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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95   

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https://dejure.org/1996,11813
OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95 (https://dejure.org/1996,11813)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.08.1996 - 1 S 285/95 (https://dejure.org/1996,11813)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. August 1996 - 1 S 285/95 (https://dejure.org/1996,11813)
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  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 5 S 2153/94

    Erlaß einer Naturschutzverordnung für einen ehemaligen Steinbruch entgegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95
    Bedenken gegen die Antragsbefugnis der Antragstellerin und gegen ihr allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ergeben sich nicht daraus, daß die Plattendolomitwand ohnehin gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 3 SächsNatSchG von Gesetzes wegen unter besonderem Schutz stehen dürfte (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1995, NuR 1995, 550 ).
  • VGH Hessen, 09.10.1995 - 4 N 1429/92

    Naturdenkmal - zum Schutz von Pflanzengruppen; zum Schutz des Standortes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95
    Auch mehrere Objekte derselben Art können nur dann als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in ihrer Gruppierung oder Zusammenstellung liegt (HessVGH, Beschl. v. 9.10.1995, NuR 1996, 264, zu der entsprechenden hessischen Regelung).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1867/90

    Unterschutzstellung flächenhafter Naturdenkmale durch Rechtsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95
    Zudem spricht § 17 BNatSchG lediglich von Einzelschöpfungen der Natur, während das Sächsische Naturschutzgesetz Flächennaturdenkmale bis zu einer Fläche von 5 ha vorsieht, Diesen Bedenken kann nicht entgegengehalten werden, daß § 21 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG bundesrechtlich eine Stütze in § 13 BNatSchG finde (so aber der VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 9.7.1991 - 5 S 1867/90 -, n.v., zu der entsprechenden Regelung des NatSchG BW).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - 10 C 10835/91

    Aufsuchungsrecht; Gewinnungsrecht; Plangebiet; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95
    1996, 68 ; OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 29.1.1993, NuR 1994, 44).
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