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   OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16   

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OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16 (https://dejure.org/2016,6556)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2016 - 3 E 28/16 (https://dejure.org/2016,6556)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2016 - 3 E 28/16 (https://dejure.org/2016,6556)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1, 2 GKG Art. 2 Abs. 1 GG
    Streitwert; datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; informationelle Selbstbestimmung; Kosteninteresse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15

    Streitwert für Klage gegen Heranziehung zur Auskunftspflicht bzgl. Zensus 2011

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16
    Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des Senats, in diesen Fällen auf den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 - juris Rn. 43, dort allerdings versehentlich unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 1 GKG; Beschl. v. 28. August 2015 - 3 E 83/15 - n. v., im Fall der Verpflichtung des Beklagten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 - juris Rn. 3, im Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Heranziehung zum Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt; s. a. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2015 - 7 B 42/15 - juris Rn. 15, zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für das Steuerkonto der Schuldnerin).
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 3 B 470/12

    Auskunfstverlangen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Bestimmtheit und

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16
    Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des Senats, in diesen Fällen auf den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 - juris Rn. 43, dort allerdings versehentlich unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 1 GKG; Beschl. v. 28. August 2015 - 3 E 83/15 - n. v., im Fall der Verpflichtung des Beklagten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 - juris Rn. 3, im Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Heranziehung zum Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt; s. a. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2015 - 7 B 42/15 - juris Rn. 15, zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für das Steuerkonto der Schuldnerin).
  • BVerwG, 23.11.2015 - 7 B 42.15

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erhalt eines Kontoauszuges für das

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16
    Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des Senats, in diesen Fällen auf den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 - juris Rn. 43, dort allerdings versehentlich unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 1 GKG; Beschl. v. 28. August 2015 - 3 E 83/15 - n. v., im Fall der Verpflichtung des Beklagten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 - juris Rn. 3, im Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Heranziehung zum Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt; s. a. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2015 - 7 B 42/15 - juris Rn. 15, zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für das Steuerkonto der Schuldnerin).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16
    Auf dieses kann sich die Klägerin gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch als juristische Person des Privatrechts berufen, soweit es auf Art. 2 Abs. 1 GG gestützt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2011 - 8 C 7/10 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
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