Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4245
OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08 (https://dejure.org/2008,4245)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.10.2008 - 1 L 77/08 (https://dejure.org/2008,4245)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 1 L 77/08 (https://dejure.org/2008,4245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BBesG § 6 Abs. 1; ; BBesG § ... 40 Abs. 5 S. 1; ; BBesG § 40 Abs. 5 S. 2; ; BBesG § 40 Abs. 5 S. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; VwGO § 6 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im Blockmodell (drittes Kind): Alimentation; Altersteilzeit; Beamter; Besoldung; Blockmodell; Familienzuschlag; Kind, drittes; Kürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im Blockmodell (drittes Kind)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Kürzung eines Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im Blockmodell; Kürzung der Dienstbezüge bei Teilzeitbeschäftigung eines Beamten in Form der Altersteilzeit nach dem Blockmodell im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Kürzung des Familienzuschlages im Rahmen bewilligter Altersteilzeit im Blockmodell (drittes Kind)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 30
  • DVBl 2008, 1462 (Ls.)
  • DÖV 2009, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06

    Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Dies gilt auch im Falle von Teilzeitbeschäftigung in Form der Altersteilzeit nach dem Blockmodell (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - Az.: 2 C 17.06 -, Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 4), wie sie vorliegend auch dem Kläger bewilligt wurde.

    Der Dienstherr hat dem Beamten durch dessen Alimentation entsprechend seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - Az.: 2 C 17.06 -, Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 4 [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2007 - 1 L 169/07

    Zur Berechnung der ortsbezogenen Ausbildungszeiten nach § 4 der 2. BesÜV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Az.: 1 L 169/07 -, JMBl. LSA 2008, S. 8 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05

    Ruhensanordnung gemäß § 2 Nr. 9 BeamtVÜV

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Da das Berufungs(zulassungs)verfahren u. a. auf die erstinstanzlich erfolgte Sachverhaltserforschung rekurriert, vermag hiernach ein ursprünglich "schwieriger" Fall - nach sorgfältiger tatsächlicher und rechtlicher Aufarbeitung durch das Verwaltungsgericht - aus der Sicht des Berufungsgerichtes keine besonderen Schwierigkeiten mehr aufzuweisen, während umgekehrt ein sich zunächst als "einfach" darstellender Fall aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung und ihrer Begründung (unter Umständen noch nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung) schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwerfen kann (siehe zum Vorstehenden in ständiger Rechtsprechung: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Dementsprechend betrifft die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 24. November 1998 - Az.: 2 BvL 26/91 u. a. - (BVerfGE 99, 300) sowie die hierauf beruhende Rechtsprechung der Fachgerichte (siehe hierzu m. w. N.: OVG LSA, a. a. O.) allein die Höhe der Alimentation eines vollzeittätigen Beamten.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2008 - 1 L 77/08
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 137/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation einer Richterin der Besoldungsgruppe R 2

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2009 - 1 M 10/09

    Zur missbräuchlichen Beantragung von Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Grundsatz, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen hat (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - Az.: 2 C 17.06 -, Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 4 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - Az.: 1 L 77/08 -, veröffentlicht bei juris), sondern auch aus Sinn und Zweck des § 79a Abs. 1 BG LSA.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11

    Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht

    Da das Berufungs(zulassungs)verfahren u. a. auf die erstinstanzlich erfolgte Sachverhaltserforschung rekurriert, vermag hiernach ein ursprünglich "schwieriger" Fall - nach sorgfältiger tatsächlicher und rechtlicher Aufarbeitung durch das Verwaltungsgericht - aus der Sicht des Berufungsgerichtes keine besonderen Schwierigkeiten mehr aufzuweisen, während umgekehrt ein sich zunächst als "einfach" darstellender Fall aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung und ihrer Begründung (unter Umständen noch nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung) schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwerfen kann ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 L 77/08 -, juris; Beschluss vom 2. März 2006 - 1 L 7/05 -, juris [m. w. N.] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht