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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09 (https://dejure.org/2009,14060)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.09.2009 - 1 M 64/09 (https://dejure.org/2009,14060)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. September 2009 - 1 M 64/09 (https://dejure.org/2009,14060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 154 Abs. 3; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 2; ; VwGO § 173; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Prozessvollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen ohne Kenntnis der Beschwerdegründe im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Prozessvollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen ohne Kenntnis der Beschwerdegründe im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1400
  • DÖV 2009, 1012
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - 1 O 147/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Im Regelfall ist es im Hinblick auf § 146 Abs. 4 VwGO nicht erforderlich, dass ein Rechtsmittelgegner im Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz gemäß §§ 80, 123 VwGO alsbald nach Beschwerdeeinlegung und ohne Kenntnis der Beschwerdegründe einen Rechtsanwalt durch Prozessvollmacht mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt (Fortführung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2008 - Az.: 1 O 147/08 -, veröffentlicht bei juris).

    Eine derartige Fallgestaltung war hier jedenfalls nicht gegeben (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; zum Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2008 - Az.: 1 O 147/08 -, veröffentlicht bei juris).

  • VGH Bayern, 08.02.1993 - 6 C 92.3331
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Der beschließende Senat hat dem Beigeladenen zu 1. auch keinen Anlass geboten, sich im Beschwerdeverfahren zu äußern, insbesondere sich bereits eines Rechtsanwaltes zu bedienen (siehe hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 1993 - Az.: 6 C 92.3331 -, zitiert nach juris; OVG LSA, a. a. O.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Eine derartige Fallgestaltung war hier jedenfalls nicht gegeben (vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; zum Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung: OVG LSA, Beschluss vom 18. November 2008 - Az.: 1 O 147/08 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Unabhängig vom Vorstehenden ist im Rahmen der Billigkeitserwägungen nicht außer Betracht zu lassen, dass der Antragsteller im erstinstanzlichen Rechtszug unterlegen und es nicht Aufgabe des Gerichtes ist, nach Erledigung der Hauptsache im Rahmen der Kostenentscheidung umfangreiche Erwägungen zu offenen Tatsachen- und Rechtsfragen anzustellen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - Az.: 1 WB 202.77 -, BVerwGE 63, 234; OVG Schleswig-Holstein, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 1 L 85/05 -).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93

    Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 - vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Infolge dessen war dieser Beschluss gemäß § 173 VwGO i. V. m. 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - Az.: 2 C 16.00 -, NVwZ 2001, 1286 [1288]; OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.1997 - 7 M 4238/97

    Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung der Hauptsache; Rechtsmittelfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 - vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40).
  • VGH Hessen, 03.09.1997 - 4 TZ 2462/97

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse an der Fortführung des Zulassungsverfahrens;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 - vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40).
  • OVG Sachsen, 23.02.1998 - 3 S 761/97

    Beschwerdezulassungsverfahren; Erledigung der Hauptsache; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Die Beteiligten eines Rechtsmittelverfahrens können nämlich darüber disponieren, ob sie den Rechtsstreit insgesamt oder - sofern dies möglich ist - nur das Rechtsmittelverfahren für erledigt erklären (OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 1998 - Az.: 3 S 761/97 -, DÖV 1998, 936).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - 2 M 50/99

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Anschlussbeiträgen für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994 - Az.: 9 C 456.93 -, BayVBl 1994, 543), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist (OVG LSA, Beschluss vom 1. August 2007 - Az.: 1 M 138/07 - und vom 31. Mai 2005 - Az.: 3 L 13/03 - vgl. zudem: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. November 1999 - Az.: 2 M 50/99 -, NVwZ 2000, 1317; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - Az.: 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337; HessVGH, Beschluss vom 3. September 1997 - Az.: 4 TZ 2462/97 -, ESVGH 47, 40).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.1998 - 3 S 761/97
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1996 - A 14 S 1399/96

    Asylrechtsstreit: Vorlage ausländischer Urkunden keine Beweisaufnahme; zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10

    Erledigungserklärung eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers -

    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen ( OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 - [m. w. N.], veröffentlicht bei juris ), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Infolge dessen war dieser Beschluss gemäß § 173 VwGO i. V. m. 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO für unwirksam zu erklären ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 - [m. w. N.], veröffentlicht bei juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren insgesamt nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da diese sich weder dem Kostenrisiko des § 154 Abs. 3 VwGO ausgesetzt noch das Verfahren wesentlich gefördert hat und im gegebenen Fall ohnehin keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnten ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da sie im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22

    Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von

    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen ( OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris [m. w. N.] ), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Infolge dessen war dieser Beschluss gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO in diesem Umfang für unwirksam zu erklären ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht gemäß § 162 Abs. 3 VwGO für erstattungsfähig zu erklären, denn es entspräche nicht der Billigkeit, da er im gegebenen Fall ohnehin keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 -, veröffentlicht bei juris; vgl. zum Vorstehenden betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 1 O 128/10

    Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO im

    Der beschließende Senat hat - entgegen dem Beschwerdevorbringen - dem Kläger auch keinen Anlass geboten, sich im Berufungszulassungsverfahren zu äußern oder sich gar bereits eines Rechtsanwaltes zu bedienen ( siehe hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 1993 - Az.: 6 C 92.3331 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - Az.: 1 M 64/09 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 17. September 2010 - Az.: 1 O 132/10 -, zur Veröffentlichung freigegeben ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19

    Restdienstzeit bei Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe für ein

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 1 O 119/14 - und vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, jeweils juris [m. w. N.] ).
  • OVG Thüringen, 17.02.2015 - 4 VO 673/12

    Zur Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne des § 162 Abs.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 1 O 132/10

    Notwendigkeit von Aufwendungen zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 162 Abs. 1

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2014 - 1 O 119/14

    Erstattung notwendiger Rechtsanwaltskosten im Beschwerdeverfahren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2020 - 4 O 19/20

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes im

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