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   OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02.A   

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https://dejure.org/2005,17537
OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02.A (https://dejure.org/2005,17537)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2005 - 3 B 16/02.A (https://dejure.org/2005,17537)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A (https://dejure.org/2005,17537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage des Verlust des Rechts zur Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei bloß hilfsweise gestelltem Beweisantrag; Sich eröffnende Möglichkeiten durch die Stellung eines Beweisantrages; Voraussetzungen eines Ausforschungsantrages in Bezug auf ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Kurzinformation)

    §§ 86, 138 VwGO; § 78 AsylVfG
    Zulassung der Berufung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 741
  • DÖV 2006, 395
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Davon, dass der Betroffene sich mit einem bloß hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht des Rechts begibt zu rügen, dass der Antrag im Urteil mit Gründen abgelehnt wird, die im Prozessrecht keine Stütze finden, geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.3.2000 (InfAuslR 2000, 412) aus (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.12.1993, VBlBW 1994, 190 f und Beschl. v. 14.1.1997, NVwZ-Beilage Nr. 9/1997, 67 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.1.2005, AuAS 2005, 93; offen gelassen in BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992, NVwZ 1992, 569 f).

    Ein Ausforschungsantrag liegt in Bezug auf solche Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (BVerwG, Beschl. v. 27.3.2000, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Davon, dass der Betroffene sich mit einem bloß hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht des Rechts begibt zu rügen, dass der Antrag im Urteil mit Gründen abgelehnt wird, die im Prozessrecht keine Stütze finden, geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.3.2000 (InfAuslR 2000, 412) aus (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.12.1993, VBlBW 1994, 190 f und Beschl. v. 14.1.1997, NVwZ-Beilage Nr. 9/1997, 67 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.1.2005, AuAS 2005, 93; offen gelassen in BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992, NVwZ 1992, 569 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 8 A 159/05

    Türkei, HADEP, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Verfolgungsbegriff,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Davon, dass der Betroffene sich mit einem bloß hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht des Rechts begibt zu rügen, dass der Antrag im Urteil mit Gründen abgelehnt wird, die im Prozessrecht keine Stütze finden, geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.3.2000 (InfAuslR 2000, 412) aus (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.12.1993, VBlBW 1994, 190 f und Beschl. v. 14.1.1997, NVwZ-Beilage Nr. 9/1997, 67 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.1.2005, AuAS 2005, 93; offen gelassen in BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992, NVwZ 1992, 569 f).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - A 3 B 16/02

    Türkei, Kurden, TIKKO, Haftbefehl, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Az.: A 3 B 16/02.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Berufung auf die Gehörsrüge voraussetzt, dass der Betroffene zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Urt. v. 3.7.1992, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148, S. 96 [99]), hat der Senat die Auffassung vertreten, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt, wer sich durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begibt, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags veranlassen, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 7.2.2001, ESVGH 51, 138 f und Beschl. v. 17.1.2003, AuAS 2003, 69 [71]; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2003, AuAS 2004, 9).
  • VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99

    Gehörsrüge - Hilfsbeweisantrag - Rügeverlust

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Berufung auf die Gehörsrüge voraussetzt, dass der Betroffene zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Urt. v. 3.7.1992, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148, S. 96 [99]), hat der Senat die Auffassung vertreten, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt, wer sich durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begibt, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags veranlassen, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 7.2.2001, ESVGH 51, 138 f und Beschl. v. 17.1.2003, AuAS 2003, 69 [71]; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2003, AuAS 2004, 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2003 - 3 LA 87/03

    Asylverfahrensrecht, Berufungszulassung, Hilfsbeweisantrag, rechtliches Gehör,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Berufung auf die Gehörsrüge voraussetzt, dass der Betroffene zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Urt. v. 3.7.1992, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148, S. 96 [99]), hat der Senat die Auffassung vertreten, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt, wer sich durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begibt, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags veranlassen, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 7.2.2001, ESVGH 51, 138 f und Beschl. v. 17.1.2003, AuAS 2003, 69 [71]; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2003, AuAS 2004, 9).
  • BVerwG, 07.06.2002 - 3 B 46.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02
    An seiner entgegengesetzten Rechtsprechung, die der Senat mit dem Beschluss vom 25.9.2002 - A 3 B 46/02 - begründet hatte, hält er nicht mehr fest.
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Dagegen hat etwa das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Mai 2005 (NVwZ-RR 2006, 741) anlässlich der (von ihm verneinten) Frage, ob durch das bloß hilfsweise Stellen eines Beweisantrages das späteres Rügerecht hinsichtlich einer Gehörsverletzung verloren gehen könnte, ausgeführt:.

    "Es kommt hinzu, dass der Betroffene im Falle eines unbedingt gestellten Beweisantrags zur Wahrung der Gehörsrüge nicht verpflichtet ist, die Ablehnung des Antrags noch in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich als prozessrechtswidrig zu beanstanden, geschweige denn wäre er gehalten, den solchermaßen fehlerhaft abgelehnten Antrag nachzubessern, da es ja für ihn nichts nachzubessern gäbe." (NVwZ-RR 2006, 741).

    Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Mai 2005 (NVwZ-RR 2006, 741) ausgeführt hat, bietet § 86 Abs. 2 VwGO dem Verfahrensbeteiligten bei Stellung eines unbedingten Beweisantrags damit jedoch nur den prozessualen Vorteil, einen unzulänglichen Beweisantrag im Sinne des Gerichts nachbessern zu können.

  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig

    Dabei kann auch die fehlerhafte Ablehnung eines bedingten Beweisantrags eine Gehörsrüge nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 3 VwGO begründen, wenn in der Sache die Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Sachvortrags geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A -, juris; BayVGH, Beschl. v. 30. Oktober 2018 - 13a ZB 17.31034 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2011 - A 9 S 2939/11

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags im Fall der Wahrunterstellung

    Eine entsprechende Rüge unterfällt deshalb auch dann dem Gewährleistungsbereich des Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie die Ablehnung eines nur hilfsweise gestellten Beweisantrags betrifft (ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08 - hierzu auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26.05.2005 - 3 B 16/02.A - unter Aufgabe der früher verlangten Obliegenheit, zur Ausschöpfung aller prozessualen Möglichkeiten auch einen unbedingten Beweisantrag zu stellen).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

    Der Senat lässt daher offen, ob der Kläger, indem er in der mündlichen Verhandlung den Beweisantrag nur hilfsweise gestellt und sich damit bereits die Möglichkeit verbaut hat, eine seiner Auffassung fehlerhafte Ablehnung noch in der mündlichen Verhandlung zu rügen und auf eine Korrektur der Ablehnung zu dringen, sei es, dass der Beweisantrag neu formuliert bzw. präzisiert wurde, sei es auch nur, dass der abweichende Rechtsstandpunkt dem Gericht unterbreitet wurde, um bei diesem ein Überdenken auszulösen, mit einer Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren nicht mehr gehört werden kann (vgl. in diesem Sinn BVerwG, Urteil vom 22.04.1986 - 9 C 318.85 - NVwZ 1986, 928; Beschluss vom 09.05.1996 - 9 B 254.96 - juris, vom 21.01.1997 - 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21; vom 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1 A 384/02 - juris; HessVGH, Beschluss vom 07.02.2001 - 6 ZU 695/99.A - AuAS 2001, 203; vom 17.01.2003 - 3 ZU 484/01.A - AuAS 2003, 69; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2012 - 12 A 35/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2002 - A 2 S 293/99 - juris; Schl-HolstOVG, Beschluss vom 03.09.2003 - 3 LA 87/03 - AuAS 2004, 9; Bader u.a., VwGO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 32; vgl. auch ausdrücklich für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2002 - 2 BvR 1399/01 - juris; anderer Ansicht aber BVerwG, Beschluss vom 27.02.2001 - 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 - VBlBW 1994, 160; vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06 - InfAuslR 2007, 116, SächsOVG, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02.A - NVwZ-RR 2006, 741; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2003 - 9 ZB 03.31193 - AuAS 2004, 180; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 86 Rdn. 19; anderer Ansicht auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08 - juris, ohne jedoch auf diese allein einfach-rechtliche Fragestellung überhaupt einzugehen).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 20 ZB 18.30844

    Berufungszulassung wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags im

    Handelt es sich aber bei dem bedingten Beweisantrag um ein Beweisthema mit wesentlichem Inhalt wie hier, so darf das Gericht diesen nur mit Gründen ablehnen, die im Prozessrecht eine Stütze finden (OVG Sachsen, B.v. 6.5.2005 - 3 B 16/02 - NVwZ-RR 2006, 741).
  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08

    Anforderungen für die Annahme einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78

    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 13a ZB 18.32127

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Mit der Stellung eines Hilfsbeweisantrags wolle der Betroffene sicherstellen, dass das Gericht, wenn es den Klageanspruch aus dem in erster Linie geltend gemachten Grund verneint, bei der Prüfung eines weiteren Grunds auf die hierfür bereits angebotenen Beweismittel zurückgreifen kann; hierbei verzichte der Betroffene zwar auf die Vorteile des § 86 Abs. 2 VwGO, nicht aber auf ein eventuelles Rügerecht wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (so SächsOVG, B.v. 26.5.2005 - 3 B 16/02.A - juris Rn. 5; so im Ergebnis auch BayVGH, B.v. 18.12.2003 - 9 ZB 03.31193 - EzAR 633 Nr. 45 - juris; VGH BW, B.v. 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 - juris Rn. 3 a.E.; in diese Richtung wohl auch BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - A 3 B 494/07

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Auskunft des Auswärtigen Amtes; Eignung

    Die Gehörsverletzung eines Verfahrensbeteiligten liegt dann vor, wenn dieser einen nach dem jeweiligen Verfahrensrecht erheblichen Beweisantrag gestellt und das Gericht diesen Beweisantrag in unvertretbarer Weise abgelehnt hat, mithin die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze findet (std. Rspr., vgl. Beschl. des Senats v. 26.5.2005, NVwZ-RR 2006, 741; HessVGH, Beschl. v. 26.3.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - A 3 B 510/07

    Aufklärungsrüge; Beweisantrag; hilfsweise rechtliches Gehör; Verwirkung

    Zwar begibt sich Betroffene mit einem bedingt gestellten Beweisantrag nicht des Rechts zu rügen, dass der Antrag im Urteil aus Gründen abgelehnt worden ist, die im Prozessrecht keine Stütze finden und deshalb eine Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2005, NVwZ-RR 2006, 741).
  • OVG Sachsen, 04.01.2021 - 3 A 3/20

    Hilfsbeweisantrag; Gehörsrüge; fehlende Befassung

    Insoweit wurde die Auffassung vertreten, dass in diesen Fällen die Möglichkeit zur Erhebung einer Gehörsrüge nicht eröffnet sei, wenn sich ein Kläger durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begebe, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung seines Beweisantrags veranlassten, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen und hierauf prozessual reagieren zu können (vgl. die Nachweise bei VGH BW, Beschl. v. 11. Juni 2013 - A 11 S 1158/13 -, juris Rn. 15).11 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 B 16/02.A - juris - unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung) und auch der wohl zwischenzeitlich herrschenden Meinung führt die nur hilfsweise Stellung eines Beweisantrags - nur - zu dem Nachteil, dass der Betroffene auf die - nicht mehr anfechtbare - Ablehnung seines Antrags nicht mehr in der mündlichen Verhandlung reagieren kann, da der Hilfsbeweisantrag im Urteil beschieden wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 N 35.11

    Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss "Invalidenstraße" erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 2 N 96.10

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; fehlerhafte Beweiswürdigung

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 16a D 10.111

    Anhörungsrüge wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2014 - 8 A 10132/14

    Flüchtlingsanerkennung, Beweisantrag, Beweisfragen, Prozessrecht,

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