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OVG Sachsen, 26.01.2017 - 4 B 268/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § § 42 Abs. 2, 80 Abs. 5; SächsKomZG § 52
Zweckverband; Kommunalaufsicht; Antragsbefugnis; Beauftragter; Feststellung; Erledigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.10.2016 - 1 L 687/16
- OVG Sachsen, 26.01.2017 - 4 B 268/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2001 - 2 M 179/01
Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2017 - 4 B 268/16
Grundsätzlich fehlt der Mitgliedsgemeinde eines Zweckverbandes die Klagebefugnis gegen einen von der Kommunalaufsicht an den Zweckverband gerichteten Verwaltungsakt, da sie durch diesen nicht in ihren eigenen Rechten verletzt wird (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 1. September 2001 - 2 M 179/01 -, juris Rn. 1).Insofern besteht keine Rechtsschutzlücke, die in Anwendung von Art. 19 Abs. 4 GG zwingend geschlossen werden müsste (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 1. September 2001 - 2 M 179/01 -, juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256
Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume
Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2017 - 4 B 268/16
Die Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens folgt daraus, dass das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ausschließlich der Abwehr von Nachteilen dient, die sich aus der sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten ergeben, während es in dieser Verfahrensart nicht möglich ist, Rechtsfragen oder Rechtsverhältnisse einer rechtskräftigen Klärung zuzuführen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. April 2016 - 22 CS 16.256 -, juris Rn. 23, m. w. N.) .