Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
EBG LSA § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Förderung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses zur Förderung der Erwachsenenbildung; Nichtigkeit des § 5 Abs. 5 der Erwachsenenbildungsverordnung (EB-VO); Förderungsfähigkeit von Lehrveranstaltungen; Informationsweitergabe über Bildungsmaßnahmen im Wege des Direktversandes oder ...
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Förderung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.07.2004 - 5 A 573/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92
Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05
Der Senat lässt dabei ausdrücklich offen, ob für die Bekanntmachung der Veranstaltungen des Klägers und damit letztlich für deren Forderungsfähigkeit nach dem Erwachsenbildungsgesetz die (strengen) Kriterien anzulegen sind, wie sie in § 3 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 24. Juni 1998 (- Bildungsfreistellungsverordnung -, GVBl. LSA S. 290) aufgeführt sind (…vgl. zu den mit den Regelungen der Bildungsfreistellungsverordnung vergleichbaren Bestimmungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BAG, Urt. v. 17.11.1998 - 9 AZR 503/97 - NZA 1999, 95; Urt. v. 09.11.1993 - 9 AZR 9/92 -, BAGE 75, 58). - BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
Politische Weiterbildung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05
Der Senat lässt dabei ausdrücklich offen, ob für die Bekanntmachung der Veranstaltungen des Klägers und damit letztlich für deren Forderungsfähigkeit nach dem Erwachsenbildungsgesetz die (strengen) Kriterien anzulegen sind, wie sie in § 3 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 24. Juni 1998 (- Bildungsfreistellungsverordnung -, GVBl. LSA S. 290) aufgeführt sind (vgl. zu den mit den Regelungen der Bildungsfreistellungsverordnung vergleichbaren Bestimmungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen: BAG, Urt. v. 17.11.1998 - 9 AZR 503/97 - NZA 1999, 95;… Urt. v. 09.11.1993 - 9 AZR 9/92 -, BAGE 75, 58). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 L 275/02
Verordnung muss alle Ermächtigungen vollständig zitieren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05
Auch ein ministerieller Erlass genügt nicht den Voraussetzungen des § 4 Abs. 8 EBG LSA (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.01.2004 - 2 L 275/02 - juris).