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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17 (https://dejure.org/2018,44277)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.10.2018 - 4 L 97/17 (https://dejure.org/2018,44277)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - 4 L 97/17 (https://dejure.org/2018,44277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 2 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei fehlender (wirksamer) Rechtsgrundlage für einen belastenden Beitragsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Subjektive Rechte; Rechtswidrigkeitszusammenhang

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1 ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Anschlussbeitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung (sog. besonderer Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II); Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (51)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Insbesondere ist § 18 Abs. 2 KAG LSA insoweit mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vereinbar (so LVerfG LSA, Urt. v. 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -).

    a) Soweit Grundstücke bereits vor dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes am 15. Juni 1991 eine Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Abwasserentsorgung hatten, kommt eine Rückwirkung bereits deshalb nicht in Betracht, weil gemäß § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA Investitionen, die vor Inkrafttreten des KAG LSA abgeschlossen wurden, nicht unter die Regelung des § 6 Abs. 6 KAG LSA fallen (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 24. Januar 2017, a.a.O.).

    Danach konnte auch vor der Änderung des § 6 Abs. 6 KAG LSA a.F. die Festsetzungsfrist nicht vor dem Inkrafttreten einer wirksamen Beitragssatzung zu laufen beginnen und auch die Sachverhalte, in denen die Vorteilslage vor 1997 entstanden ist und in denen nicht innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist eine Beitragssatzung in Kraft getreten ist, waren bei Inkrafttreten des § 18 Abs. 2 KAG LSA noch nicht durch Festsetzungsverjährung abgeschlossen (so LVerfG LSA, Urt. v. 24. Januar 2017, a.a.O.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. März 2003 - 1 L 318/02 -, m.w.N.; Beschl. v. 23. Oktober 2000 - 1 M 209/00 - Beschl. v. 10. November 1999 - B 3 S 29/98 - Beschl. v. 25. Januar 2011 - 4 L 234/09 - vgl. auch Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2202, m.w.N.).

    Insoweit wird auf die Darlegungen des Landesverfassungsgerichts Bezug genommen (Urt. v. 24. Januar 2017, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Der Beklagte trägt vor, es sei ausweislich einer Nichtzulassungsbeschwerdeentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2017 (- 9 B 19.16 -) von der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung des Senats auszugehen.

    Die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA berücksichtigen in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich einerseits und die Interessen des Einzelnen an Rechtssicherheit (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, nachgehend BVerwG, Beschl. v. 8. März 2017 - 9 B 19.16 -, jeweils zit. nach JURIS; so auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Juni 2015 - 4 L 24/14, zit. nach JURIS).

    (2) Eine unzulässige Rückwirkung ergibt sich nicht daraus, dass § 6 Abs. 6 KAG LSA a.F. zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung unter Berücksichtigung des Gebotes der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verfassungskonform dahingehend hätte ausgelegt werden müssen, dass eine Beitragspflicht nur entstehen konnte, wenn bis zur Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme eine Beitragssatzung vorlag (so aber wohl Heitmann/Mörchen, a.a.O., S. 115f.; a.M. Bücken-Thielmeyer, a.a.O., S. 157f.; Fenzel/Düwel, LKV 2017, 145, 154f.; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 8. März 2017, a.a.O.; vgl. auch Bick, jurisPR-BVerwG 17/2017 Anm. 3).

    Denn die Anwendung des § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA wäre nur in denjenigen Fällen verfassungsrechtlich ausgeschlossen, in denen bei seinem Inkrafttreten am 9. Oktober 1997 Beiträge nach § 6 Abs. 6 KAG LSA a.F. nicht mehr hätten erhoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. März 2017, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12. November 2015, a.a.O.; vgl. weiter Bücken-Thielmeyer/Fenzel, a.a.O., S. 158).

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    a) Soweit - wie gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - eine Beitragserhebungspflicht besteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2016 - 4 L 12/16 - Beschl. v. 29. Juni 2015 - 4 M 54/15 - Beschl. v. 23. Juni 2009 - 4 L 114/09 -, zit. nach JURIS; VG Halle, Urt. v. 24. April 2013 - 6 A 143/11 HAL - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2108), muss bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 253/14 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1617, m.w.N.; so wohl auch Rdnr. 2108, 2111, 2215; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. Februar 1986 - 12 A 31/85 -, NVwZ 1986, 162f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -, zit. nach JURIS zum Straßenausbaubeitragsrecht; BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - 9 C 10.07 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Eine Trennung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in eine Schutznorm für den Abgabepflichtigen in Bezug auf Art, Höhe sowie andere Umstände der Abgabe und einen normenkonkretisierenden und -ausfüllenden Teil im Sinne kommunalrechtlicher Haushaltsvorschriften sowie eine damit verbundene Aufteilung des Rechtsverstoßes der Satzung in einen den Abgabenpflichtigen belastenden Teil und einen lediglich kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen auslösenden Teil (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2215; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, zit. nach JURIS) lässt sich nicht vornehmen.

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze (OVG Saarland, Urt. v. 14. Februar 1991 - 1 R 618/88 -, zit. nach JURIS; OVG Brandenburg, Urt. v. 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE -, zit. nach JURIS zur Gebührenerhebung; vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2215), trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Eine Rechtsnorm entfaltet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, und Beschl. v. 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.) echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift.

    Für die Beantwortung der Frage, ob eine rückwirkende Regelung aus verfassungsrechtlicher Sicht als konstitutiv zu behandeln ist, ist zu prüfen, ob die geänderte Norm in ihrer ursprünglichen Fassung von den Gerichten in einem Sinn ausgelegt werden konnte und ausgelegt worden ist, der mit der Neuregelung ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Denn die Anwendung des § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA wäre nur in denjenigen Fällen verfassungsrechtlich ausgeschlossen, in denen bei seinem Inkrafttreten am 9. Oktober 1997 Beiträge nach § 6 Abs. 6 KAG LSA a.F. nicht mehr hätten erhoben werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. März 2017, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12. November 2015, a.a.O.; vgl. weiter Bücken-Thielmeyer/Fenzel, a.a.O., S. 158).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Für den sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II gilt nichts anderes, da es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA handelt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2228).

    Für Grundstücke, denen bereits vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes am 15. Juni 1991 eine Anschlussmöglichkeit durch eine zentrale leitungsgebundene Einrichtung geboten war, können allgemeine Herstellungsbeiträge auf Grund der Regelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA nicht erhoben werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Weiter zu prüfen wäre, ob es - wovon der Beklagte selbst ausgeht - ausreicht, dass mit Entstehen des Verbandes möglicherweise auch eine faktische Widmung der Einrichtung selbst vorlag (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 12. April 2006 - 9 A 163/04 - vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2116) oder ob es (vgl. VG Halle, Urt. v. 25. Januar 2016 - 4 A 10/15 - unter Hinweis auf einen Beschluss des Senats vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. November 2004 - 1 L 41/03 - und v. 24. Juni 2015 - 4 L 32/15 -, zit. nach JURIS) insoweit auf die erst im Dezember 1997 erfolgte Bekanntmachung der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes W. ankommt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Werden in satzungsloser Zeit oder unter Geltung einer formell oder materiell unwirksamen Satzung die Anschlussvoraussetzungen für Grundstücke geschaffen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zu beiden Gesetzesfassungen (vgl. Beschl. v. 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, zit. nach JURIS, m.w.N.) die sachliche Beitragspflicht für diese Grundstücke erst mit Inkrafttreten der ersten - wirksamen - Abgabensatzung entstehen.

    Ohne eine wirksame Bestimmung über das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist eine Beitragssatzung aber nichtig (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2014, a.a.O.).

    Zwar sind sowohl § 6 Abs. 6 KAG LSA a.F. als auch § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA - in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 6. Oktober 1997 (GVBl. LSA S. 878) wie auch in der inhaltsgleichen Fassung des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 (GVBl. LSA S. 150) - in der bisher vorgenommenen Auslegung auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Anschlussbeitragsrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 341/08

    Rechnungsperiodenkalkulation; Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Dass der in § 5 Abs. 2 BS 08/2015 festgesetzte Beitragssatz von 2, 12 ?/m 2 gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 341/08 -, zit. nach JURIS) verstößt, ist weder hinreichend geltend gemacht noch sonst ersichtlich.

    Allerdings ist es dem Gericht jedenfalls nicht verwehrt, selbst bei Fehlen entsprechender Rügen zumindest eine Prüfung wichtiger Eckpunkte der Kalkulation vorzunehmen und sich aufdrängenden Mängeln nachzugehen bzw. eine Überprüfung vorzunehmen, soweit es um die Plausibilität der Berechnung des konkreten Abgabensatzes geht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. März 2012 - 4 L 228/09 - Urt. v. 29. April 2010 - 4 L 341/08 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Beschl. v. 27. Januar 2009 - 4 L 238/08 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013 - 9 B 13.13 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Urt. v. 15. April 2015 - 9 C 19.14 - und Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014, a.a.O.), und damit für das gesamte Beitragsrecht (so BVerwG, Urt. v. 15. April 2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013 - 9 B 13.13 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Urt. v. 15. April 2015 - 9 C 19.14 - und Urt. v. 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so BVerwG, Urt. v. 20. März 2014, a.a.O.), und damit für das gesamte Beitragsrecht (so BVerwG, Urt. v. 15. April 2015, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 05.01.2017 - 4 A 10/15

    Ufermauer; Befestigung; Böschung; Neigungswinkel; Hochwasserschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
    b) Dies gilt ebenfalls für den mit Änderungsgesetz vom 6. Oktober 1997 (GVBl. LSA S. 878) eingeführten § 6 Abs. 6 Satz 2 (so auch VG Halle, Urt. v. 25. Januar 2016 - 4 A 10/15 HAL - Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2016, 153, 155ff.; a.M.: VG Magdeburg, Beschl. v. 13. April 2016 - 9 A 105/14 -, zit. nach JURIS; Heitmann/Mörchen, LKV 2016, 114ff.; Beck/Neumann, DWW 2015, S. 362, 364 Fn. 25, 374).

    Weiter zu prüfen wäre, ob es - wovon der Beklagte selbst ausgeht - ausreicht, dass mit Entstehen des Verbandes möglicherweise auch eine faktische Widmung der Einrichtung selbst vorlag (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 12. April 2006 - 9 A 163/04 - vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2116) oder ob es (vgl. VG Halle, Urt. v. 25. Januar 2016 - 4 A 10/15 - unter Hinweis auf einen Beschluss des Senats vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. November 2004 - 1 L 41/03 - und v. 24. Juni 2015 - 4 L 32/15 -, zit. nach JURIS) insoweit auf die erst im Dezember 1997 erfolgte Bekanntmachung der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes W. ankommt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.10.1997 - LVG 8/97

    Rechtsfolgen des Vollzugs eines ursprünglich vom Gemeinderat gefassten

  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02

    Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1999 - B 3 S 29/98
  • BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05

    Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02

    Anschlussbeiträge

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08

    Anträge der Stadt Halle auf Zulassung der Berufung in Verfahren der Erhebung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1986 - 12 A 31/85

    Erhebung von Entwässerungsbeiträgen ; Herstellung öffentlicher Einrichtungen ;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03

    Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

  • OVG Saarland, 14.02.1991 - 1 R 618/88

    Kanalbaubeitragssatzung; Gestaltungsspielraum; Übergangsregelung; Veranschlagung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.1998 - B 2 S 141/97

    Straßenbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Eingang der letzen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2010 - 4 L 199/09

    Niederschlagswassergebühren - Mitwirkungspflichten der Prozessbeteiligten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer

  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 D 32/02
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2014 - 17 A 1263/13

    Festsetzung der Gebühren für die Fleischuntersuchung auf dem Gebiet der

  • VGH Bayern, 14.04.2003 - 4 ZB 02.2836
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 L 252/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - 4 L 114/09
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - LVG 76/10

    Mehrere kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

  • VG Magdeburg, 13.04.2016 - 9 A 105/14
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 9 S 14.16

    Beitragserhebung unter Beachtung der Hemmungsregelung des KAG BB § 12 Abs 3;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 4 M 131/17

    Beitragspflicht bei Wechsel des Trägers einer leitungsgebundenen Einrichtung

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 9 N 4.18

    Heranziehung zu einem Wasserversorgungsbeitrag

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • BVerwG, 21.09.1987 - 8 B 55.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Vielmehr fordert das Gebot eine zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung in allen Fällen, in denen die abzugeltende tatsächliche Vorteilslage in der Sache eintritt, die daran anknüpfenden Beitragsansprüche aber wegen des Fehlens einer sonstigen Voraussetzung nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so auch BVerwGE 149, 211 ; BayVGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21; OVG Magdeburg, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, Rn. 43).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.; Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff).

    Eine Trennung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in eine Schutznorm für den Abgabepflichtigen in Bezug auf Art, Höhe sowie andere Umstände der Abgabe und einen normenkonkretisierenden und -ausfüllenden Teil im Sinne kommunalrechtlicher Haushaltsvorschriften sowie eine damit verbundene Aufteilung des Rechtsverstoßes der Satzung in einen den Abgabenpflichtigen belastenden Teil und einen lediglich kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen auslösenden Teil lässt sich nicht vornehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Weder bei der Prüfung einer Verletzung des Aufwandsüberschreitungsverbotes noch bei der Prüfung der Einhaltung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Aufwandsdeckung ist eine derartige Trennung vorzunehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    f) Soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Unterschreitung des höchstzulässigen Beitragssatzes in der Vergangenheit entschieden haben sollte, es käme allein darauf an, dass der festgesetzte Beitragssatz im Ergebnis nicht dem Aufwandsüberschreitungsverbot widerspricht, hält der nunmehr zuständige Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS).

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze, trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 2. Oktober 2018, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist diese Frage nunmehr durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Oktober 2018 (- 4 L 97/17 -, a.a.O.) geklärt.

    Zudem sind sie ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS) geklärt.

    Wenn durch eine überschlägige Prüfung der ohnehin vorliegenden Kalkulation ein Verstoß gegen die Beitragserhebungspflicht jedenfalls naheliegt, sind diese Vorgaben erfüllt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018- 4 K 221/15 - und v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, beide zit. nach JURIS).

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze, trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 2. Oktober 2018, a.a.O., m.w.N.).

    Darüber hinaus ist diese Frage nunmehr durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) geklärt.

    Zudem sind die in Rede stehenden Fragen ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018, a.a.O.) geklärt.

    (1) Die Frage "Bedarf es für eine gerichtliche Bezifferung des Umfangs einer landesgesetzlichen Beitragserhebungspflicht bei leitungsgebundenen Einrichtungen wegen des Vorbehalts des Gesetzes einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage?" ist - wie schon in den Urteilen des Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.), vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) und vom 16. Oktober 2018 (a.a.O.) dargelegt - dahingehend beantwortet, dass sich die Beitragserhebungspflicht mit der grundsätzlichen Verpflichtung zur Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ergibt (vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff.).

    Im Übrigen ist auch diese Rechtsfrage durch die Urteile des beschließenden Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.) und vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Die Rechtsprechung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt zum Beitragsrecht (OVG Magdeburg, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris und Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - juris) ist für die Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen nach § 56 WG LSA nicht anwendbar.(Rn.77).

    Zum Beitragsrecht vertritt jedoch der 4. Senat des erkennenden Gerichts die Auffassung, dass Beitragspflichtige auch durch die Festsetzung eines zu geringen Beitragssatzes in ihren Rechten verletzt werden können (OVG LSA, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - juris Rn. 72).

    Die Überschreitung eines - im Hinblick auf die Unwägbarkeiten einer Beitragskalkulation aus Praktikabilitätsgründen akzeptierten - "Sicherheitsabstands" von 20 % des höchstzulässigen aufwandsdeckenden Beitragssatzes habe eine Verletzung der Beitragserhebungspflicht zur Folge und führe zur Nichtigkeit des Beitragssatzes und damit zur Nichtigkeit der gesamten Beitragssatzung (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 76 - 78 und Urteil vom 2. Oktober 2018, a.a.O. Rn. 59 - 61).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Die im Anschlussbeitragsrecht geltenden Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt haben auch keine unzulässige Rückwirkung zur Folge (vgl. dazu im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, juris, Rdnr. 47ff.).

    Unter Abgabenfestsetzung i.S.d. § 13b KAG LSA ist der Erlass des Abgabenbescheides durch die abgabenerhebende Körperschaft zu verstehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, juris, Rdnr. 56; Beschluss vom 5. März 2019 - 4 M 28/19 -).

    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt; der Betroffene ist prozessrechtlich dadurch geschützt, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, juris, Rdnr. 32) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Insoweit sind verminderte Herstellungsbeiträge zu erheben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 - Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 4 L 324/06 - Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).

    Dazu musste es sich bei der vormals vorhandenen zentralen öffentlichen leitungsgebundenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen des maßgeblichen Planungsträgers im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handeln (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018, a.a.O.; Beschl. v. 5. Juni 2008 - 4 L 38/07 - Urt. v. 12. Juni 2007 - 4 L 360/05 - Urt. v. 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2221; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 - Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 518/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19

    Beginn der Ausschlussfrist des

    Die dargestellten Grundsätze, die Fälle aus dem Erschließungsbeitragsrecht betreffen, sind auch auf das landesrechtliche Anschlussbeitragsrecht zu übertragen (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.10.2018 - 4 L 97/17 - juris Rn. 32; vgl. dazu auch die Nachweise der Rechtsprechung in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Beiträge Rn. 173 und 174).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen

    Eine auf Grund fehlender Satzungsgrundlage bestehende Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides wird durch die neue Satzung ex nunc geheilt; der Betroffene ist prozessrechtlich dadurch geschützt, dass er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, juris, Rdnr. 32) .
  • VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - Juris Rn. 75; Urteil vom 02. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - Juris Rn. 61; Beschluss vom 04. Juni 2019 - 4 L 209/18 - Juris Rn. 7) muss infolge der in § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA geregelten Verpflichtung zur Beitragserhebung bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden.
  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

    Es hat bisher ausdrücklich offen gelassen, ob bei einer Beitragsfestsetzung, die vor einem nach den § 13b und § 18 Abs. 2 KAG-LSA maßgebenden Zeitpunkt erfolgt ist, der Erlass der als Rechtsgrundlage heranzuziehenden Beitragssatzung nach diesem Zeitpunkt - möglicherweise auch verbunden mit der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erst nach dem Zeitpunkt - zur Folge hat, dass die Ausschlussfrist nicht eingehalten ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.10.2018 - 4 L 97/17 -, juris, Rn. 57 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

  • VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

  • VG Halle, 13.11.2018 - 4 A 197/16
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