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   OVG Sachsen, 28.10.1997 - 2 S 610/97   

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https://dejure.org/1997,5695
OVG Sachsen, 28.10.1997 - 2 S 610/97 (https://dejure.org/1997,5695)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.10.1997 - 2 S 610/97 (https://dejure.org/1997,5695)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 2 S 610/97 (https://dejure.org/1997,5695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1; SächsVerf Art. 7 Abs. 1, Art. 15, Art. 15 i. V. m. Art 14, Art. 22 Abs. 3; SächsSchulG § 1 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuregelung der deutschen Rechtschreibung; staatliche Regelungskompetenz; Vorbehalt des Gesetzes; schulischer Erziehungs- und Bildungsauftrag; Unterrichtung der neuen Rechtschreibregeln in der Schule

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Anträge auf ein einstweiliges Unterlassen der Unterrichtung nach den neuen Rechtschreibregeln hatten dagegen vor den Verwaltungsgerichten teilweise Erfolg (vgl. vor allem Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, NJW 1997, S. 3456; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, DÖV 1998, S. 118); an den Schulen Niedersachsens wird infolgedessen wieder nach den alten Regeln unterrichtet.
  • VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97

    Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr

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  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 4 B 169/19

    Wasserrecht; Planfestellungsrecht

    Mit diesem Ergebnis kann vorläufiger Rechtsschutz jedoch nur dann gewährt werden, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 17 = BVerfGE 79, 69; Beschl. v. 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, juris Rn. 13 = DVBl. 2018, 49) und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 2 S 610/97 -, juris Rn. 55 = SächsVBl. 1997, 298; Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97

    Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98

    Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung;

    Insofern ist dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht zuzustimmen, wonach mit der Unterrichtung der neuen Rechtschreibregeln der Schule eine weitere, vom bisherigen Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht erfaßte Aufgabe übertragen worden sein dürfte (Beschl. v. 28.10.97 - 2 S 610/97 -, DÖV 1998, 118/120).
  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 188/20

    Anordnungsgrund; Vorwegnahme; Salafismus; Konto; Sparkasse; Beschwerdebegründung

    Vorläufiger Rechtsschutz ist unter solchen Umständen nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 17 = BVerfGE 79, 69; Beschl. v. 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 -, juris Rn. 13 = DVBl. 2018, 49) und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 2 S 610/97 -, juris Rn. 55 = SächsVBl. 1997, 298; Beschl. v. 16. Mai 2011 - 2 B 273/09 -, juris Rn. 9).
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