Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3076
OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12 (https://dejure.org/2015,3076)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2015 - PL 9 A 147/12 (https://dejure.org/2015,3076)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 (https://dejure.org/2015,3076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 6 Abs. 3 SächsPersVG § § 20 ff
    Ungültigkeit der Wahl zum Personalrat, Fehlerhafte Bestellung des örtlichen Wahlvorstands, Voraussetzungen der Verselbstständigung nach § 6 Abs. 3 SächsPersVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12. April 2011 (- PL 9 A 969/10 -, juris) vertretene Rechtsauffassung verstoße gegen Art. 26 SächsVerf, wie sie sich unter Zugrundelegung der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar 2001 (- Vf. 51-II-99 -, juris) ergebe.

    24 Hieran ist auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. vom 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99, juris) zur Auslegung des Art. 26 Satz 1 SächsVerf sowie unter Berücksichtigung einer derzeit bei dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfassungsbeschwerde (Vf. 105-IV-13) festzuhalten.

  • OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10

    Personalratswahl, Verselbständigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12. April 2011 (- PL 9 A 969/10 -, juris) vertretene Rechtsauffassung verstoße gegen Art. 26 SächsVerf, wie sie sich unter Zugrundelegung der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar 2001 (- Vf. 51-II-99 -, juris) ergebe.

    22 3.1 Der Maßstab, wann eine Verselbständigung gemäß § 6 Abs. 3 SächsPersVG zulässig ist, ist vom erkennenden Senat (Beschl. v. 12. April 2011 - PL 9 A 969/10 -, juris Rn. 19 f.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem insoweit gleichlautenden § 6 Abs. 2 2. Hs. BPersVG geklärt worden.

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 105-IV-13
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    24 Hieran ist auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. vom 22. Februar 2001 - Vf. 51-II-99, juris) zur Auslegung des Art. 26 Satz 1 SächsVerf sowie unter Berücksichtigung einer derzeit bei dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfassungsbeschwerde (Vf. 105-IV-13) festzuhalten.
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es dabei zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn auf die Befugnis derjenigen Dienststelle an, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG; SächsOVG a. a. O. 19 a. E.).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es dabei zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn auf die Befugnis derjenigen Dienststelle an, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG; SächsOVG a. a. O. 19 a. E.).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. März 2001, PersR 2001, 298) zur Auslegung der inhaltsgleich in § 6 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BPersVG geforderten Selbstständigkeit 'nach Aufgabenbereich und Organisation' ist hierfür.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es dabei zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn auf die Befugnis derjenigen Dienststelle an, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG; SächsOVG a. a. O. 19 a. E.).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Auch innerhalb der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist zwischen solchen größerer und solchen geringerer Bedeutung zu gewichten (vgl. zu allem insbesondere Beschluss vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 18.89 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 13 S. 25 ff.).´.
  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Ob die Zuweisung von Aufgaben und die Bestimmung der Zuständigkeiten des SID in jeder Hinsicht dem institutionellen Gesetzesvorbehalt (hierzu SächsOVG, Beschl. v. 22. September 2003 - 5 BS 255/03 -, juris Rn. 21 m. w. N.) genügt, kann dabei offenbleiben.
  • BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78

    Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12
    Durch den Verstoß gegen die zwingend einzuhaltenden Vorschriften über die Bestellung eines Wahlvorstands wurde auch gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren verstoßen (BVerwG, Beschl. v. 10. August 1978 - 6 P 37/78 -, juris Rn. 28 ff.).21 3. Zur Durchführung der in diesem Fall gemäß § 25 Abs. 3 SächsPersVG erforderlichen Wiederholung der Wahl sieht sich der Senat veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen:.
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG i.V.m. § 547 Nr. 4 ZPO im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Beteiligten an dem Parallelverfahren PL 9 A 147/12 sowie des Gesamtpersonalrates bei dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) und der Örtlichen Personalräte der Zentrale und der Niederlassung L. des SID an dem streitgegenständlichen Verfahren (S. 2 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen.

    Gemessen daran zeigt die Beschwerde jedoch nicht auf, dass der Beteiligte an dem Verfahren PL 9 A 147/12 und die übrigen bei dem SID, dessen Zentrale und dessen Niederlassungen gebildeten Personalräte in dem der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Verfahren PL 9 A 138/12 zu beteiligen waren.

    Zugleich folgt aus den vorgenannten Ausführungen, dass die Rüge, der Beteiligte sei in dem Verfahren PL 9 A 147/12 nicht beteiligt worden, im hiesigen Verfahren ins Leere geht.

    der am gleichen Tag ergangenen Parallelentscheidung in dem Verfahren PL 9 A 147/12, auf den das Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss verweist.

    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 - (BA Rn. 20), auf den der angefochtene Beschluss vom gleichen Tag - PL 9 A 138/12 - (BA Rn. 17) Bezug nimmt, in rechtlich unbedenklicher Weise festgestellt, dass "der 'Wahlvorstand SID D.', der augenscheinlich zur Durchführung der Wahl des Gesamtpersonalrats gebildet worden war, den örtlichen Wahlvorstand zur Wahl des [Örtlichen Personalrates der Zentrale D.] bestimmte".

    Eine derartige tatsächliche Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht indes wie zu b) dargelegt weder in dem angefochtenen Beschluss noch in der in dem Verfahren PL 9 A 147/12 am gleichen Tag ergangenen Entscheidung getroffen.

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG i.V.m. § 547 Nr. 4 ZPO im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Beteiligten an dem Parallelverfahren PL 9 A 147/12 sowie des Gesamtpersonalrates bei dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) und der Örtlichen Personalräte der Zentrale und der Niederlassung K. des SID an dem streitgegenständlichen Verfahren (S. 2 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen.

    Gemessen daran zeigt die Beschwerde jedoch nicht auf, dass der Beteiligte an dem Verfahren PL 9 A 147/12 und die übrigen bei dem SID, dessen Zentrale und dessen Niederlassungen gebildeten Personalräte in dem der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Verfahren PL 9 A 141/12 zu beteiligen waren.

    Zugleich folgt aus den vorgenannten Ausführungen, dass die Rüge, der Beteiligte sei in dem Verfahren PL 9 A 147/12 nicht beteiligt worden, im hiesigen Verfahren ins Leere geht.

    der am gleichen Tag ergangenen Parallelentscheidung in dem Verfahren PL 9 A 147/12, auf den das Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss verweist.

    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 - (BA Rn. 20), auf den der angefochtene Beschluss vom gleichen Tag - PL 9 A 141/12 - (BA Rn. 17) Bezug nimmt, in rechtlich unbedenklicher Weise festgestellt, dass "der 'Wahlvorstand SID D.', der augenscheinlich zur Durchführung der Wahl des Gesamtpersonalrats gebildet worden war, den örtlichen Wahlvorstand zur Wahl des [Örtlichen Personalrates der Zentrale D.] bestimmte".

    Eine derartige tatsächliche Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht indes wie zu b) dargelegt weder in dem angefochtenen Beschluss noch in der in dem Verfahren PL 9 A 147/12 am gleichen Tag ergangenen Entscheidung getroffen.

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG i.V.m. § 547 Nr. 4 ZPO im Hinblick auf eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Beteiligten an dem Parallelverfahren PL 9 A 147/12 sowie der Örtlichen Personalräte der Zentrale und der Niederlassungen des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID) an dem streitgegenständlichen Verfahren (S. 2 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen.

    Gemessen daran zeigt die Beschwerde jedoch nicht auf, dass der Beteiligte an dem Verfahren PL 9 A 147/12 und die Zentrale sowie die Niederlassungen des SID am vorliegenden Verfahren zu beteiligen waren.

    Zugleich folgt aus den vorgenannten Ausführungen, dass die Rüge, der Beteiligte sei in dem Verfahren PL 9 A 147/12 nicht beteiligt worden, im hiesigen Verfahren ins Leere geht.

    der am gleichen Tag ergangenen Parallelentscheidung in dem Verfahren PL 9 A 147/12, auf den das Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss verweist.

    Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 - (BA Rn. 20), auf den der angefochtene Beschluss vom gleichen Tag - PL 9 A 139/12 - (BA Rn. 17) Bezug nimmt, in rechtlich unbedenklicher Weise festgestellt, dass "der 'Wahlvorstand SID D.', der augenscheinlich zur Durchführung der Wahl des Gesamtpersonalrats gebildet worden war, den örtlichen Wahlvorstand zur Wahl des [Örtlichen Personalrates der Zentrale D.] bestimmte".

    Eine derartige tatsächliche Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht indes wie zu b) dargelegt weder in dem angefochtenen Beschluss noch in der in dem Verfahren PL 9 A 147/12 am gleichen Tag ergangenen Entscheidung getroffen.

  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 141/12

    Anfechtung der Wahl zum Örtlichen Personalrat

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Feststellungen in dem Beschluss des Senats in dem Parallelverfahren PL 9 A 147/12 vom heutigen Tage verwiesen.

    Denn die Wahl des Örtlichen Personalrats bei der Zentrale D...... ist unter Verstoß gegen die Bestimmungen über die Bestellung des Wahlvorstandes nach §§ 20 ff. SächsPersVG und damit unter wesentlichem Verstoß gegen eine das Wahlverfahren betreffende Vorschrift vonstatten gegangen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 1995, PersV 1996, 91 m. w. N.; Beschl. v. 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Rehak, in: Vogelsang/Bieler/Kleffner/ders., Kommentar zum SächsPersVG, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2014, § 25 Rn. 18 m. w. N.).

    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen in II.2 des Beschlusses des Senats vom 29. Januar 2015 (- PL 9 A 147/12 -) verwiesen.

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 3 A 393/16

    Verselbständigung Dienststelle, Abstimmungsvorstand, Wahlanfechtung, Zulässigkeit

    Den Prüfungsmaßstab für eine wirksame Verselbständigung habe der Senat in seiner "Bibliotheken-Entscheidung" (Beschl. v. 12. April 2011 - PL 9 A 969/10 -, juris Rn. 19) und ergänzend mit seiner Entscheidung zu den "SID-Fällen" (Beschl. v. 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 -, juris Rn. 30) bestimmt.

    Hierzu war zu prüfen, ob dieser bei den den Rechtsstatus der Beschäftigten berührenden Maßnahmen eine Entscheidungsbefugnis hatte; dabei kommt den das "Gesicht" der Dienststelle prägenden Maßnahmen, also bei der Einstellung und Eingruppierung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsPersVG), bei der Höher- oder Rückgruppierung und Beförderung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsPersVG) sowie der Versetzung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPersVG) oder der Abordnung (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPersVG) besondere Bedeutung zu (Beschl. v. 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Gemessen daran zeigt die Beschwerde jedoch nicht auf, dass der beim SID gebildete Gesamtpersonalrat und die bei den Niederlassungen des SID gebildeten Personalräte in dem der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Verfahren PL 9 A 147/12 zu beteiligen waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht