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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13 (https://dejure.org/2015,45115)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.11.2015 - 3 L 315/13 (https://dejure.org/2015,45115)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. November 2015 - 3 L 315/13 (https://dejure.org/2015,45115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung, systematische; Auslegung, teleologische; Entstehungsgeschichte; Gesetzesauslegung; Gesetzesinterpretation; Redaktionsversehen; Schülerbeförderung; Wortlaut; Kosten der Schülerbeförderung

  • rechtsportal.de

    Inhaltlich einschränkende Auslegung des § 71 SchulG des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) a.F.; Rechtsmethodische Gesetzesinterpretation bei Vorliegen eines sog. Redaktionsversehens des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltlich einschränkende Auslegung des § 71 SchulG des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) a.F.; Rechtsmethodische Gesetzesinterpretation bei Vorliegen eines sog. Redaktionsversehens des Gesetzgebers

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • VG Berlin, 20.04.2012 - 3 L 32.12

    Rechtzeitigkeit der Antragstellung auf vorläufige Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 31.01.1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 = juris; std. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschl. v. 10.11.2014 - 3 L 32/12 - OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 10.11.2014, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Der Kläger rügt eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - und vom 22. Juni 2010 - 4 L 14/09 -.

    Im Urteil des Senats vom 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - wird u. a. ausdrücklich festgestellt, dass eine Vorschrift im Hinblick auf die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Justiziabilität inhaltlich so formuliert sein muss, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 31.01.1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 = juris; std. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschl. v. 10.11.2014 - 3 L 32/12 - OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 10.11.2014, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 14/09

    Zur Frage der Verzinsung von Erstattungsansprüchen im Abwasserabgabenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Der Kläger rügt eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 - und vom 22. Juni 2010 - 4 L 14/09 -.

    Soweit der 4. Senat des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 22. Juni 2010 - 4 L 14/09 - unter Bezugnahme auf die entsprechende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfG, Beschl. v. 06.04.2000 - 1 BvR 18/99 und 19/99 -, juris) festgestellt hat, dass eine bestimmte Auslegungsmethode bzw. eine reine Wortinterpretation verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist und sogar eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut zu einem anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz gehört, vermag der Senat ebenfalls nicht feststellen, dass sich das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung - zumal in rechtsgrundsätzlicher Weise - hierzu in Widerspruch hat setzen wollen.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Das Darlegungserfordernis gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 21.01.1994 - 11 B 116/93 -, Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22 = juris; Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712 (713) = juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. § 132 Rdn. 14).

    Diese Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ordnungsgemäßen Erhebung der Divergenzrüge unverzichtbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995, a. a. O).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 = juris; Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515 = juris; OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998 S. 29; Beschl. d. Senats v. 15.11.2013 - 3 L 281/13 -).

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 1 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, S. 29).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet die Gerichte nach "Gesetz und Recht " zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89 pp. -, BVerfGE 88, 145 = juris Rn. 67).

    Die teleologische Reduktion von Vorschriften gehört ebenfalls zu den anerkannten und (verfassungs-)rechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (BVerfG, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89 u. a. -, juris).

  • BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99

    Gewerbliche Prägung einer GbR

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Das ist dann veranlasst, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde, welches vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (vgl. BFH, Urt. v. 01.08.1974 - IV R 120/70 -, BFHE 113, 357 = juris; Urt. v. 02.08.1983 - VIII R 190/80 -, BFHE 139, 123; BFH, Urt. v. 08.06.2000 - IV R 37/99 -, BFHE 193, 85 = juris Rn. 18; Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, BFHE 193, 85 = juris Rn. 7).

    Derartige Redaktionsversehen sind zu korrigieren (BFH, Urt. v. 16.01.1980 - II R 83/74 -, BFHE 130, 70 = juris; Urt. v. 08.09.2000 - IV R 37/99 -, BFHE 193, 85 = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    Eine nur unrichtige Anwendung eines in obergerichtlicher oder höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht in Frage gestellten Rechts- oder Tatsachengrundsatzes stellt hingegen keine Abweichung i. S. des Zulassungsrechts dar; insbesondere kann eine Divergenzrüge nicht gegen eine reine einzelfallbezogene, rechtliche oder tatsächliche Würdigung erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294 = juris; Beschl. v. 12.12.1991 - 5 B 68.91 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 302 = juris).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13
    "Grundsätzliche Bedeutung" besitzt eine Rechtssache dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 28.04.2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund generalpräventiver Gründe - Rüge der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

  • BFH, 01.08.1974 - IV R 120/70

    Arbeitgeber - Entrichtung - Vermögenswirksame Leistungen - Ermäßigung -

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85

    Brotgetreide - Hartweizen - Durumweizen - Auslegung

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

  • BFH, 16.01.1980 - II R 83/74

    Vereinigung aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Anteilsvereinigung -

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 6 A 940/09

    Anspruch einer Lehrerin im Ruhestand auf Wiederaufgreifen eines

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2001 - 5 L 556/00

    Abweichung; Beamter; Divergenz; Grundsatzfrage; Grundsatzrüge; grundsätzliche

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • VGH Bayern, 06.08.2013 - 4 ZB 11.1648

    Zweckvereinbarung; Abwasserentsorgung; Kündigung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Für die Auslegung heranzuziehen ist zunächst der Gesetzeswortlaut, der den Ausgangspunkt wie auch die Grenze der Auslegung bildet (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.09.2004 - 6 C 29.03 -, juris, Rn. 45 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2015 - 3 L 315/13 -, juris, Rn. 8 m.w.N. ) .

    Maßgebend für die Interpretation einer Norm ist vielmehr der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers, zu dessen Feststellung nicht nur die Auslegung nach dem Wortlaut der Norm, sondern insbesondere auch die Auslegung aus dem Zusammenhang, aus dem die Vorschrift prägenden Regelungszweck sowie aus ihrer Entstehungsgeschichte dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59 -, juris, Rn. 19 f.; BFH, Urteil vom 25.09.2013 - XI R 41/12 -, BFHE 243, 69, BStBl II 2014, 135, juris, Rn. 22 ff. ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2015 - 3 L 315/13 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 -, juris; st. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschluss vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 -, juris, m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (st. Rspr. d. Senates: Beschluss vom 4. November 2015, a. a. O., m. w. N.) Das Darlegungserfordernis gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18

    Begriff der öffentlichen Abwasseranlage

    Maßgebend für die Interpretation einer Norm ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Normgebers, zu dessen Feststellung nicht nur die Auslegung nach dem Wortlaut der Norm, sondern insbesondere auch die Auslegung aus dem Zusammenhang, aus dem die Vorschrift prägenden Regelungszweck sowie aus ihrer Entstehungsgeschichte dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59 -, juris, Rn. 19 f.; BFH, Urteil vom 25.09.2013 - XI R 41/12 -, BFHE 243, 69, BStBl II 2014, 135, juris, Rn. 22 ff. ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2015 - 3 L 315/13 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 -, juris; st. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschluss vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 -, juris, m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (st. Rspr. d. Senats: Beschluss vom 4. November 2015, a. a. O., m. w. N.) Das Darlegungserfordernis gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2016 - 1 L 24/16

    Erstattung von Ausbildungsleistungen bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis

    Hingegen reicht es wegen der für die Divergenzrüge unerheblichen Möglichkeit einer bloßen fehlerhaften einzelfallbezogenen Rechtsanwendung nicht aus, wenn sich der abweichende abstrakte Rechtssatz nur durch eine interpretierende Analyse der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung herleiten lässt (vgl. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 1 L 89/12 -, juris Rn. 14 f., vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23, und vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 -, juris Rn. 38 ff.).
  • VG Köln, 21.08.2019 - 10 K 5308/17
    Bei systematischer Auslegung der Regelung, vgl. hierzu u.a. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2015 - 3 L 315/13 -, juris , Rn.11 ff, die den Regelungs- und Bedeutungszusammenhang der Vorschrift im Gesamtgefüge des § 6 Abs. 2 BVFG in den Blick nimmt, ist der Begriff der "körperlichen, geistigen und seelischen Krankheit" eng auszulegen.
  • VG Köln, 05.09.2023 - 7 K 5415/21
    Bei systematischer Auslegung der Regelung, vgl. hierzu u.a. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2015, 3 L 315/13, juris, Rn.11 ff, die den Regelungs- und Bedeutungszusammenhang der Vorschrift im Gesamtgefüge des § 6 Abs. 2 BVFG in den Blick nimmt, ist der Begriff der "körperlichen, geistigen und seelischen Krankheit" eng auszulegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 7 AS 2484/16
    Gleiches gilt, wenn das SG aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (vgl. zum Zulassungsrecht nach der - insoweit mit dem SGG übereinstimmenden - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) statt vieler nur Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 - (juris Rdnr. 38) m.w.N. zur höchstrichterlichen Rspr.).
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