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   OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17   

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OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17 (https://dejure.org/2018,54853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.12.2018 - 1 C 16/17 (https://dejure.org/2018,54853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 (https://dejure.org/2018,54853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 BauGB § 10 Abs. 3 SächsGemO § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; Bekanntmachungsmangel; Ewigkeitsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Es handele sich auch nicht etwa um eine isolierte Straßenplanung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, juris).

    46 Die Festsetzung von Verkehrsflächen ist durch die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB grundsätzlich gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, juris Rn. 36).

    Solche Festsetzungen begründen keine Nutzungsrechte für den Begünstigten, sondern bedeuten nur, "dass die Fläche vom Grundstückseigentümer vorzuhalten ist" (so BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 a. a. O. Rn. 37 zu § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB).47 Durchgreifende Abwägungsmängel des angegriffenen Bebauungsplans sind auch hinsichtlich der dem Hochwasserschutz dienenden Festsetzungen nicht ersichtlich.

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Darüber hinaus verfolgen die Antragsteller ihre bereits im Planaufstellungsverfahren erhobenen Einwendungen im gerichtlichen Verfahren weiter, so dass die in § 47 Abs. 2a VwGO bezeichneten Sachurteilsvoraussetzungen ohne weiteres erfüllt waren (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 -, SächsVBl. 2018, 319 Rn. 52).

    Die Rechtmäßigkeit der Ersatzbekanntmachung vom 30. September 2019 hängt nach der mit Normenkontrollurteil vom 6. Juni 2018 - 1 C 21/16 - (a. a. O. Leitsatz 5) geänderten langjährigen Senatsrechtsprechung nicht davon ab, dass die nach § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB erforderliche Bekanntgabe der Verwaltungsstelle, bei der der Bebauungsplan eingesehen werden kann, das entsprechende Dienstzimmer im einzigen Verwaltungsgebäude (Gemeindeamt) der Antragsgegnerin bezeichnet.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14; Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Eine selbstständige Verkehrsfunktion, wie sie nach den Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. Juni 1992 - 4 B 21.92 -, juris) erforderlich sei, weise die angegriffene Planung nicht auf.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Rechtswidrig ist ein Abwägungsergebnis nur, wenn selbst eine fehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Soweit eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzung erforderlich ist, muss diese nach sächsischem Landesrecht bereits vor deren Ausfertigung vorliegen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, SächsVBl. 2011, 261 Leitsatz 2).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde - wie hier hinsichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes - in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14; Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Die Bekanntmachung bildet den Abschluss des Satzungsverfahrens, also "den für die Hervorbringung der Norm notwendigen letzten Akt" (so BVerwG, Beschl. v. 9. Mai 1996 - 4 B 60.96 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
    Ein eigenes Verkehrskonzept für das Plangebiet, wie es für eine solche Straßenplanung erforderlich sei (BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1971, BVerwGE 38, 152), liege jedoch nicht vor.
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept,

  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines

    Soweit eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzung erforderlich ist, muss diese nach sächsischem Landesrecht bereits vor deren Ausfertigung vorliegen (SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Leitsatz 2, Rn. 36 ff.; SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 41; Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 124).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 3.19

    Intertemporales Prozessrecht; Normenkontrollantrag; Präklusion; Schutzwürdige

    Daher hält die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte § 47 Abs. 2a VwGO nicht für anwendbar, wenn über einen Normenkontrollantrag nach dem Außerkrafttreten dieser Norm entschieden wird (OVG Münster, Urteile vom 25. September 2017 - 2 D 18/16.NE - juris Rn. 41 und vom 15. November 2017 - 7 D 55/16.NE - juris Rn. 28; OVG Schleswig, Urteil vom 28. September 2018 - 1 KN 19/16 - NVwZ-RR 2019, 351 Rn. 23 unter Abweichung von Urteil vom 29. August 2017 - 1 KN 10/16 - juris Rn. 46 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 17. April 2018 - 1 D 280/16 - BauR 2018, 1372 ; OVG Hamburg, Urteil vom 11. April 2019 - 2 E 10/16.N - juris Rn. 44; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 2 A 6.16 - juris Rn. 24; OVG Bautzen, Urteil vom 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 - SächsVBl 2019, 221 Rn. 31; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 1 C 11131/16 - KommJur 2018, 78 ; OVG Greifswald, Urteil vom 27. September 2017 - 3 K 28/14 - juris Rn. 33; offen gelassen in VGH München, Urteil vom 29. Januar 2019 - 1 N 15.18 32 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urteile vom 16. Oktober 2018 - 8 S 2368/16 - ZfBR 2019, 47 und vom 24. Juli 2019 - 5 S 2405/17 - ZfBR 2019, 806; VGH Kassel, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 59/15.N - BauR 2018, 940).
  • OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 26/19

    Veränderungssperre; konkretisierte Planung; Planungshoheit; Normenkontrolle

    Zwar dürfte diese Bekanntmachung, wie die Antragsgegnerin später erkannt hat, fehlerhaft erfolgt sein, weil vom Stadtrat beschlossene Satzungen (wie etwa Bebauungspläne) vom Bürgermeister zunächst auszufertigen sind und - anders als hier geschehen - erst anschließend eine Bekanntmachung veranlasst werden darf (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 41).

    Er führt - bei im Übrigen zulässigem Normenkontrollantrag und soweit keine erneute (ordnungsgemäße) Bekanntmachung erfolgt ist - vielmehr zum Erfolg des Normenkontrollantrags, ohne dass es auf sonstige Rügen des Antragstellers in entscheidungserheblicher Weise ankommt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 a. a. O., Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung;

    Selbst wenn das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde erst im Laufe des 14. August 2020 und sogar zeitlich nach der Ausfertigung erschienen sein sollte, läge keine wirksame Bekanntmachung vor, weil die Bekanntmachung auf der Ausfertigung beruhen muss (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 a. a. O. [gemeint ist - 1 C 16/17 -], Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

    Fehlt es an einer gesonderten Ausfertigung der einzelnen Bestandteile einer Satzung wie auch einer körperlichen Verbindung zu einer Urkunde, ist dem Ausfertigungserfordernis genügt, wenn durch eindeutige Angaben im Satzungstext oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit eines nicht gesondert ausgefertigten Teils (insbesondere von Planzeichnungen) zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist und diese Teile gewissermaßen durch eine "gedankliche Schnur" miteinander verbunden sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2022 - 1 C 108/21 -, juris Rn. 59; NK- Urt. v. 28. Dezember 2021 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 35; vgl. bereits NK-Urt. v. 6. Juni - 1 D 442/39 -, juris Rn. 35 unter Hinweis auf NK-Urt. v. 23. Oktober 2000, Sächs- VBl.
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung;

    124 Die vom kommunalen Satzungsgeber zu wahrende Abfolge von Genehmigung, Ausfertigung und Bekanntgabe (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 - , juris Rn. 41; NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 36 ff.) dürfte nunmehr eingehalten sein.
  • OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren;

    Ein Ausfertigungsmangel liegt auch nicht deshalb vor, weil die Ausfertigung der Veränderungssperre und ihre Bekanntmachung am gleichen Tag (jeweils am 24. August 2021) erfolgten, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Indiz dafür sein kann, dass die Ausfertigung der Bekanntmachung nicht vorausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, juris Rn. 6; SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 37 ff. m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17

    Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag;

    Nicht zu beanstanden ist, dass die Anlagen 1 bis 3 zur 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 (Informationen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017) nicht unterzeichnet sind; denn aufgrund der deutlichen Bezugnahme in Artikel 1 der Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 können die Anlagen 1 bis 3 dem Normtext der Satzung im Sinne einer "gedanklichen Schnur" zweifelsfrei zugeordnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.07.1993 - 1 L 6230/92 -, NVwZ-RR 1994, 248; OVG Bautzen, Urt. v. 28.12.2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 35; Schliesky/Schulz , in: Praxis der Kommunalverwaltung, GO-Kommentar, Stand: Januar 2020, § 4 Rn. 178).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 3/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Kinderbetreuungssatzung; Ausgangspunkt für eine

    Nicht zu beanstanden ist, dass die Anlagen 1 bis 3 zur 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 (Informationen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017) nicht unterzeichnet sind; denn aufgrund der deutlichen Bezugnahme in Artikel 1 der Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 können die Anlagen 1 bis 3 dem Normtext der Satzung im Sinne einer "gedanklichen Schnur" zweifelsfrei zugeordnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.07.1993 - 1 L 6230/92 -, NVwZ-RR 1994, 248; OVG Bautzen, Urt. v. 28.12.2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 35; Schliesky/Schulz , in: Praxis der Kommunalverwaltung, GO-Kommentar, Stand: Januar 2020, § 4 Rn. 178).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17

    Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur

    Nicht zu beanstanden ist, dass die Anlagen 1 bis 3 zur 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 (Informationen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017) nicht unterzeichnet sind; denn aufgrund der deutlichen Bezugnahme in Artikel 1 der Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 können die Anlagen 1 bis 3 dem Normtext der Satzung im Sinne einer "gedanklichen Schnur" zweifelsfrei zugeordnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.07.1993 - 1 L 6230/92 -, NVwZ-RR 1994, 248; OVG Bautzen, Urt. v. 28.12.2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 35; Schliesky/Schulz , in: Praxis der Kommunalverwaltung, GO-Kommentar, Stand: Januar 2020, § 4 Rn. 178).
  • OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Satzung; Ausfertigung; Bestattungswald

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