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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15   

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https://dejure.org/2015,14943
OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15 (https://dejure.org/2015,14943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.06.2015 - 2 M 32/15 (https://dejure.org/2015,14943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 2 M 32/15 (https://dejure.org/2015,14943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 S 1 BImSchG, § 28 Abs 1 VwVfG, § 37 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 46 VwVfG
    Bestimmtheit einer Immissionsschutzrechtlichen Messanordnung - Anhörungsmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungsergebnisse der Behörde als erhebliche Tatsachen i.S.d. § 28 Abs. 1 VwVfG; Einzelfall der Unbeachtlichkeit eines Anhörungsmangels bei einer Ermessensentscheidung; Bestimmheitserfordernis einer Messanordnung zur Ermittlung einer Geräuschimmission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlungsergebnisse der Behörde als erhebliche Tatsachen i.S.d. § 28 Abs. 1 VwVfG; Einzelfall der Unbeachtlichkeit eines Anhörungsmangels bei einer Ermessensentscheidung; Bestimmheitserfordernis einer Messanordnung zur Ermittlung einer Geräuschimmission

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Damit ein Schreiben als Anhörung im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG gewertet werden kann, muss ihm entnommen werden können, dass in einem konkreten Einzelfall der Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts beabsichtigt sei (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205 [207], RdNr. 12).

    Gefahr im Verzug im Sinne von § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG ist anzunehmen, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die behördliche Maßnahme zu spät käme, um ihren Zweck noch zu erreichen (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012, a.a.O., RdNr. 14, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Die Anhörung muss sich an einen individualisierten Adressaten richten und die beabsichtigte behördliche Maßnahme konkret benennen (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - BVerwG 7 B 18.13 -, DVBl 2014, 303 [305], RdNr. 19 in juris).

    Dabei ist bei Entscheidungen mit Ermessensspielraum - wie hier - zu prüfen, was der Betroffene bei fehlerfreier Anhörung vorgetragen hätte und ob dieser Vortrag objektiv geeignet gewesen wäre, die Sachentscheidung der Behörde zu beeinflussen (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013, a.a.O., [S. 306], RdNr. 24, m.w.N.).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen gehören auch die (bisherigen) Ermittlungsergebnisse der Behörde (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl., § 28 RdNr. 29, m.w.N.), wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidungserheblichkeit auf die rechtliche Einschätzung der Behörde ankommt (BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - BVerwG 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 [190], RdNr. 44 ff. in juris).

    Eine nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG mögliche Nachholung der Anhörung hat aber durch die zuständige Behörde zu erfolgen (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 45 RdNr. 40), wobei Uneinigkeit darüber besteht, ob dies bei Ermessensentscheidungen - wie hier - durch die Ausgangsbehörde erfolgen muss (so der 3. Senat des BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, a.a.O., RdNr. 39 f.) oder ob eine Nachholung auch in diesen Fällen durch die Widerspruchsbehörde erfolgen kann (so der 1. Senat des BVerwG, Urt. v. 28.02.1983 - BVerwG 1 C 13.81 -, NVwZ 1984, 578 [579]).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Die in § 46 VwVfG geregelten Voraussetzungen für eine Unschädlichkeit des Verfahrensfehlers sind (nur) dann erfüllt, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 - BVerwG 3 C 14.09 -, BVerwGE 137, 199 [212], RdNr. 40).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Eine nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG mögliche Nachholung der Anhörung hat aber durch die zuständige Behörde zu erfolgen (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 45 RdNr. 40), wobei Uneinigkeit darüber besteht, ob dies bei Ermessensentscheidungen - wie hier - durch die Ausgangsbehörde erfolgen muss (so der 3. Senat des BVerwG, Urt. v. 14.10.1982, a.a.O., RdNr. 39 f.) oder ob eine Nachholung auch in diesen Fällen durch die Widerspruchsbehörde erfolgen kann (so der 1. Senat des BVerwG, Urt. v. 28.02.1983 - BVerwG 1 C 13.81 -, NVwZ 1984, 578 [579]).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Zudem erfordert eine ordnungsgemäße Nachholung der Anhörung, dass die zuständige Behörde ein etwaiges (neues) Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1982 - BVerwG 1 C 22.81 -, BVerwGE 66, 111 [114], RdNr. 18 in juris; Beschl. v. 18.02.1991 - BVerwG 7 B 15.91 -, NVwZ-RR 1991, 337, RdNr. 4 in juris).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 41.80

    Rechtmäßigkeit einer auf § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Ist das Messziel ausreichend bestimmt, so gehört es zur sachverständigen Einschätzung der Messstelle, die zur Erreichung dieses Ziels an Ort und Stelle notwendigen Vorkehrungen zu treffen (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.05.1983 - BVerwG 7 C 41.80 -, NVwZ 1984, 724 [725], RdNr. 13 ff. in juris).
  • BVerwG, 18.02.1991 - 7 B 15.91

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied - §§ 28, 45 VwVfG, Nachholung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Zudem erfordert eine ordnungsgemäße Nachholung der Anhörung, dass die zuständige Behörde ein etwaiges (neues) Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1982 - BVerwG 1 C 22.81 -, BVerwGE 66, 111 [114], RdNr. 18 in juris; Beschl. v. 18.02.1991 - BVerwG 7 B 15.91 -, NVwZ-RR 1991, 337, RdNr. 4 in juris).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Der Adressat muss in die Lage versetzt werden zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 [338], RdNr. 29 in juris).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2015 - 2 M 32/15
    Ein Absehen von der Anhörung im öffentlichen Interesse nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG kann einmal aus der objektiven Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung, zum anderen aber auch deshalb gerechtfertigt sein, weil die Behörde aufgrund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte; so kann es vor allem dann liegen, wenn der mit der beabsichtigten Maßnahme bezweckte Erfolg durch die mit einer Anhörung verbundene Unterrichtung der Betroffenen über den bevorstehenden Eingriff oder aufgrund des durch die Anhörung bedingten Zeitverlustes selbst bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen gefährdet würde (BVerwG, Urt. v. 18.10.1988 - BVerwG 1 A 89.83 -, BVerwGE 80, 299 [303], RdNr. 28 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Aus der vom Beklagten in diesem Zusammenhang erwähnten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2015 (- 2 M 32/15 -, juris Rn. 17) vermag er nichts zu seinen Gunsten abzuleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 71/18

    Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren Flughafen

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 M 32/15 -, juris; Herrmann in BeckOK, Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 54. Edition, § 28 Rn. 15.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Damit ein Schreiben als Anhörung im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG gewertet werden kann, muss ihm entnommen werden können, dass in einem konkreten Einzelfall der Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts beabsichtigt sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, juris RdNr. 12; Beschl. d. Senats v. 02.06.2015 - 2 M 32/15 -, juris RdNr. 10).
  • VG Berlin, 15.11.2023 - 4 K 253.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches

    Letzteres kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur angenommen werden, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (so BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - juris, Rn. 40; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16.11 - juris, Rn. 20; ebenso z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 2 M 32/15 - juris, Rn. 17).
  • VG Berlin, 07.11.2023 - 4 K 536.22

    Investitionsprüfung: Erwerb eines Anteils an der PCK Raffinerie in Schwedt gilt

    Letzteres kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur angenommen werden, wenn jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist, dass die Behörde ohne den Verfahrensfehler genauso entschieden hätte (so BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - juris, Rn. 40; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16.11 - juris, Rn. 20; ebenso z.B. OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 2 M 32/15 - juris, Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 72/18

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung;

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 2. Juni 2015 - 2 M 32/15 -, juris; Herrmann in BeckOK, Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 54. Edition, § 28 Rn. 15.
  • VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf eines Abschiebungsverbots

    Der Betroffene muss sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen äußern können, zu denen auch die (bisherigen) Ermittlungsergebnisse der Behörde gehören (vgl. zur Anhörung nach § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG] OVG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 2 M 32/15 -, BeckRS 2015, 47280; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Auflage 2018, § 28 Rn. 29).
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