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OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regionaler Entwicklungsplan als Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens; Genehmigung für Windenergieanlagen; Erneuerbare Energien; Einstweilige Antragsbefugnis
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01
Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 22.06.2006 (2 L 23/04) mit der Wirksamkeit des REP befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Plan unter Berücksichtigung des dortigen Klägervorbringens und der Maßstäbe, die der Senat im Normenkontrollurteil vom 11.11.2004 (2 K 144/01 - ZNER 2004, 370) aufgestellt hat, keine formellen oder materiellen Fehler erkennen lässt.Die Klägerin macht insoweit ohne Erfolg geltend, die Beigeladene zu 2) habe potentiell für eine Gebietsausweisung in Betracht kommende Flächen vorzeitig aus der Abwägung ausgeschlossen, weil sie als Ausgangspunkt für ihre Abwägung die vorhandenen Umspannwerke in den Blick genommen und nur die Flächen in die Abwägung einbezogen habe, die in der Nähe solcher Umspannwerke lägen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - a.a.O.).
Denn die gebietsinterne Wirkung von Eignungsgebieten erschöpft sich in der Feststellung, dass die innerhalb ihrer Grenzen liegenden Flächen aufgrund ihrer naturräumlichen Eigenschaft für die Nutzung der Windenergie geeignet sind, so dass damit lediglich eine den Anlagenstandort ermöglichende, aber keine den Standort sichernde Entscheidung getroffen ist, die sich gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - a.a.O.).
Die nach § 3 Abs. 4 Sätze 1 und 2 LPlG LSA vorzunehmende Abwägung hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die dabei zu beachtenden Abwägungsschritte entwickelt worden sind (vgl. Urt. d. Senats v. 11.11.2004, a. a. O).
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04
Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist zu bejahen, wenn der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der (negativen) Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen; dies gilt umso mehr wenn bereits Anträge auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen gestellt sind und diese im Hinblick auf (künftig) entgegenstehende Ziele der Raumordnung abgelehnt wurden (vgl. VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).Die Antragsbefugnis ist bereits in den Fällen zu bejahen, in denen der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen (VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).
In einem solchen Fall gehören die privaten Belange des Anlagenbetreibers zum notwendigen Abwägungsmaterial des Regionalplans (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 2 ROG und § 3 Abs. 4 Satz 2 LPlG LSA) mit der Folge, dass ein Antragsteller in seinem Recht auf gerechte Abwägung verletzt sein kann (vgl. VGH BW; Urt. v. 09.06.2005, a. a. O., m. w. Nachw).
- OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03
Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist zu bejahen, wenn der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der (negativen) Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen; dies gilt umso mehr wenn bereits Anträge auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen gestellt sind und diese im Hinblick auf (künftig) entgegenstehende Ziele der Raumordnung abgelehnt wurden (…vgl. VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).Die Antragsbefugnis ist bereits in den Fällen zu bejahen, in denen der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen (…VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).
Eine Verletzung in subjektiven öffentlichen Rechten kann aber auch durch eine mittelbare Normwirkung eintreten, namentlich dann, wenn zwischen Norm und Rechtsberührung ein handgreiflicher Zusammenhang besteht, wie dies bei der indirekten Wirkung der Ziele der Raumordnung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der Fall ist (NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.).
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
So hat das OVG RP in einem Urteil vom 08.03.2004 (NuR 2004, 465, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364) ausgeführt, ein Flächenanteil für die Nutzung von Windenergieanlagen von 0, 49 % des Plangebiets scheine zwar im Verhältnis zu anderen Nutzungsarten gering; dies sei jedoch zum einen auf die Berechnungsweise zurückzuführen, bei der Abstandsflächen und Pufferzonen jeweils den anderen Nutzungen zugerechnet worden seien; außerdem komme den Windenergieanlagen wegen ihrer Höhe und ihres durch die Rotorbewegung erhöhten Aufmerksamkeitswertes zumindest optisch eine besondere Raumwirkung zu, die sich mit anderen Nutzungen kaum vergleichen lasse. - OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
So hat das OVG RP in einem Urteil vom 08.03.2004 (NuR 2004, 465, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364) ausgeführt, ein Flächenanteil für die Nutzung von Windenergieanlagen von 0, 49 % des Plangebiets scheine zwar im Verhältnis zu anderen Nutzungsarten gering; dies sei jedoch zum einen auf die Berechnungsweise zurückzuführen, bei der Abstandsflächen und Pufferzonen jeweils den anderen Nutzungen zugerechnet worden seien; außerdem komme den Windenergieanlagen wegen ihrer Höhe und ihres durch die Rotorbewegung erhöhten Aufmerksamkeitswertes zumindest optisch eine besondere Raumwirkung zu, die sich mit anderen Nutzungen kaum vergleichen lasse. - BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Eine mit der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht zu vereinbarende "Verhinderungsplanung", wie die Antragstellerin sie der Antragsgegnerin vorhält, liegt deshalb nicht schon dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen im Ergebnis zu einer Art Kontingentierung der Anlagenstandorte führt; erforderlich ist (nur), dass im Plangebiet in substanzieller Weise Raum für die Windkraftnutzung geschaffen wird (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261). - OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Das Sächsische OVG (Urt. v. 07.04.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225) hat einen Flächenanteil von nur 0, 25 % genügen lassen und hierzu unter anderem ausgeführt, der Flächenanteil entspreche offenbar in etwa den Erwartungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, wie sie in einer Studie von 2004 zum Ausdruck kämen; danach würden zukünftig insgesamt rund 0, 5 % der Fläche in Deutschland für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wobei die Anteile in den Küstenregionen größer und im Binnenland deutlich kleiner sein würden. - Drs-Bund, 21.06.1995 - BT-Drs 13/1736
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Um allerdings einen ungeregelten Ausbau und baulichen Wildwuchs im Außenbereich zu verhindern, hat der Gesetzgeber zugleich in § 35 Abs. 3 BauGB einen "Planvorbehalt" verankert (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.06.1995 (BT-Drucks. 13/1736, S. 3). - BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Da Sinn und Zweck des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein weites Verständnis nahe legen, die Ziele der Raumordnung gemäß § 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind und damit diesen gegenüber Außenwirkung entfalten, stellen die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Plan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 - BVerwG 4 CN 6.03 -, DVBl. 2004, 629). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2003 - 2 R 439/03
Strukturänderung der Hochschulleitung an der Hochschule Anhalt ausgesetzt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 15.09.2003 - 2 R 439/03 - Juris, m. w. Nachw.) haben im Rahmen des § 47 Abs. 6 VwGO die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags der Hauptsache in der Regel außer Betracht zu bleiben; es ist lediglich eine Abwägungsentscheidung zu treffen, ob die Folgen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung verweigert wird, die Rechtsvorschrift später in der Hauptsache aber für nichtig erklärt wird, schwerer wiegen als die Folgen, die eintreten, wenn der Vollzug der Rechtsvorschrift ausgesetzt wird, die Norm indessen später in der Hauptsache bestätigt wird. - BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Windenergieanlagen
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10
Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung
Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Antragsteller Windenergieanlagen errichten will und die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitern könnte (BVerwG, Beschluss vom 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18/06 - BRS 70 Nr. 58; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 141/08 - zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 R 154/06 - EuRUP 2006, 265 (LS); VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 09.06.2005, a. a. O.).Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.01.2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.07.2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04
Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan …
vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, ZfBR 2006, 468 (0,1 %) und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 -, DVBl. 2006, 459 = NVwZ 2006, 339 (0,15 %); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 R 154/06 -, juris (0,58 % des Plangebiets), unter Hinweis auf OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, 465 (0,49 % des Plangebiets), Sächs. OVG, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, …