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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04   

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https://dejure.org/2008,7632
OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04 (https://dejure.org/2008,7632)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2008 - 4 L 642/04 (https://dejure.org/2008,7632)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2008 - 4 L 642/04 (https://dejure.org/2008,7632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2
    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet: Ausbaugepflogenheiten, örtliche; Ausbauprogramm, technisches; Beweislast, materielle; Darlegungslast; Erschließungsbeitrag; Herstellung, erstmalige; Stichtag; Straßenausbaubeitrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Ausschluss einer Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet; Anwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts in den neuen Bundesländern nach der Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 9 Baugesetzbuch (BauGB); Herstellung einer bituminösen und ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der SBS 2001 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100-116).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu der entsprechend bekannt gemachten Erschließungsbeitragssatzung ausgeführt:.

    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    3.1 Im Hinblick darauf, ob eine in der Örtlichkeit vorhandene Anbaustraße im Rechtssinne am 3. Oktober 1990 "bereits hergestellt" war, ist zu prüfen, ob der Zustand dieser Anbaustraße bzw. Teileinrichtung irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 den Anforderungen eines aus dieser Zeit stammenden, technischen Ausbauprogramms entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat hierzu ausgeführt:.

    Mit dem Merkmal des technischen Ausbauprogramms greift der Gesetzgeber einen Begriff auf, der von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der gemäß § 132 Nr. 4 BauGB in der Satzung der Gemeinde vorzunehmenden Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung entwickelt wurde und von dort bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Aus dem "Plan"-Erfordernis folgt weiter, dass das technische Ausbauprogramm in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt worden sein muss, etwa in einem Beschlussprotokoll, Aktenvermerk, oder in einer Anweisung an die ausführende Stelle; seine Existenz kann dann aber auch durch Zeugen bewiesen werden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu dem Merkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" ausgeführt:.

    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) der Gemeinde obliegt darzutun, dass erst und gerade die nach dem Stichtag durchgeführten Baumaßnahmen die - vorher noch unfertige - Straße erstmalig hergestellt haben, wenn sie hierfür Erschließungsbeiträge fordern will, und daher bei Nichterweislichkeit der Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 Sätze 1 und 2 BauGB die materielle Beweislast grundsätzlich bei der Gemeinde liegt, ist die B-straße nach den Beweislastregeln so zu behandeln, als wäre sie bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt in allen ihren bis zum 3. Oktober 1990 angelegten Teileinrichtungen den ortsüblichen Gepflogenheiten entsprechend fertig gestellt worden, mit der Folge, dass sie insgesamt aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002. a. a. O.), also auch hinsichtlich der neu hinzugefügten Teileinrichtungen (unselbständige) Parkflächen und Grünstreifen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629).

    Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 2 L 104/00 - ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 - KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Gemäß § 86 Abs. 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen und deshalb die Höhe, in der ein Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben kann, selbst festzustellen und diesen Bescheid nur aufzuheben, soweit er rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Dass das Berufungsgericht dies bei einer Einwohnerzahl der Gemeinde von 12 000 Personen und einer Auflagenzahl von 600 Exemplaren bejaht hat, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 -, NVwZ 2007, S. 216).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Durch den Begriff der Erforderlichkeit wird eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - BVerwG 4 C 28.76 -, BVerwGE 59, 249 [253]), wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Anlage bevorteilten Grundstücke keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 4167/96

    Aufwand für die Verlegung eines Entwässerungskanals als beitragsfähiger Aufwand)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Ebenso stellt die Neuerstellung der Oberflächenentwässerungsanlage eine Verbesserung der Straße dar, weil durch die erstmalige Anlegung einer unterirdischen Kanalisation ein schnelleres oder sonst besseres Abfließen des Wassers bewirkt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.02.2000 - 15 A 4167/96 -, ZMR 2000, 643).
  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 2 L 104/00 - ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 - KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des OVG LSA (u. a. Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -), der sich der erkennende Senat anschließt, entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen - wie hier -, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Bei der Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße zu qualifizieren ist, ist nicht in erster Linie die tatsächliche Nutzung maßgeblich, sondern die der Straße zugewiesene Funktion (OVG LSA, Beschl. v. 29.06.2000 - 2 M 48/00 -).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 13.93

    Erschließungsbeitrag - Straßenbau - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, ein Heranziehungsbescheid sei zu Unrecht auf das Erschließungsbeitragsrecht gestützt, ist es gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, durch "schlichte" Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Straßenausbaubeitragsrechts zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Bescheid mit Blick auf diese Vorschriften aufrechterhalten werden kann, wobei es hierfür auch keiner Umdeutung bedarf (BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - BVerwG 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, 297).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2000 - A 2 S 525/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.1998 - B 2 S 141/97

    Straßenbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Eingang der letzen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2002 - 2 M 175/02
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05

    Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - 4 L 422/08

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152 a Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht statthaft, weil gegen das Urteil des Senats vom 2. September 2008 - 4 L 642/04 - ein Rechtsmittel gegeben war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 C 10278/09

    Bekanntmachung Auslegung eines Satzungstextes; Fehler bei der Auslegung; Heilung

    Hierfür ist erforderlich, dass die Vorschriften der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können und diese Möglichkeit auch nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, Urteil vom 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 642/04 -, juris Rn. 30 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2010 - 1 M 136/10

    Straßenausbaubeitrag; Erforderlichkeit des Straßenausbaus; Teilstreckenausbau

    Durch den Begriff der Erforderlichkeit werde eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten sei, wenn die gewählte Lösung in dem Sinne unvertretbar sei, dass es mit Blick vor allem auf die durch diese Anlage bevorteilten Grundstücke keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt (vgl. OVG Magdeburg, 02.09.2008 - 4 L 642/04 -, juris, Rn. 54 unter Hinweis auf BVerwGE 59, 249 [253]).
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