Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19442
OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11 (https://dejure.org/2011,19442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.06.2011 - 3 M 298/11 (https://dejure.org/2011,19442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 3 M 298/11 (https://dejure.org/2011,19442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RettDG LSA § 11; VwGO § 80 Abs. 1
    Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes knüpft an Erteilung einer Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA an und muss für den Gebrauch dieser vollziehbar sein; Anknüpfung an die Erteilung einer Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA für die Wahrnehmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes knüpft an Erteilung einer Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA an und muss für den Gebrauch dieser vollziehbar sein; Anknüpfung an die Erteilung einer Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA für die Wahrnehmung ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Antrag einer Bietergemeinschaft auf vorläufige Fortführung des Rettungsdienstes im Landkreis Mansfeld-Südharz erfolglos

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Selbst wenn man für die Erbringung von Rettungsdienstleistungen das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses als erforderlich ansieht, ist wie auch in anderen Rechtsgebieten das Entstehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses an einen konstitutiven staatlichen Akt gebunden, hier die Erteilung der Genehmigung nach § 11 RettDG LSA (vgl. zur Anerkennung von Prüfingenieuren: VGH Mannheim, Urt. v. 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, juris; zur Beleihung: BVerwG, Urt. v. 26.08.2010 - 3 C 35.09 -, NVwZ 2011, 368).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Die der bereits erstinstanzlich anwaltlich vertretenen Antragstellerin im Beschwerdeverfahren gewährte Stellungnahmefrist war auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 05.02.2003 - 2 BvR 153/02 - juris m. w. N.) angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter ausreichend.
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Selbst wenn man sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg im Beschluss vom 4. November 2010 (1 Verg 10/10, juris Rdnr. 83) anschließt, wonach mit einer erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG LSA nicht das Recht verbunden ist, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen oder andere Bieter auszuschließen, könnte jedenfalls nur eine vollziehbare Genehmigung nach § 11 RettDG LSA der Antragstellerin ein subjektives öffentliches Recht vermitteln.
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Selbst wenn man für die Erbringung von Rettungsdienstleistungen das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses als erforderlich ansieht, ist wie auch in anderen Rechtsgebieten das Entstehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses an einen konstitutiven staatlichen Akt gebunden, hier die Erteilung der Genehmigung nach § 11 RettDG LSA (vgl. zur Anerkennung von Prüfingenieuren: VGH Mannheim, Urt. v. 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, juris; zur Beleihung: BVerwG, Urt. v. 26.08.2010 - 3 C 35.09 -, NVwZ 2011, 368).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Einem solchen Antrag ist nur ausnahmsweise stattzugeben, nämlich dann, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar wäre, insbesondere, wenn das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar, mithin mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301.89 - Buchholz 310 § 123 Nr. 15; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 191 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11
    Das OLG Naumburg hatte mit Beschluss vom 3. September 2009 (1 Verg 4/09, juris) rechtskräftig festgestellt, dass der zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Vertrag über die Erbringung von Rettungsdienstleistungen nichtig ist und damit zwischen den Vertragspartnern keine Rechtswirkung entfaltet.
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    (3) Der vorausgeführten Ansicht des Senats steht die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt nicht entgegen, Das OVG Sachsen-Anhalt hat zwar mit Beschluss vom 01.06.2011 (3 M 298/11) die Qualifizierung der Sonderrechtsbeziehung zwischen dem Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und einem dritten Leistungserbringer als ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis "eigener Art" (so VG Halle, Beschluss v. 31.05.2011, 3 B 74/11 HAL) abgelehnt, im Übrigen jedoch von einer abschließenden rechtlichen Bewertung des Rechtsverhältnisses abgesehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht