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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15   

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https://dejure.org/2016,2482
OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15 (https://dejure.org/2016,2482)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2016 - 4 M 168/15 (https://dejure.org/2016,2482)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 4 M 168/15 (https://dejure.org/2016,2482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 21 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen Partei im Offenen Kanal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien" als Informationsvermittlung hinsichtlich Beanstandung zweier Sendungen im Offenen Kanal; Unterrichtung der Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge außerhalb oder im Vorfeld der gestaltenden politischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien" als Informationsvermittlung hinsichtlich Beanstandung zweier Sendungen im Offenen Kanal; Unterrichtung der Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge außerhalb oder im Vorfeld der gestaltenden politischen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen Partei im Offenen Kanal

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen Partei im Offenen Kanal

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).

    Einem drohenden Übergewicht Einzelner im öffentlichen "Meinungskampf" sollen Offene Kanäle gerade entgegenwirken, indem sie Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppierungen (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 MedienG LSA), denen die finanziellen und technischen Möglichkeiten hierfür fehlen, die chancengleiche Möglichkeit bieten, auf die individuelle und öffentliche Meinungsbildung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 83, 238 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Diese Funktion wird wesentlich durch die Teilnahme an Parlamentswahlen auf der Ebene des Bundes oder eines Landes erfüllt (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 52, 63 ; 73, 40 ), doch erschöpft sich ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung hierin nicht.
  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93

    Parteienbegriff I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Den Parteien obliegt es, politische Ziele zu formulieren und diese den Bürgern zu vermitteln sowie daran mitzuwirken, dass die Gesellschaft wie auch den einzelnen Bürger betreffende Probleme erkannt, benannt und angemessenen Lösungen zugeführt werden (vgl. BVerfGE 91, 262 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Gleiches gälte, wenn statt in der Meinungsfreiheit vorliegend der Antragsteller als Landtagsabgeordneter in der Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. Art. 41 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt betroffen wäre, die auch vor einer staatlichen Beeinflussung der freien Kommunikationsbeziehungen zwischen Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern schützt (vgl. BVerfGE 134, 141 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Analog zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit geht es bei der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien nicht nur um die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über aktuell oder künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung, sondern auch darum, die Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld ihrer eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit zu unterrichten (vgl. zur regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Sie dienen damit der Verwirklichung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und fördern die Medienkompetenz im Umgang mit Rundfunk (vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. März 2002 - 8 A 3761/01 - juris, Rn. 56 ff.; Kühn , in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl., 2012, § 40 RStV Rn. 14; Herrmann / Lausen , Rundfunkrecht, 2. Aufl., 2004, § 17 Rn. 77).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Diese Funktion wird wesentlich durch die Teilnahme an Parlamentswahlen auf der Ebene des Bundes oder eines Landes erfüllt (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 52, 63 ; 73, 40 ), doch erschöpft sich ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung hierin nicht.
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Neben ihnen wirken auch die einzelnen Bürger sowie Verbände, Gruppen und Vereinigungen auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung ein (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
    Diese Funktion wird wesentlich durch die Teilnahme an Parlamentswahlen auf der Ebene des Bundes oder eines Landes erfüllt (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 52, 63 ; 73, 40 ), doch erschöpft sich ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung hierin nicht.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

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