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   OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14   

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https://dejure.org/2014,37504
OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14 (https://dejure.org/2014,37504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2014 - 3 B 203/14 (https://dejure.org/2014,37504)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 3 B 203/14 (https://dejure.org/2014,37504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    FeV § 3 Abs. 2 FeV § 13 Abs. 1 Satz 2 FeV § 11 Abs. 8 Satz 1
    Analoge Anwendung der §§ 11 bis 13 FeV auf das Fahren von Fahrrädern

  • blutalkohol PDF, S. 71
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14
    Zu der in § 3 Abs. 2 FeV angeordneten entsprechenden Anwendung der für Fahrerlaubnisbewerber geltenden Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV auf (erlaubnisfreie) Fahrzeugführer hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris Rn. 6) bereits entschieden, dass mit ihr nicht die Voraussetzungen, unter denen nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, relativiert werden sollen; vielmehr soll mit der Verweisung auf die §§ 11 bis 14 FeV der Regelungsgehalt dieser Vorschriften auch auf Führer fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge erstreckt werden, soweit die in Bezug genommenen Regelungen ihrem Inhalt nach nicht das Führen eines Kraftfahrzeuges voraussetzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14
    4 Der Antragsteller hält die Untersagung unter Verweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2009 (- 10 B 10930/09 - ) mangels direkter Anwendbarkeit der Fahrerlaubnisverordnung für zweifelhaft und unverhältnismäßig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht auch aus Sinn und Zweck der Norm abgeleitet und hierzu auf die dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte verwiesen, die - mit Ausnahme der vom Antragsteller zitierten, inzwischen jedoch durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz selbst korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hinwiesen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei BVerwG a. a. O. Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 -, veröffentlicht in juris unter dem falschen Aktenzeichen 3 B 266/11 Rn. 5; inzwischen auch OVG Koblenz, Urt. v. 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24 f. unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung, soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • OVG Sachsen, 31.01.2011 - 3 B 226/10

    Zur Frage, ob die Grundsätze der § § 11, 13 FeV auch bei Führen von

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2014 - 3 B 203/14
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht auch aus Sinn und Zweck der Norm abgeleitet und hierzu auf die dazu ergangenen Entscheidungen der Obergerichte verwiesen, die - mit Ausnahme der vom Antragsteller zitierten, inzwischen jedoch durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz selbst korrigierten Ausnahme - übereinstimmend und zu Recht darauf hinwiesen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand mit jedem Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt, indem er die Trunkenheitsfahrt mit jedem Fahrzeug in § 316 StGB unter Strafe stellt (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei BVerwG a. a. O. Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 -, veröffentlicht in juris unter dem falschen Aktenzeichen 3 B 266/11 Rn. 5; inzwischen auch OVG Koblenz, Urt. v. 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn. 24 f. unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung, soweit - wie hier - eine Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr erreicht worden ist).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Daher geht die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass eine Fahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr Eignungsbedenken auch hinsichtlich des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge begründet (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 = juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 19.8.2019 - 11 ZB 19.1256 - Blutalkohol 56, 418 = juris Rn. 19; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203/14 - Blutalkohol 52, 58 = juris Rn. 5; B.v. 13.11.2020 - 6 B 248/20 - Blutalkohol 58, 116 = juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164 = juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721 = juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11, OVG 1 M 6.11 - Blutalkohol 48, 184 = juris Rn. 5 f.).
  • OVG Sachsen, 26.04.2017 - 3 A 239/16

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung; Fahreignung; Zweifel an Fahreignung; Fahrradfahrt;

    9 Dies entspricht im Übrigen der Senatsrechtsprechung (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2014 - 3 B 203/14 -, juris Rn. 5) sowie der Rechtsprechung von anderen Obergerichten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 12 ME 181/11 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 27. März 2012 - 2 EO 135/12).
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