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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20 (https://dejure.org/2021,10204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2021 - 1 L 126/20 (https://dejure.org/2021,10204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2021 - 1 L 126/20 (https://dejure.org/2021,10204)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Dies beruht darauf, dass bereits kein Anspruch auf Bereitstellung einer Stelle besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 29, und vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 35).

    Der Dienstherr darf seine Organisationsgewalt nicht gezielt und manipulativ einsetzen, um eine Auswahlentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Bewerber zu steuern (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 18, und vom 17. November 2016, a. a. O. Rn. 36).

    Eine Ernennung darf nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Ernennungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a. a. O. Rn. 38).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Dies beruht darauf, dass bereits kein Anspruch auf Bereitstellung einer Stelle besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 29, und vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 35).

    Deshalb werden durch Verzögerungen im Ernennungsverfahren für sich genommen Bewerbungsverfahrensansprüche der Einstellungsbewerber auch dann nicht verletzt, wenn sie im Nachhinein vermeidbar erscheinen; der Bewerbungsverfahrensanspruch schützt in diesem Zusammenhang lediglich vor manipulativen Verzögerungen (vgl. BVerwG. Urteile vom 29. November 2012, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Aus Gründen der Prozessökonomie gilt dies hier ausnahmsweise auch insoweit, als die Feststellung den Zeitraum vor Klageerhebung umfasst, weil der Kläger andernfalls wegen eines zusammengehörigen Prozessstoffs zwei Prozesse führen müsste (s. auch BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Eine Zusicherung in diesem Sinne setzt voraus, dass die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft den selbstverpflichtenden Willen zum Ausdruck bringt, den Verwaltungsakt später vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 -, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Es ist zwar zutreffend, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers um eine konkrete Planstelle nach dem Grundsatz der Ämterstabilität erlischt, wenn diese Stelle unwiderruflich an einen anderen Bewerber vergeben, dessen Ernennung also rechtsbeständig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    - 2 B 17.16 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Der Dienstherr darf seine Organisationsgewalt nicht gezielt und manipulativ einsetzen, um eine Auswahlentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Bewerber zu steuern (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 18, und vom 17. November 2016, a. a. O. Rn. 36).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Bei Erledigung vor Klageerhebung ist in der Verpflichtungssituation § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ebenfalls analog anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20.92 -, juris Rn. 19; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 304).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Auch die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sind an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 61).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20
    Auch ein Verhalten eines Anwärters, das ohne disziplinarischen Folgen bleibt, kann im Rahmen der Beurteilung der charakterlichen Eignung vor der Ernennung zum Probebeamten mit einbezogen werden (vgl. OVG SH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 -, juris Rn. 37).
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