Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 3 KrWG, § 3 Abs 8 KrWG, § 3 Abs 9 KrWG, § 5 Abs 1 KrWG, § 62 KrWG
Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung; Beseitigung der Holzasche eines Osterfeuers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfall; Holzasche; Osterfeuer; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Zustandsstörer; Verwertungsverfahren; Lagerung; Entledigungswille; abfallrechtliche Entsorgungsverfügung
- rechtsportal.de
Rechtsstreit um die Verpflichtung zur Entsorgung der bei einem Osterfeuer anfallenden Holzasche; Berechtigung zum Einschreiten gegen den Zustandsstörer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beseitigung der Holzasche eines Osterfeuers als abfallrechtliche Entsorgungsverfügung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 12.03.2018 - 1 A 86/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 482
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
In einem solchen Fall vermitteln das Eigentum oder der Besitz an dem Grundstück nach der Verkehrsauffassung keinen Herrschaftsbereich, der zugleich auch die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 -, juris RdNr. 11).Das Gesetz trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Eigentümer oder Besitzer auch die Nutzungen des Grundstücks zustehen und dass er rechtlich allein umfassend in der Lage ist, auf seinem Grundstück "aufzuräumen" Das ist auch bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Außenbereich der Fall (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 -, a.a.O. RdNr. 12).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Das Einschreiten gegen den Zustandsstörer, der auch Inhaber der tatsächlichen Gewalt und wirtschaftlich leistungsfähig ist, ist - auf der Grundlage der §§ 15, 62 KrWG - jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unklar ist, ob und in welchem Umfang die Haftung anderer Personen in Betracht kommt (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.06.2013 - 2 M 28/13 -, juris RdNr. 19 m.w.N.). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris RdNr. 16). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.03.2017 - 2 L 31/15 -, juris RdNr. 19; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526 -, juris RdNr. 21). - VGH Bayern, 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526
Planfeststellung für den Bau einer Ortsumgehungsstraße
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.03.2017 - 2 L 31/15 -, juris RdNr. 19; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526 -, juris RdNr. 21).
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (…vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - ZfBR 2013, 783 = juris Rn. 2;… B.v. 15.11.2019 - 5 B 18.19 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 29 m.w.N.;… B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 35;… B.v. 5.12.2019 - 8 ZB 19.956 - juris Rn. 21; OVG LSA, B.v. 2.10.2019 - 2 L 33/18 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur …
Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (…vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 29 m.w.N.;… B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 35;… B.v. 5.12.2019 - 8 ZB 19.956 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 2.10.2019 - 2 L 33/18 - juris Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2023 - 2 L 49/22
Baugenehmigung für zwei Werbetafeln
Ist das angefochtene Urteil - wie hier - entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (Beschluss des Senats vom 2. Oktober 2019 - 2 L 33/18 - juris Rn. 18 m.w.N.).