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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08 (https://dejure.org/2008,6093)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2008 - 1 L 57/08 (https://dejure.org/2008,6093)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 1 L 57/08 (https://dejure.org/2008,6093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BG LSA § 72c Abs. 2 S. 4; ; UrlVO LSA § 4; ; UrlVO LSA § 10 Abs. 2; ; UrlVO LSA § 24; ; UrlVO LSA § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu einem vom Beamten begehrten Widerruf von gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge.: Anspruch; Beamter; Bezüge; Erholungsurlaub; Fortfall; Sonderurlaub; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu einem vom Beamten begehrten Widerruf von gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf eines Beamten von ihm gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge; Möglichkeit einer Berufung auf die Widerrufsbestimmung des § 25 Urlaubsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (UrlVO LSA) i.F.d. Gewährung eines langzeitigen (hier: 24 Monate) Sonderurlaubs ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu einem vom Beamten begehrten Widerruf von gewährtem Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 719 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1003 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Etwaige Mängel in diesem Bereich stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - Az.: 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, JMBl. LSA 2007, 271 und veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2008 - 1 L 57/08
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2008 - 1 O 54/08

    Zur Höhe des Streitwertes bei begehrter Aufhebung bereits gewährten Sonderurlaubs

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • VG München, 13.02.2019 - M 5 K 18.859

    Keine Rückkehr in das ursprüngliche Dienstverhältnis bei Abbruch des

    Denn während der Dienstherr im Fall der Gewährung von Erholungsurlaub regelmäßig nicht für einen personellen Ausgleich - etwa durch die Einstellung von Vertretungskräften - sorgen muss, ist er in dem - auch hier gegebenen - Fall einer mehrsemestrigen Abwesenheit eines Professors im Interesse der Aufrechterhaltung des Vorlesungsbetriebes gehalten, für Vertretung zu sorgen, was auch mit damit einhergehenden rechtlichen, insbesondere finanziellen Verpflichtungen verbunden ist (OVG LSA, B.v. 4.6.2008 - 1 L 57/08 - juris Rn. 7).

    Die Rücknahme der Bewilligung eines Sonderurlaubs wegen nicht zweckentsprechender Verwendung erfolgt ausschließlich im dienstlichen, nicht auch im Interesse des Beamten (OVG LSA, B.v. 4.6.2008, a.a.O. - juris Rn. 6 zur inhaltsgleichen Regelung in § 25 Abs. 1 Satz 2 Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt in der damals gültigen Fassung).

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.555

    Wegfall des Zwecks eines Sonderurlaubs führt nicht zu Wegfall der Genehmigung des

    Diese Bestimmung gewährt dem Beamten mithin kein subjektiv-öffentliches Recht, auf welches sich dieser gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwGO berufen könnte (vgl. OVG LSA, B.v. 4.6.2008 - 1 L 57/08 - juris Rn. 6 zu § 25 Abs. 1 Satz 2 UrlVO LSA in der damals gültigen Fassung).
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