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   OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18   

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OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18 (https://dejure.org/2019,58035)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.11.2019 - 4 C 18/18 (https://dejure.org/2019,58035)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. November 2019 - 4 C 18/18 (https://dejure.org/2019,58035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 75 Abs. 1a, EnWG § 43 Abs. 3, EnWG § 45 Abs. 2, EnWG § 49, UVPG § 2 Abs. 1, UVPG § 3, UVPG § 16 Abs. 1, UVPG § 24, UmwRG § 4 Abs. 1
    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung; Ferngasleitung; Abstand; Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Von diesem werden auch im Rahmen des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften erfasst, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d. h. den Verfahrensablauf als solchen betreffen (BVerwG, Urt. v. 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 29 ff. = BVerwGE 161, 17 Rn. 29 ff.).

    Das UVPG - ebenso wie die UVP-Richtlinie - liefert jedoch keine eigenständigen materiellen Prüf- und Bewertungsmaßstäbe dafür, welcher Rang den Umweltbelangen im Rahmen der Zulassungsentscheidung zukommt (BVerwG, Urt. v. 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 31 f.).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 -, juris Rn. 24 = BVerwGE 157, 73 Rn. 24 m. w. N.; st. Rspr.).

    Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18

    Verfahrensfehler; Erdgasleitung; Windenergie; Schutzstreifen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 18. März 2019 - 4 B 397/18 - abgelehnt.

    Der Senat sei hierauf in seinem Beschluss vom 18. März 2019 - 4 B 397/18- im Eilrechtsschutzverfahren nicht eingegangen, werde dies aber im Klageverfahren tun müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 11 D 14/14

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Geringe oder fehlende Abstände zu Schutzobjekten werden durch eine Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen kompensiert (vgl. OVG NRW, Urt. v. 4. September 2017 - 11 D 14/14.AK -, juris Rn. 125).

    Dieser Zusammenhang zwischen Größe des Schadensrisikos und den Anforderungen an Vorsorgemaßnahmen ist in den technischen Regelwerken gemäß § 49 Abs. 2 EnWG jedoch in vielfältiger Weise berücksichtigt (OVG NRW, Urt. v. 4. September 2017 - 11 D 14/14.AK, juris Rn. 145).

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Das gilt selbst dann, wenn die Ursächlichkeit der geminderten Wirtschaftlichkeit durch einen staatlichen Eingriff unzweifelhaft gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Mai 1996 - 4 A 39.95 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen dann ungeeignet sind, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Beschl. v. 6. März 2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st. Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 3. Mai 2019 - 7 C 26/17.F , juris Rn. 21).
  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Entschädigungsanspruch wegen Grundstückswertminderung nach Änderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
    Hat eine Planung, die den Vorgaben des strikten Rechts und den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht, für ein Grundstück Verkehrswertminderungen zur Folge, so hat der Betroffene dies als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 28. August 2009 - 9 A 22.07 -, juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

  • OVG Sachsen, 03.05.2019 - 7 C 26/17

    Widerspruch; Untätigkeitsklage; Sachverständiger, ; Gebäudewertermittlung

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • EuGH, 07.11.2018 - C-461/17

    Holohan u.a.

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 4 C 19/09

    Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL); Erdgasfernleitung; Windkraftanlage;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei ihrem Erlass (stRspr; BVerwG, Urt. v. 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 -, juris Rn. 20 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 25).

    Wegen der kurzen Dauer der Prüfung und den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist das Risiko offenkundig auszuschließen (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 32).

    Ein Vorranggebiet ist als raumordnerische Festlegung kein sonstiges Sachgut (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 27).

    Windkraftanlagen stellen ein sonstiges Sachgut i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UVPG a. F. dar (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 27).

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei der fehlenden Erfassung schon nicht um einen Verfahrensfehler, sondern um einen Mangel handelt, der allein dem materiellen Recht zuzuordnen ist (so SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 26 f.; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 95. EL Mai 2021, § 4 UmwRG Rn. 67; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 23. Oktober 2017 - 8 B 709/17 -, juris Rn. 40 ff.; offenlassend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 2. März 2018 - 1 B 11809/17 -, juris Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist es der Planfeststellungsbehörde nicht verwehrt, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf diejenige Trassenvariante zu beschränken, die nach dem aktuellen Planungsstand noch ernstlich in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, juris Rn. 29; SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Urt. v. 17. November 2017 - 11 D 12/12.AK -, juris Rn. 224).

    Damit wird keine völlige Risikolosigkeit, sondern eine nach sachlichen Vertretbarkeits- und Zumutbarkeitskriterien hinreichende Gefahrminimierung gefordert, der eine Abwägung von potentiellem Schadensumfang, Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikominimierungsaufwand zugrunde liegt (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2019 - 21 B 631/19.AK -, juris Rn. 25).

    Mit der Neufassung des Arbeitsblatts G 463 von Juli wurde die Vorgabe bezüglich Mindestsicherheitsabständen zu Windkraftanlagen konkretisiert und damit auch insoweit ein technisches Regelwerk geschaffen (SächsOVG, Urt. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Denn aus der in § 49 Abs. 1 Satz 1 EnWG geregelten Pflicht, Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist, ergibt sich die Pflicht zur Einhaltung eines technischen Sicherheitsabstandes zwischen (auch) erdabgedeckten Erdgasfernleitungen und WEA; zur näheren Bestimmung dieses Abstandes sind mangels verbindlicher Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (vgl. etwa Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2019 - 4 C 18/18 -, juris, Rn 35 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller - 4 C 18/18 - gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 26. September 2018 (C32-0522/579/15) anzuordnen, wird abgelehnt.

    3 Mit ihrem am 31. Oktober 2018 gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der am 29. Oktober 2018 erhobenen Klage (4 C 18/18) gegen den Planfeststellungsbeschluss tragen die Antragsteller vor, die Planfeststellungsbehörde habe "gegen zwingende Planungsleitsätze" verstoßen.

    Der Senat hat einen Beschluss mit diesem Inhalt nicht erlassen.13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (2 Bände, 1 Ordner), den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (26 Ordner) sowie die Gerichtsakten (2 Bände) zu dem Verfahren 4 C 18/18 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18

    Abwägung; Klagebefugnis; Planung; Trassenführung

    Diese Grundstücke werden von dem Vorhaben im (südlichen) Trassenabschnitt Chemnitz in Anspruch genommen, der nicht Gegenstand des vorliegend angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses zum (nördlichen) Trassenabschnitt Dresden, sondern des von den Klägern im Verfahren 4 C 18/18 angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion vom 26. September 2018 ist.

    16 Für die Kläger besteht vorliegend keine Notwendigkeit, ausnahmsweise vorbeugenden Rechtsschutz zu beanspruchen, weil sie sich gegen den - nur 20 Tage später erlassenen und von den Klägern im Verfahren 4 C 18/18 auch angefochtenen - Planfeststellungsbeschluss im südlichen Abschnitt Chemnitz wenden und dort insbesondere den von ihnen im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Abwägungsmangel bei der Trassenwahl in gleicher Weise geltend machen können.

  • OVG Sachsen, 20.08.2020 - 4 B 159/11

    Abänderungsverfahren; Fachplanungsrecht

    Für die Festsetzung des Streitwerts hat sich der Senat an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 orientiert, der im Planfeststellungsrecht für die Klage eines drittbetroffenen Privaten in Nr. 34.2.5 einen Wert von 15.000 EUR vorsieht (vgl. Senatsbeschl. v. 27. November 2019 - 4 C 18/18 -, juris Rn. 54).
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