Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34111
OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13 (https://dejure.org/2015,34111)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2015 - 5 A 41/13 (https://dejure.org/2015,34111)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 (https://dejure.org/2015,34111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 73 Abs. 1 Satz 2 VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1 AbwAG § 9 Abs. 1 Satz 3 SächsAbwAG § 8 Abs. 2
    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie Angelegenheit; übertragene Aufgabe; privater Geschäftsbesorger; Heilung eines Bescheids durch den Widerspruchsbescheid; Unterschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbleib der Abgabe im Haushalt der Körperschaft bzgl. Einstufung als Selbstverwaltungsangelegenheit; Festsetzung einer Gebühr für Kleineinleiter eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie Angelegenheit; übertragene Aufgabe; privater Geschäftsbesorger; Heilung eines Bescheids durch den Widerspruchsbescheid; Unterschrift

  • rechtsportal.de

    Verbleib der Abgabe im Haushalt der Körperschaft bzgl. Einstufung als Selbstverwaltungsangelegenheit; Festsetzung einer Gebühr für Kleineinleiter eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    öffentliche Abwassereinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    § 4 SächsKAG, der eine solche Aufgabenübertragung nunmehr regelt, ist erst am 18. November 2012 in Kraft getreten (vgl. Art. 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012, SächsGVBl. S. 562, 566 sowie SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 25 f.).

    13 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, den Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, jedenfalls sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 21 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).

    Mit seiner Unterschrift hat der Verbandsvorsitzende dokumentiert, dass die vom privaten Geschäftsbesorger stammende Entscheidung als Verwaltungsakt mit dem bekanntgegebenen Inhalt vollständig so ergehen soll und dass er als Verbandsvorsitzender dafür die Verantwortung übernimmt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AO sowie SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 33).

    Sie verpflichten nur den Selbstverwaltungsträger, berechtigen aber nicht einzelne Bürger und mithin auch nicht den Kläger (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 38 ff.).

    Wie ausgeführt muss der Aufgabenträger ohne eine abweichende gesetzliche Regelung die öffentlichen Aufgaben selbst erfüllen und darf sie nicht vollständig auf einen privaten Geschäftsbesorger übertragen (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 23).

    Die Frage ist zu bejahen (Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 32 ff.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - aus dem geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeleitet, dass in dem entschiedenen Fall ein Verwaltungsakt und kein Nichtakt vorliege.

    13 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, den Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, jedenfalls sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 21 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, liegt eine Gestaltänderung im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch dann vor, wenn ursprünglich kein Verwaltungsakt existierte und der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 20; v. 12. Januar 1973, BVerwGE 41, 305, 307 f.; jeweils m. w. N.).

    Wie ausgeführt muss der Aufgabenträger ohne eine abweichende gesetzliche Regelung die öffentlichen Aufgaben selbst erfüllen und darf sie nicht vollständig auf einen privaten Geschäftsbesorger übertragen (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1985 - 1 S 1959/84

    Widerspruchsbehörde - Kostenersatz bei unmittelbarer Ausführung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Zum anderen fallen darunter aber auch die weisungsfreien Pflichtaufgaben, die den Kommunen durch Gesetz zur selbstständigen Erfüllung übertragen werden (vgl. § 2 Abs. 2 SächsGemO; für Baden-Württemberg: VGH BW, Urt. v. 27. Februar 1985, VBlBW 1986, 22; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke- Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 73 Rn. 21 sowie Fn. 53).

    Vielmehr ist die Frage, ob eine Selbstverwaltungsangelegenheit vorliegt, anhand der Normen, die die konkrete Abgabenerhebung regeln, zu beurteilen (so VGH BW, Urt. v. 27. Februar 1985, VBlBW 1986, 22).

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09

    Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist der Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensfehlers zugrunde zu legen, selbst wenn sie fehlerhaft sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Dezember 2001, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56; SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2012 - A 5 A 283/09 -, juris Rn. 15; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    26 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungssgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; Beschl. v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182, 187; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 31; st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, liegt eine Gestaltänderung im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch dann vor, wenn ursprünglich kein Verwaltungsakt existierte und der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 20; v. 12. Januar 1973, BVerwGE 41, 305, 307 f.; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; Beschl. v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182, 187; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 31; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 04.01.2011 - 5 A 118/09

    Darlegungserfordernis, mehrere tragende Gründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13
    Ist das Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich den Urteilsausspruch tragen, müssen die Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich für jede der Begründungen gegeben sein (SächsOVG, Beschl. v. 13. Januar 2015 - 5 A 160/12 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 4. Januar 2011 - 5 A 118/09 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 5 A 474/11

    Exakte Bestimmung des Veranlagezeitraums für Wassergebühren erforderlich

  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

  • OVG Sachsen, 13.01.2015 - 5 A 160/12

    Verrechnung einer Abwasserabgabe, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bezugnahme

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 4 A 8/14

    Wasserentnahmeabgabe, Verzinsung

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10

    Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung,

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

  • VGH Hessen, 15.12.1966 - OS V 50/66
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

    Dieser Rechtsauffassung hat zwar jüngst das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 29.05.2015 - 5 A 41/13 -, juris) widersprochen und betont, dass die Frage, ob eine Selbstverwaltungsangelegenheit vorliege, anhand der Normen, die die konkrete Abgabenerhebung regeln, zu beurteilen sei.
  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

    Sie liegt auch vor, wenn das Verwaltungsgericht in derselben Tatsachenfrage mit einer verallgemeinerungsfähigen entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellung von einer in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Tatsachenfeststellung abgewichen ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 26; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

    Die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30; st. Rspr.).

    17 Verfahrensmängel in diesem Sinne sind Verstöße gegen Verfahrensnormen, d. h. Rechtsfehler, die den Weg zum Urteil oder die Art und Weise seines Erlasses betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 33; st. Rspr.).18 Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe es unterlassen, Ermittlungen zur rechtlichen und tatsächlichen Nutzbarkeit des Grundstücks anzustellen, rügt die Klägerin in der Sache eine Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO).

  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    Dies ist dann der Fall, wenn die Rechtssache voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich übersteigende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 23; st. Rspr.).

    Dazu muss die Rechtssache eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwerfen, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 26; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 638/19

    Zweitantrag; Folgeantrag; Mitgliedsstaat

    Die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Sie liegt auch vor, wenn das Verwaltungsgericht in derselben Tatsachenfrage mit einer verallgemeinerungsfähigen entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellung von einer in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Tatsachenfeststellung abgewichen ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 26; st. Rspr.).

    14 Verfahrensmängel in diesem Sinne sind Verstöße gegen Verfahrensnormen, d. h. Rechtsfehler, die den Weg zum Urteil oder die Art und Weise seines Erlasses betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 55/10 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 A 224/15

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderfähigkeit; Praktikumszeiten;

    2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 9; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 5 A 593/19
    Die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 A 47/21

    Rechtswegzuständigkeit; Bindung der zweiten Instanz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Sie liegt auch vor, wenn das Verwaltungsgericht in derselben Tatsachenfrage mit einer verallgemeinerungsfähigen entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellung von einer in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Tatsachenfeststellung abgewichen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2021 - 6 A 1268/18 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 26; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 517/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Reichsbürger

  • OVG Sachsen, 05.04.2016 - 5 A 561/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abwasserabgabe, Abwägung,

  • OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15

    Zulassung der Berufung; Bekanntmachung, öffentliche Einrichtung, Kanal, Gewässer

  • OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung; Überzeugungsgrundsatz,

  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 5 A 469/13

    Fremdenverkehrsabgabe, Schätzung der Berechnungsgrund-lagen, Erklärungspflicht,

  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 638/16

    Prüfungsrecht; Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht