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   OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16   

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OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16 (https://dejure.org/2017,5139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2017 - 1 A 105/16 (https://dejure.org/2017,5139)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 1 A 105/16 (https://dejure.org/2017,5139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 1, § 214 Abs. 4
    Vorbescheid, Bebauungsplan; Einzelhandelskonzept; Erforderlichkeit der Planung, ergänzendes Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsplanung ist keine Verhinderungsplanung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Dies ist nur der Fall, wenn das Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 141).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.07.2003 - 4 B 49.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Die dabei erfolgte (rückwirkende) Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren (vgl. § 214 Abs. 4 BauGB) ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 4 BN 67.09 -, juris Rn. 7 ff. und v. 18. Juli 2003 - 4 B 49/03 - juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013, BauR 2014, 809 und 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden vielmehr dazu, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - , juris Rn. 11 zum Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets).
  • BVerwG, 18.08.2016 - 4 BN 24.16

    Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    8 Soweit die Klägerin einwendet, dass der Bebauungsplan Nr. N1 "E..................." an einem zu seiner Unwirksamkeit führenden Bekanntmachungsmangel leide, weil die bloße Bezugnahme in Nr. 2.5 und Nr. 4.3 der textlichen Festsetzungen auf die "DIN 45691, 1988 und 50930" im Zusammenhang mit der Festsetzung flächenbezogener Lärmemissionskontingente den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung nicht genüge (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, juris Rn. 10, m. w. N. und Beschl. v. 18. August 2016 - 4 BN 24.16, juris Rn. 7), führt dies nicht zur Zulassung der Berufung.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Ein erhöhter Begründungsaufwand in Bezug auf eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Diese kann nur dann angenommen werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse im Planungsgebiet in einer Weise entwickelt haben, die eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. April 1977, BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Die dabei erfolgte (rückwirkende) Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren (vgl. § 214 Abs. 4 BauGB) ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 4 BN 67.09 -, juris Rn. 7 ff. und v. 18. Juli 2003 - 4 B 49/03 - juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013, BauR 2014, 809 und 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    Die Frage, ob die Verwertbarkeit der Feststellungen des Einzelhandelskonzepts einer gesonderten Tatsachenfeststellung bedarf, ist weder rechtlich noch tatsächlich schwierig, vielmehr werden in einem Bebauungsplanverfahren regelmäßig Gutachten, Analysen, dabei auch Marktgutachten oder Einzelhandelskonzepte eingeholt, die sodann auch Grundlage des gerichtlichen Verfahrens sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
    8 Soweit die Klägerin einwendet, dass der Bebauungsplan Nr. N1 "E..................." an einem zu seiner Unwirksamkeit führenden Bekanntmachungsmangel leide, weil die bloße Bezugnahme in Nr. 2.5 und Nr. 4.3 der textlichen Festsetzungen auf die "DIN 45691, 1988 und 50930" im Zusammenhang mit der Festsetzung flächenbezogener Lärmemissionskontingente den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung nicht genüge (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, juris Rn. 10, m. w. N. und Beschl. v. 18. August 2016 - 4 BN 24.16, juris Rn. 7), führt dies nicht zur Zulassung der Berufung.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 15/14

    Sanierungssatzung, Ausfertigungsmangel, ergänzendes Verfahren

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 15 ZB 18.751

    Einzelhandelsausschlusses durch Bebauungsplan - Zulassung der Berufung

    Dies geschieht typischerweise über ein gesondert beschlossenes Entwicklungs- / Einzelhandelskonzept oder über ein speziell im Rahmen der Aufstellung des konkreten Bebauungsplans entwickeltes Konzept (OVG Rh-Pf, U.v. 1.6.2011 - 8 A 10399/11 - ZfBR 2011, 570 = juris Rn. 35; U.v. 7.3.2013 - 1 C 10544/12 - NVwZ-RR 2013, 749 = juris Rn. 37; zur maßgeblichen Bedeutung eines Zentrenkonzepts bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Festsetzung zum Einzelhandelsausschluss vgl. auch BayVGH, U.v. 23.4.2013 - 15 N 11.178 - juris Rn. 28 ff.; VGH BW, U.v. 25.10.2018 - 5 S 2575/16 - NVwZ-RR 2019, 446 = juris Rn. 52; SächsOVG, B.v. 27.2.2017 - 1 A 105/16 - juris Rn. 9).
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