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   OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19   

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OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19 (https://dejure.org/2020,33990)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2020 - 4 A 560/19 (https://dejure.org/2020,33990)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2020 - 4 A 560/19 (https://dejure.org/2020,33990)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    BNatschG § 30, BNatschG § 39 Abs. 5 Nr. 3, BNatschG § 44, BNatschG § 67
    Schilfschnitt; Teich; Fischerei; Biotop; Röhricht; Fischzucht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Vielmehr gilt dann der Grundsatz, dass die spätere allgemeine Regel frühere speziellere Regeln nicht verdrängt ("lex posterior generalis non derogat legi priori speciali", vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 2015 - 2 BvL 1/12 -, juris Rn. 50; BFH a. a. O., Rn. 26).
  • VGH Hessen, 14.08.2018 - 4 A 589/17

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Dies trifft indes nicht zu, weil die Eigenschaft als Biotop unabhängig von seinem natürlichen oder auf menschlichen Einfluss zurückgehendes Entstehen besteht (vgl. Hendrischke/Kieß a. a. O. Rn. 9; Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, § 30 BNatSchG Rn. 39) und eine wirtschaftliche Nutzung eines Biotops bei Beachtung der durch § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG gezogenen Grenzen zulässig ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 14. August 2018 - 4 A 589/17 -, juris Rn. 36 = NVwZ-RR 2019, 361).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Die Antworten auf die vom Kläger aufgeworfenen Fragen lassen sich somit ohne weiteres aus dem Gesetz ableiten, was deren Klärungsbedürftigkeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 4 = NVwZ 2005, 449; VGH BW, Beschl. v. 23. Januar 1998 - 5 S 2053/97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1998, 977).
  • OVG Sachsen, 04.05.2018 - 4 A 562/15

    Klageänderung; Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Zustellungsfiktion

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    8 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1164; SächsOVG, Beschl. v. 4. Mai 2018 - 4 A 562/15 -, juris Rn. 2, st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Im Hinblick auf ausgewachsenes Röhricht ist im Übrigen geklärt, dass dessen Schnitt nicht durch die "Landwirtschaftsklausel" gemäß § 14 Abs. 2 BNatSchG privilegiert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 1997 - 6 C 3.97 -, juris Rn. 20 zu § 20f Abs. 3 Satz 1 BNatSchG a. F.).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2011 - 2 B 32.10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Die Antworten auf die vom Kläger aufgeworfenen Fragen lassen sich somit ohne weiteres aus dem Gesetz ableiten, was deren Klärungsbedürftigkeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 4 = NVwZ 2005, 449; VGH BW, Beschl. v. 23. Januar 1998 - 5 S 2053/97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1998, 977).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Die Antworten auf die vom Kläger aufgeworfenen Fragen lassen sich somit ohne weiteres aus dem Gesetz ableiten, was deren Klärungsbedürftigkeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. November 2004 - 4 B 71.04 -, juris Rn. 4 = NVwZ 2005, 449; VGH BW, Beschl. v. 23. Januar 1998 - 5 S 2053/97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1998, 977).
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende, in § 108 Abs. 2 VwGO konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10/11).
  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2020 - 4 A 560/19
    Dieser Anzeige bedürfe es jedoch nicht mehr, weil die zeitlich nach der Naturschutzverordnung erlassene Regelung in § 4 Abs. 1 Nr. 1 FFH-VO nur noch vorsehe, dass insbesondere die der guten fachlichen Praxis entsprechende fischereiwirtschaftliche Nutzung im FFH-Gebiet - und damit zugleich im Naturschutzgebiet - weiter zulässig sei.10 Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf die "lex-posterior-Regel", wonach Normenkollisionen nach den hergebrachten und in der Rechtslehre anerkannten Grundsätzen zu lösen sind und anerkanntermaßen Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren können (vgl. BFH, Urt. v. 29. September 1992 - VII R 56/91 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - 4 A 218/13

    Sparsame Haushaltsführung, gesetzlicher Richter, Eingemeindungsvertrag,

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