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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08 (https://dejure.org/2009,3121)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2009 - 1 L 151/08 (https://dejure.org/2009,3121)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 1 L 151/08 (https://dejure.org/2009,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • prot-in.de
  • Judicialis

    BBG § 15a; ; BBG § 16; ; BBG § ... 17; ; BBesG § 18; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 143a Abs. 1 S. 3; ; GG Art. 143b Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 143b Abs. 3 S. 1; ; PostPersRG § 2 Abs. 1; ; PostPersRG § 2 Abs. 3; ; PostPersRG § 4 Abs. 1; ; PostPersRG § 8; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen Post AG: Bewertung; Bundesbeamte; Deutsche Post; Dienstposten; Entgeltgruppe; Funktion; Postbeamte; Rechtsstellung; Tätigkeiten; Umsetzung; Vergleich; Versetzung; Verwendung, amtsangemessene; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen Post AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch der bei der Deutschen Post AG weiterhin beschäftigten Bundesbeamten auf amtsangemessene Beschäftigung; Anspruch ehemaliger Postbeamter auf die Übertragung der Wertigkeit ihres Amtes im statusrechtlichen Sinne auf entsprechende Funktionsämter; Anforderungen an ...

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Amtsangemessenheit auch bei der Deutschen Post AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 468
  • DÖV 2009, 419
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Der Schutz nach Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG erstreckt sich dabei nicht nur auf Veränderungen des Statusamtes, sondern zugleich auf die Funktionsämter (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006 - Az.: 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182, und - Az.: 2 C 1.06 -, NVwZ 2006, 1291).

    In abstrakter Weise wird dadurch seine Wertigkeit in Relation zu anderen Ämtern zum Ausdruck gebracht (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006, a. a. O.).

    Gemeint ist der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006, a. a. O. [m. w. N.]).

    Die für die amtsgemäße Besoldung gemäß § 18 BBesG gebotene Zusammenschau von Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne steht daher einer dauernden Trennung von Amt und Funktion grundsätzlich entgegen (vgl.: BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006, a. a. O. [m. w. N.]).

    Daher findet § 18 BBesG gemäß § 8 PostPersRG ausdrücklich mit der Maßgabe Anwendung, dass gleichwertige Tätigkeiten bei den Aktiengesellschaften als amtsgemäße Funktionen gelten, was die Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamten ermöglicht (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006, a. a. O.).

    Dies bedeutet zugleich, dass der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (siehe hierzu: BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Diese Unternehmen müssen bei Ausübung der Dienstherrenbefugnisse die Rechtsstellung der Beamten, d. h. die sich aus ihrem Status ergebenden Rechte, wahren (BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - Az.: 2 C 126.07 -, zitiert nach juris [m. w. N.]).

    Sobald ein Beamter seinen Beschäftigungsanspruch geltend macht, trifft den Dienstherrn eine Bringschuld, deren Erfüllung er grundsätzlich nicht hinausschieben darf (vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O.).

    Nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung können Beamte, die Inhaber eines Amtes im statusrechtlichen Sinne sind, vom Dienstherrn verlangen, dass ihnen Funktionsämter, nämlich ein abstrakt-funktionelles und ein konkret-funktionelles Amt übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht (siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.]).

    Es wird dem Beamten durch gesonderte Verfügung übertragen, wodurch er in die Behörde eingegliedert wird und den Anspruch auf Übertragung eines amtsangemessenen Dienstpostens, d. h. eines Amtes im konkret-funktionellen Sinn erwirbt (siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.]).

    Dementsprechend umfasst der Anspruch die auf Dauer angelegte Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit (siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.]).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2006 - 1 L 390/05

    Amtsangemessene Verwendung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Soweit Beamte, die - wie hier die Klägerin - Inhaber eines Amtes im statusrechtlichen Sinne sind, nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen können, dass ihnen Funktionsämter übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht, folgt hieraus, dass ein Beamter jedenfalls nicht gegen seinen Willen dauerhaft amtsunangemessen verwendet werden darf (vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 L 390/05 -, veröffentlicht bei juris).

    Soweit damit eine gleichfalls amtsunangemessene Verwendung des Beamten mit dessen Willen verbunden ist, berührt dies jedenfalls keine Rechtsbelange des Dienstherrn (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2006, a. a. O.).

    Danach ist der Auffangstreitwert anzunehmen, wenn - wie im gegebenen Fall (vgl. auch: OVG LSA, Beschlüsse vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 L 390/05 - und vom 30. September 2008 - Az.: 1 L 75/07 -) - der bisherige Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte dafür bietet, den Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Ergibt dieser Vergleich, dass die Funktionen nicht gleichwertig sind, so steht zugleich fest, dass die dem zugewiesenen Beamten übertragene Tätigkeit nicht als amtsgemäße Funktion im Sinne des § 18 BBesG gilt (vgl.: BVerwG Urteil vom 3. März 2005 - Az.: 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107, zu den entsprechenden Regelungen der Art. 143a Abs. 1 Satz 3 GG, Art. 1 § 12 Abs. 2 ENeuOG).

    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (vgl.: BVerwG Urteil vom 3. März 2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Soweit ersichtlich gebündelte Dienstposten Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sind, betrafen diese lediglich zwei aufeinanderfolgende Statusämter derselben Laufbahngruppe (siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, veröffentlicht bei juris; Urteil vom 25. Januar 2007 - Az.: 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4; Beschluss vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 B 106.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4; Beschluss vom 8. Dezember 1999 - Az.: 6 P 10.98 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39; Urteil vom 2. September 1988 - Az.: 2 C 68.85 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 34; Urteil vom 26. Juni 1986 - Az.: 2 C 41.84 -, Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 68.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08
    Soweit ersichtlich gebündelte Dienstposten Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sind, betrafen diese lediglich zwei aufeinanderfolgende Statusämter derselben Laufbahngruppe (siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, veröffentlicht bei juris; Urteil vom 25. Januar 2007 - Az.: 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4; Beschluss vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 B 106.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4; Beschluss vom 8. Dezember 1999 - Az.: 6 P 10.98 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39; Urteil vom 2. September 1988 - Az.: 2 C 68.85 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 34; Urteil vom 26. Juni 1986 - Az.: 2 C 41.84 -, Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 1.06

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 2.06

    Dienstposten, höherbewerteter, sog. gebündelter; Bewährung, auf einen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Seinen Belangen ist dadurch Rechnung (zu) tragen, dass der Dienstherr den Beamten künftig anderweitig, aber amtsangemessen verwendet ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 M 26/12 - und Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 - jeweils juris [m. w. N.] ).

    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gelten uneingeschränkt auch für die Antragsgegnerin, die daher bei Ausübung ihrer Dienstherrnbefugnisse die Rechtsstellung ihrer Beamten, d. h. die sich aus deren Status ergebenden Rechte wahren muss ( BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris ).

  • OVG Hamburg, 07.04.2011 - 1 Bs 37/11

    Zum Anspruch eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten auf

    Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382; VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468).

    b) Gegen die Wertung des Verwaltungsgerichts, die Antragsgegnerin ordne die Funktionsebene "Sachbearbeiter" der gesamten Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes und den Besoldungsgruppen A9 - A13 zu, und der so verstandene Begriff sei wegen der "Bandbreite" nicht geeignet, ein abstrakt-funktionelles Amt für ein bestimmtes Statusamt zu beschreiben (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl v. 3.2.2009, L 151/08, DVBl. 2009, 468), wendet die Antragsgegnerin ein, die Rechtsprechung habe in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts gegen den Umgang mit "gebündelten Dienstposten" nichts einzuwenden.

  • VG Schleswig, 20.04.2011 - 12 B 14/11
    Ergibt dieser Vergleich, dass die Funktionen nicht gleichwertig sind, steht zugleich fest, dass die Tätigkeit, die dem zugewiesenen Beamten übertragen wird, nicht als amtsangemessene Funktion im Sinne des $ 18 BBesG gilt (OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 03.02.2009 - 1 L 151/08 :- mit weiteren Nachweisen, juris).

    Ob eine sachgerechte Bewertung und Zuordnung allerdings auch dann noch gegeben Ist, wenn die Bündelung mehr als zwei Statusämter umfasst -- mögen diese auch derselben Laufbahngruppe angehören (vgl. zu den Laufbahngruppen $ 6 Abs. 1 Satz 1 der gemäß $ 1 PostlV anzuwendenden BLV) - ist fraglich (abl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2008 - OVG 6 $ 35.08 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2009, aaO), Diese Frage bedarf jedoch im Hinblick darauf, dass die angefochtene Verfügung bereits aus anderen Gründen rechtlichen Bedenken begegnet, in diesem auf eine summarische Prüfung beschränkten Verfahren keiner abschließenden Entscheidung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1556/09

    Sicherung einer amtsangemessener Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als

    - ob das zugewiesene Aufgabenfeld einem abstrakt- oder konkret-funktionellen Amt zugeordnet werden kann, - ob die Bündelung der aufeinanderfolgenden Statusämter derselben Laufbahngruppe A 8/A 9 BBesO innerhalb des zugewiesenen Dienstpostens zulässig ist, zu letzterem vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris Rn. 13 m.w.N., - ob die durch den vorgesehenen EDV-Einsatz deutlich geschmälerte technische Ausprägung der zugewiesenen Tätigkeiten der Verwendung des Antragstellers als Beamten einer technischen Laufbahn gerecht wird, - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie der Antragsteller vorträgt - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1558/09

    Überprüfung der Entscheidung der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der Zuweisung

    - ob das zugewiesene Aufgabenfeld einem abstrakt- oder konkret-funktionellen Amt zugeordnet werden kann, - ob die Bündelung der aufeinanderfolgenden Statusämter derselben Laufbahngruppe A 8/A 9 BBesO innerhalb des zugewiesenen Dienstpostens zulässig ist, zu letzterem vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris Rn. 13 m.w.N., - ob die durch den vorgesehenen EDV-Einsatz deutlich geschmälerte technische Ausprägung der zugewiesenen Tätigkeiten der Verwendung des Antragstellers als Beamten einer technischen Laufbahn gerecht wird, - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie der Antragsteller vorträgt - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1555/09

    Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der

    - ob das zugewiesene Aufgabenfeld einem abstrakt- oder konkret-funktionellen Amt zugeordnet werden kann, - ob die Bündelung der aufeinanderfolgenden Statusämter derselben Laufbahngruppe A 7/A 8 BBesO innerhalb des zugewiesenen Dienstpostens zulässig ist, zu letzterem vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris Rn. 13 m.w.N., - ob die durch den vorgesehenen EDV-Einsatz deutlich geschmälerte technische Ausprägung der zugewiesenen Tätigkeiten der Verwendung des Antragstellers als Beamten einer technischen Laufbahn gerecht wird, - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 vortragen - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
  • OVG Hamburg, 29.06.2011 - 1 Bs 35/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Telekombeamten; Zuweisung; gehobener Dienst

    Hieraus folgt, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (so im Ergebnis die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2010, 1 B 1541/09, juris; Beschl. v. 16.3.2009, 1 B 1650/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, 382; VGH München, Urt. v. 28.1.2010, DVBl. 2010, S. 593 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.2010, 4 S 2403/10, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2009, DVBl. 2009, S. 468).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2011 - 6 S 44.10

    Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit

    Auch daraus folgt zwingend, dass der Inhalt des Aufgabenkreises vom Dienstherrn selbst festgelegt werden muss (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 6 bis 8; so im Ergebnis auch die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung vgl. u.a. OVG Münster, Beschlüsse vom 16. März 2009 und 31. März 2010 - 1 B 1650/08 und 1 B 1556/09 -, ZTR 2009, S. 608 f. und juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 und 28. Januar 2010 - 5 ME 427/08 und 5 ME 191/09 -, ZBR 2009, S. 279 ff. und DVBl. 2010, S 382 ff.; VGH München, Urteil vom 28. Januar 2010 - 15 B 09.2622 -, DVBl. 2010, S. 593 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, DVBl. 2009, S. 468; a.A. VG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - M 21 S 10.494 -, S. 12 ff. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1541/09

    Anwendung des Grundsatzes der funktionsgerechten Ämterbewertung für bei der

    - ob das zugewiesene Aufgabenfeld einem abstrakt- oder konkret-funktionellen Amt zugeordnet werden kann, - ob die Bündelung der aufeinanderfolgenden Statusämter derselben Laufbahngruppe A 7/A 8 BBesO innerhalb des zugewiesenen Dienstpostens zulässig ist, zu letzterem vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris Rn. 13 m.w.N., - ob die durch den vorgesehenen EDV-Einsatz deutlich geschmälerte technische Ausprägung der zugewiesenen Tätigkeiten der Verwendung der Antragstellerin als Beamtin einer technischen Laufbahn gerecht wird, - ob es sich bei den zugewiesenen Aufgaben - wie die Antragsteller in den Parallelverfahren 1 B 1556/09, 1 B 1557/09 und 1 B 1558/09 vortragen - nicht um dauerhafte, sondern vorübergehende Projektaufgaben handelt, die bereits Ende 2009 auslaufen sollten und im Falle des Misserfolgs jederzeit beendet werden können, ohne dass ein Anschlussprojekt ersichtlich wäre, und wie sich dieser Umstand rechtlich auswirken würde und.
  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08

    Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung

    Dies schließt es nach Auffassung des erkennenden Gerichts nicht aus, dass ein Beamter mit seiner Zustimmung ausnahmsweise vorübergehend und damit nicht amtsangemessen einer Tätigkeit bei einem Unternehmen der Deutsche Telekom AG zugewiesen wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2009, - 1 L 151/08 -, ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 1 B 1557/09

    Sicherung einer amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten i.R.e. Tätigkeit als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - 6 S 18.10

    Beamtenrecht; Postnachfolgeunternehmen; Telekom AG; Vivento Customer Services

  • VG Augsburg, 13.05.2011 - Au 2 K 10.430

    Zum Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung einer Beamtin des mittleren

  • VG Schleswig, 21.03.2011 - 12 B 118/10
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