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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09   

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https://dejure.org/2009,16732
OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09 (https://dejure.org/2009,16732)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 M 307/09 (https://dejure.org/2009,16732)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 M 307/09 (https://dejure.org/2009,16732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • forum-vergabe.de PDF

    Rettungsdienst

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der Behörden i.R.e. Erteilung einer Genehmigung nach § 11 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) bei der Ausübung ihres Auswahlermessens an das Gleichheitsgebot; Einräumung einer fairen Chance der Berücksichtigung eines jeden Mitbewerbers in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung der Behörden i.R.e. Erteilung einer Genehmigung nach § 11 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) bei der Ausübung ihres Auswahlermessens an das Gleichheitsgebot; Einräumung einer fairen Chance der Berücksichtigung eines jeden Mitbewerbers in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Bislang war in der Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt entschieden worden, dass eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung im Rettungswesen nicht besteht (Beschlüsse des OLG Naumburg vom 19.10.2000, Az.: - 1 Verg 9/00 - und des OVG Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember 2000, Az.: - 1 M 316/00 -).
  • BFH, 26.06.2008 - X B 31/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Die Notwendigkeit der Durchführung eines solchen Vergabeverfahrens ergibt sich zunächst nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 1. Dezember 2008 (Az.: X B 31/08, BGHZ 179, 84 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835 ), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - [...]; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - [...]; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525 ; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. 2009, 16).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835 ), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - [...]; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - [...]; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525 ; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. 2009, 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 2. Februar 2009 (3 M 555/08, NZBau 2009, 362) ausgeführt, dass Gegenstand des vorliegenden Verfahrens nicht - wie im vorgenannten Verfahren - die Erteilung eines Zuschlages i.S.d. § 97 Abs. 5 GWB ist, sondern die Erteilung einer Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes und die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung.
  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Auch der Verweis der Antragstellerin auf den Vorlagebeschluss des Vergabesenates des OLG München vom 2. Juli 2009 ( Verg 5/09, NZBau 2009, 666) führt nicht zu einer abweichenden Bewertung.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Es ist weiter in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass aus Art. 12 Abs. 1 GG im Einzelfall auch die Verpflichtung einer Behörde abgeleitet werden kann, bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligtenstellung einem potenziellen Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche dieser bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung bewirbt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.2003 - 3 C 46.02 - NJW 2003, 2696 ).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Die Notwendigkeit der Durchführung eines solchen Vergabeverfahrens ergibt sich zunächst nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 1. Dezember 2008 (Az.: X B 31/08, BGHZ 179, 84 ).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dahin auszulegen, dass ein einzelstaatliches Gerichts, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht verpflichtet ist, dem Gerichtshof eine Auslegungsfrage im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels vorzulegen, wenn sich die Frage in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung stellt und die zu erlassene Entscheidung des Gerichts, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptsacheverfahren vorgelegt wird, nicht bindet, sofern es jeder Partei unbenommen bleibt, - auch vor den Gerichten eines anderen Gerichtszweiges - ein Hauptverfahren, in dem jede in summarischen Verfahren vorläufig entschiedene Frage des Gemeinschaftsrechts erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Art. 234 EG-Vertrag bilden kann, entweder selbst einzuleiten oder dessen Einleitung zu verlangen (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1982, Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson und Jhanjan/Niederlande, Slg. 1982, S. 3723; BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - [...]).
  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Rettungsdienstleistungen V

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 13. November 2008 (Az.: 1 A 363/08 MD) gegen den dem Beigeladenen erteilten Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 15. Oktober 2008 zu Recht abgelehnt.
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

    Bestimmung von Sachverständigen für technische Prüfungen im behördlichen Ermessen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08

    Insolvenzverwalter

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08

    Trotz BGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom VG überprüfbar?

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Ein dagegen gerichtetes Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (B. v. 03.12.2009 - 3 M 307/09) blieb erfolglos.

    Soweit das OVG Sachsen-Anhalt im Nachhinein mit Beschluss vom 03.12.2009 (3 M 307/09) anders entschieden habe, sei die daran enthaltene Auffassung falsch und berücksichtige nicht das Gemeinschaftsrecht.

    Deshalb sei der Rechtsstand des OVG Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung 3 M 307/09, wonach sich der Anwendungsbereich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf die Vergabe öffentlicher Aufträge i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB beschränke und somit nicht den Fall erfasse, dass - wie im vorliegenden Fall - durch Hoheitsakt die Genehmigung zur Erbringung von Rettungsdiensten erteilt werde, falsch und berücksichtige nicht Gemeinschaftsrecht.

    Auch das OVG Sachsen-Anhalt habe in seinem Beschluss 3 M 307/09 erkannt, dass der Gesetzgeber von einem Angebotsverfahren und Angebotspreis spreche und dies in seiner Entscheidung auch angeführt.

    Auch hiernach erweise sich die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt 3 M 307/09 als evident gemeinschaftswidrig.

    Darüber hinaus habe das OVG Sachsen-Anhalt im Verfahren 3 M 307/09 die Rechtsauffassung der Beklagten und ihre eigene Rechtsauffassung hinsichtlich der materiell-rechtlichen Einwendungen geteilt; insofern werde ausdrücklich auf den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 03.12.2009 verwiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Inhalt der Gerichtsakte 1 B 142/09/MD/3 M 307/09 sowie auf den von dem Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang.

    Bezüglich des Genehmigungsverfahrens hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 307/09 vom 03.12.2009 ausgeführt:.

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 307/09 vom 03.12.2009 ausgeführt:.

    Das ist jedoch unter Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 3 M 307/09 vom 03.12.2009 nicht der Fall, da die Übertragung von Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt nicht den Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags i. S. v. § 99 Abs. 1 u. 4 GWB erfüllt, sondern auch eine vergaberechtliche Bereichsausnahme vorliegt, die die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausschließt.

  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Nach dieser grundlegenden Entscheidung des BGH ist für den Bereich des nationalen Rechts geklärt, dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

    Denn das OVG ist bei seinen Entscheidungen (vgl. zuletzt Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09) zu den Voraussetzungen des § 11 RettDG LSA davon ausgegangen, dass Verstöße gegen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der VOL/A oder der Vergabeverordnung für das Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Genehmigung als solche nicht maßgeblich seien, da der Gesetzgeber dem Träger des Rettungsdienstes zwar vor der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 1 RettDG LSA die Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auferlegt habe, nicht jedoch zwingend die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB.

    Die Erteilung der Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes einerseits und die Erteilung eines Zuschlags im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB sind sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich streng zu unterscheiden und schließen sich in ihrer Wirksamkeit nicht gegenseitig aus, wie wohl auch das Oberverwaltungsgericht stets angenommen hat (vgl. Beschluss vom 02.02.2009, 3 M 555/08, NZBau 2009, 362 und zuletzt Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 3. Dezember 2009 (Az.: 3 M 307/09) anders entschieden habe, sei die dort vertretene Auffassung falsch und berücksichtige nicht das Gemeinschaftsrecht.
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Mit diesen Beschlüssen ist bereits entschieden, "... dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

    Mit diesen Beschlüssen ist bereits entschieden, "dass das Vergaberecht zumindest für das sogenannte Submissionsmodell im Rettungsdienstwesen anwendbar ist (so auch OVG Sachsen-Anhalt, s. Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Jeder Mitbewerber muss die faire Chance erhalten, nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. behördlich rechtmäßig festgelegten Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - 3 M 307/09 -, zit. nach JURIS zu einer Genehmigung nach § 11 RettDG LSA).
  • VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

    Schließlich ist auch in ähnlicher Konstellation ebenfalls für Vergaben von Rettungsdienstleistungen obergerichtlich entschieden, dass -bspw. die Erteilung einer Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes einerseits und die Erteilung eines Zuschlags im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB andererseits sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich streng zu unterscheiden sind und sich in ihrer Wirksamkeit nicht gegenseitig ausschließen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10; Beschluss vom 02.02.2009, 3 M 555/08, Beschluss vom 03.12.2009, 3 M 307/09).
  • VK Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 1 VK LSA 15/10

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Im Übrigen müsse der Antragsgegner auch ausweislich des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) LSA vom 03.12.2009, Az: 3 M 307/09 nicht zwingend parallel zum Genehmigungsverfahren ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB durchführen.
  • VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
    VG Magdeburg, Beschluss vom 14.08.2009 - 1 B 142/09 (nicht rechtskräftig - 3 M 307/09).
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