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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01 (https://dejure.org/2002,10672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.08.2002 - 1 L 269/01 (https://dejure.org/2002,10672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. August 2002 - 1 L 269/01 (https://dejure.org/2002,10672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Irak, Kurden, Jesiden, Gruppenverfolgung, Religiös motivierte Verfolgung, Wehrdienstentziehung, Einheit Saddam Hussein, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Illegale Ausreise, Antragstellung als Asylgrund, Interne Fluchtalternative, Nordirak, ...

  • Judicialis

    AuslG § 51; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; AsylVfG § 26 a Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 2/01

    Irak, Kurden, Kirkuk, Zentralirak, Baath, Gruppenverfolgung, Mitglieder,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    An dieser in seinem Urteil vom 6. Dezember 2001 (1 L 2/01) getroffenen Einschätzung hält der Senat auch in Ansehung weiterer Erkenntnismittel fest.

    Auch wenn darin im Übrigen von "Binnenvertriebenen" die Rede ist, ist die gutachterliche Äußerung in Übereinstimmung mit den Angaben der Gutachterin Hogg vom UNHCR (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Senats im Verfahren 1 L 2/01) auch auf Flüchtlinge zu beziehen, die aus dem Ausland in den Irak zurückkehren.

    Soweit die Gutachterin Hogg vom UNHCR (vgl. Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Senats im Verfahren 1 L 2/01) ausgeführt hat, dass beispielsweise wegen fehlender Vitamine in den Lebensmittelpaketen Krankheiten auftreten können, wird damit eine vorliegend erhebliche existenzielle Gefährdung nicht aufgezeigt.

    Heimatlose, die sich nicht selbst eine Unterkunft beschaffen können, finden unabhängig von ihrer Volks- und Religionszugehörigkeit in diesen - nicht zentral geführten und teilweise ungeordnet entstehenden - Flüchtlingslagern Aufnahme (Hajo/Savelsberg v. 1.4.2002 an VGH München; AA, Lagebericht v. 20.3.2002; Gutachterin Hogg, UNHCR, Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Senats am 6.12.2001 im Verfahren 1 L 2/01).

    Dies entspricht den bereits erwähnten Äußerungen der Gutachterin Hogg im Rahmen der mündlichen Verhandlung des Senats am 6. Dezember 2001 (1 L 2/01).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Eine inländische Fluchtalternative setzt im Falle unverfolgt ausgereister Asylbewerber, für die wegen ihrer Asylantragstellung und ihres Auslandsaufenthaltes ein beachtlicher subjektiver Nachfluchtgrund unterstellt wird, voraus, dass die Zurückkehrenden dort nach dem sog. herabgestuften Prognosemaßstab hinreichend sicher vor politischer Verfolgung leben können und dass ihnen dort nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, a. a. O., 345 f.; BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 ; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524; OVG Münster, Urt. v. 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A - ).

    Selbst wenn es als fraglich erscheinen könnte, ob mit den Lebensmittelrationen des WFP eine in jeder Hinsicht zum Überleben notwendige Nahrungsaufnahme im Nordirak gesichert ist, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a. a. O.) eine inländische Fluchtalternative unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten schon dann gegeben, wenn bei grundsätzlich gebotener generalisierender Betrachtungsweise die Lebensverhältnisse im verfolgungsfreien Gebiet jedenfalls nicht schlechter sind als im Herkunftsgebiet.

    Dabei ist in Fällen, in denen - wie hier - der Asylsuchende unverfolgt ausgereist ist, die wirtschaftliche Lage im verfolgungsfreien Gebiet mit derjenigen zu vergleichen, die im Zeitpunkt der Rückkehr in den Heimatstaat am Herkunftsort besteht (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.1998 - A 1 S 394/98

    Irak, Kurden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Der Kläger war hiernach, selbst wenn er im Hinblick auf seine yezidische Religionszugehörigkeit tatsächlich Kurde und nicht arabischer Volkszugehöriger ist (vgl. DOI vom 3.8.2001 an VG Bayreuth; v. 31.10.2000 an VG Ansbach) weder im Zeitpunkt seiner Ausreise im August 1999 wegen seiner Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe einer (landesweiten) politischen Verfolgung ausgesetzt noch liegen derzeit Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kläger bei seiner Rückkehr in den Irak einer Gruppenverfolgung wegen seiner (unterstellt) kurdischen Volkszugehörigkeit ausgesetzt wäre (Urt. d. Senats v. 11.12.1998 - A 1 S 394/98 -).

    Hiernach kann entsprechend dem Vorbringen des Klägers unterstellt werden, dass keine Verwandten von ihm im Nordirak ansässig sind, die ihm eine existenzsichernde Hilfeleistung ermöglichen würden (vgl. Urt. d. Senats v. 11.12.1998 - A 1 S 394/98 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.1998 - A 1 S 398/98

    Irakischer Staat; Organisierte staatliche Herrschaftsmacht; Terroristische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Im Nordirak besteht seit Herbst 1991 keine effektive und stabile Gebietsgewalt des irakischen Staates (OVG LSA, Urt. v. 11.12.1998 - A 1 S 398/98 -).

    Einem beachtlichen Gefährdungsrisiko durch im Nordirak operierende zentralirakische Geheimdienstagenten sind nur dem zentralirakischen Regime bekannte exponierte Oppositionelle sowie kurdische Mitarbeiter der westlichen Hilfsorganisationen oder der UNO ausgesetzt (Urt. d. Senats v. 11.12.1998 - A 1 S 398/98 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - A 2 S 712/01

    Inländische Fluchtalternative im Nordirak

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Im Nordirak erleiden die Asylsuchenden keine unzumutbare Verschlechterung ihrer Nahrungsmittelversorgung (so auch OVG Münster, a. a. O.; VGH Mannheim, Urt. v. 11.4.2002 - A 2 S 712/01 -).
  • OVG Saarland, 12.12.2001 - 9 R 7/99

    Anerkennung eines Asylberechtigten und Aufhebung einer Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Soweit demgegenüber das OVG Koblenz (a. a. O.) eine ausreichende Nahrungsversorgung unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des UNHCR vom 23. November 2001 (an OVG Magdeburg) verneint, weil mit den von der UNO verteilten Lebensmittelpaketen nur etwa 84 bis 90 % des "normalen" Bedarfs sichergestellt werden können und deshalb in den Flüchtlingslagern eine menschenwürdige Existenz auf bescheidenem Niveau kaum möglich sei (so im Ergebnis auch OVG Saarlouis, Urt. v. 12.12.2001 - 9 R 7/99 - OVG Lüneburg, a. a. O.; VGH München, a. a. O.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2000 - A 1 S 773/98

    Abschiebungsschutz für einen irakischen Staatsangehörigern kurdischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Abschiebungsschutz muss dem Kläger auch nicht wegen fehlender zumutbarer Erreichbarkeit des Gebiets der inländischen Fluchtalternative zuerkannt werden (vgl. dazu Senatsurt. v. 24.8.2000 - A 1 S 773/98 - s. auch OVG Münster, a. a. O.).
  • BVerwG, 16.06.2000 - 9 B 255.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erreichbarkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Die Menschenwürde ist vielmehr als gewahrt anzusehen, wenn eine Existenzmöglichkeit zur Verfügung steht (BVerwG, B. v. 16.6.2000 - 9 B 255.00 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 34, S. 26: "... das zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche wirtschaftliche Existenzminimum ...").
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Es fehlt dann, wenn den Asylsuchenden am Ort der inländischen Fluchtalternative bei generalisierender Betrachtungsweise ein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (BVerwG, Urt. v. 8.2.1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104, S. 171 bzw. Urt. v. 30.4.1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145, S. 300), oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums (BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2002 - 1 L 269/01
    Eine inländische Fluchtalternative setzt im Falle unverfolgt ausgereister Asylbewerber, für die wegen ihrer Asylantragstellung und ihres Auslandsaufenthaltes ein beachtlicher subjektiver Nachfluchtgrund unterstellt wird, voraus, dass die Zurückkehrenden dort nach dem sog. herabgestuften Prognosemaßstab hinreichend sicher vor politischer Verfolgung leben können und dass ihnen dort nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, a. a. O., 345 f.; BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 ; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524; OVG Münster, Urt. v. 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A - ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 - 7 A 10365/02

    Irak, Kurden, Zentralirak, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2002 - 9 A 4596/01

    Abschiebungshindernis; Befürchtung abschiebungsschutzrelevanter Maßnahmen;

  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

  • BVerwG, 15.07.1997 - 9 C 2.97

    Existenzminimum - Inländische Fluchtalternative - Gegenterror - Verfolgungsdichte

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2002 - 9 LB 3662/01

    Irak: Rückkehrgefährdung wegen Auslandsaufenthaltes und Asylbeantragung;

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen

  • VGH Bayern, 30.04.2002 - 23 B 02.30161
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2002 - 9 A 843/02
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 19. Juli 2002, a.a.O.; so auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. April 2002 - A 2 S 712/01 - und OVG LSA, Urteil vom 8. August 2002 - 1 L 269/01 -.

    vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Urteile vom 5. Mai 1999, a.a.O., und vom 8. März 2001 - 9 A 2993/98 -, ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. April 2002, a.a.O. und OVG LSA, Urteil vom 8. August 2002 - 1 L 269/01 - sowie ergänzend DOI, Stellungnahmen vom 30. März 1999 an das VG Oldenburg, wonach nicht abgeschätzt werden könne, wie lange der "status quo" noch andauere, und Voraussagen, wann der irakische Staat in die kurdischen Autonomiegebiete zurückkehren werde, nicht getroffen werden könnten, vom 30. Juni 1999 an das VG Bayreuth, wonach nicht prognostiziert werden könne, wann die Iraker sich des autonomen Kurdengebiets wieder bemächtigen würden, und vom 6. Dezember 1999 an das VG Trier, wonach der militärische Zugriff der Iraker ebenso wie die Schutzgewährung durch die Alliierten in der Schwebe seien, das eine ebenso wahrscheinlich wie das andere sei, so dass die Zukunft schlecht zu prognostizieren sei; Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 16. Oktober 2002, S. 10, wonach die im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 veränderte politische Lage einen erneuten Vorstoß der irakischen Zentralgewalt in die Kurden-Gebiete - ähnlich dem vom September 1996 - sogar in hohem Maße unwahrscheinlich macht, da jegliche Verletzung des status quo mit großer Wahrscheinlichkeit Vergeltungsaktionen mit dem Ziel des Regimewechsels auslösen würde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - A 1 S 29/99

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschiebungsschutz; Voraussetzungen eines

    Der Kläger war hiernach weder im Zeitpunkt seiner Ausreise im April 1998 wegen seiner Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe einer (landesweiten) politischen Verfolgung ausgesetzt noch liegen derzeit Anhaltspunkte dafür vor, dass er bei seiner Rückkehr in den Irak einer Gruppenverfolgung wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit ausgesetzt wäre (Urt. d. Senats v. 8.8.2002 - 1 L 269/01 -).
  • OVG Sachsen, 13.09.2002 - A 4 B 269/02

    Autonome Kurdengebiete im Nordirak als inländische Fluchtalternative für

    Die Einschätzung des Senats, wonach Flüchtlinge aus dem Zentralirak unabhängig von ihrer Volks- oder Religionszugehörigkeit auf die autonomen Kurdengebiete im Nordirak als Fluchtalternative zu verweisen sind, wird im Ergebnis in der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.7.2002 - 9 A 1346/02.A - des Oberverwaltungsgerichts Sachsen- Anhalt, Urt. v. 8.8.2002 - 1 L 269/01 - und des VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.4.2002A 2 S 712/01 - geteilt.
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