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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12   

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https://dejure.org/2013,22694
OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12 (https://dejure.org/2013,22694)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 L 62/12 (https://dejure.org/2013,22694)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 L 62/12 (https://dejure.org/2013,22694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass der Kosten für die Zerlegungsvermessung bei Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne von § 12 Abs. 1 VwKostG LSA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vermessungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass der Kosten für die Zerlegungsvermessung bei Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne von § 12 Abs. 1 VwKostG LSA

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - 6 B 67.98 -, Juris, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 21.02.2007 - 2 L 156/05 -, Juris).

    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwG Nr. 265).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.2006 - 2 L 66/05 -, Juris) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (BVerfG, Beschl. v. 11.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Es ist ferner höchstrichterlich geklärt, dass der Gesetzgeber sich bei der Regelung von Gebührenmaßstäben und Gebührensätzen von den Zielen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit leiten lassen darf und bei der Ordnung von Massenerscheinungen einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1 [6], m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 20.05.2008 - 4 KSt 1000/08 -, Juris, RdNr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - 6 B 67.98 -, Juris, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 21.02.2007 - 2 L 156/05 -, Juris).
  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550, RdNr. 17 in Juris).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.03.1995 - BVerwG 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwG Nr. 265).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2004 - 2 L 463/03

    Vermessungsrecht verlangt für Antrag keine Schriftform

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12
    Veranlasser im Sinne dieser Vorschrift ist grundsätzlich derjenige Beteiligte, der durch sein Verhalten die Tätigkeit der Behörde auslöst, also den Arbeitsvorgang, der mit der Amtshandlung abgeschlossen werden soll, in Gang setzt; typisch hierfür ist die Stellung eines Antrags, beispielsweise auf Erteilung einer Genehmigung oder einer sonstigen Amtshandlung (Beschl. d. Senats v. 22.01.2004 - 2 L 463/03 -, Juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2015 - 2 L 186/13

    Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Dem entsprechend kann sich, auch wenn ein Antragsformular keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, dass der gegenüber der Behörde Auftretende als Vertreter handeln will, aus anderen Umständen, insbesondere aus einer dem Antrag beigefügten Vollmacht ergeben, dass ein Vertretungsverhältnis vorliegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.06.2013 - 2 L 62/12 -, juris, RdNr. 12).
  • VG Halle, 29.08.2020 - 8 A 386/18
    Vielmehr ist eine Pauschalisierung aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität regelmäßig zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001, a.a.O., Rn. 46; OEufach0000000014, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 2 L 62/12 -, juris, Rn. 23).
  • VG Greifswald, 25.06.2020 - 3 A 1353/18

    Höhe der Verwaltungsgebühren bei Rücknahme eines Genehmigungsantrages

    Die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich damit von der der Entscheidung des OVG Magdeburg (Beschl. v. 04.06.2013 - 2 L 62/12 -, juris Rn. 7) zugrundeliegenden Rechtslage (vgl. § 12 Abs. 3 Nr. 2 VwKostG LSA: "bis auf ein Viertel des vollen Betrages"), so dass die daran anknüpfenden Einwände der Klägerin auf sich beruhen können.Das Äquivalenzprinzip wird durch die "starre" Ermäßigungsregel nicht verletzt.
  • VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18

    Gebührenermäßigung nach Antragsrücknahme im Verfahren auf Erteilung

    Zwar kann grundsätzlich auch eine Entscheidung ermessensgerecht sein, die Gebühr gar nicht zu ermäßigen (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04. Juni 2013, 2 L 62/12, juris Rn. 7), z.B. wenn davon auszugehen ist, dass das Interesse des Kostenschuldners am behördlichen Tätigwerden durch die Antragsrücknahme nicht spürbar gemindert ist.
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