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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01 (https://dejure.org/2003,25313)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2003 - 2 L 28/01 (https://dejure.org/2003,25313)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 2 L 28/01 (https://dejure.org/2003,25313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-BrSchG § 1 I; ; LSA-BrSchG § 3; ; LSA-BrSchG § 22 III; ; LSA-BrSchG § 22 IV; ; LSA-SOG § 7; ; LSA-SOG § 8 I 1; ; LSA-SOG § 8 II 1; ; LSA-SOG § 9 II 1; ; LSA-WG § 170 III; ; LSA... -WG § 171 I; ; GG Art. 14 I 2; ; BGB § 854; ; BGB § 855

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Begriffs "Unglücksfall" im Brandschutzrecht; Einschreiten der Feuerwehr im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Wasserschutzbehörde; Voraussetzungen der Zustandsstörereigenschaft; Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gegen Zustandsstörer; Anforderungen an die ...

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 1 A 327/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.07.1998 - 1 B 229.97

    Eigentumsgarantie und Inanspruchnahme des Grundeigentümers aus Zustandshaftung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Sie stellt eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil sie Ausdruck der dem Sacheigentum nach Art. 14 Abs. 2 GG immanenten Sozialbindung ist (vgl. zu ähnlichen ordnungsrechtlichen Regelungen: BVerwG, Beschl. v. 31.07.1998 - BVerwG 1 B 229.97 -, NJW 1999, 231; BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - BVerwG 4 O 105.96 [richtig: 4 B 205.96 - d. Red.] -, NVwZ 1997, 577 [578]).

    Vor diesem Hintergrund ist die Klägerin nicht als Zustandsstörer im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 SOG LSA verantwortlich; denn für die Zustandsverantwortlichkeit kommt es allein auf die rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft des Eigentümers über seine Sache - hier über das Quecksilber - und die sich daraus ergebende Pflicht an, für die Störungsfreiheit zu sorgen (BVerwG, Beschl. v. 31.07.1998, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.1995 - 2 L 10/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann sich aber nur berufen, wer darlegt, zunächst selbst alles ihm Mögliche versucht zu haben, um sich Gehör zu verschaffen (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 138 RdNr. 19 [m. w. Nachw.]; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 138 RdNr. 48 [m. w. Nachw.]; vgl. auch: OVG LSA, Beschl. v. 16.01.1995 - 2 L 10/95 - Beschl. v. 04.05.1995 - 2 L 54/95 -).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Sie stellt eine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil sie Ausdruck der dem Sacheigentum nach Art. 14 Abs. 2 GG immanenten Sozialbindung ist (vgl. zu ähnlichen ordnungsrechtlichen Regelungen: BVerwG, Beschl. v. 31.07.1998 - BVerwG 1 B 229.97 -, NJW 1999, 231; BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - BVerwG 4 O 105.96 [richtig: 4 B 205.96 - d. Red.] -, NVwZ 1997, 577 [578]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Für die Zustandsverantwortlichkeit kommt es allein auf ihre rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft über das auf ihrem Grundstück gelagerte Quecksilber und die sich daraus ergebende Pflicht an, für die Störungsfreiheit zu sorgen (OVG NW, Urt. v. 30.05.1996 - 20 A 2640/94 -, NVwZ 1997, 507).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Gericht von Amts wegen eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1997 - BVerwG 9 B 505.97 - [juris]).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Diese Zustandsverantwortlichkeit beruht auf der durch die rechtliche bzw. tatsächliche Sachherrschaft vermittelten spezifischen Verbindung zur Gefahrenquelle, die den Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Lage versetzt, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.10.1985 - BVerwG 4 C 76.82 -, DVBl. 1986, 360; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a. a. O., S. 318 f.).
  • VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88

    Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Dabei ist es für die Einordnung eines Unglücksfalls unerheblich, ob die Gefahrensituation durch ein schuldhaftes Verhalten eines Dritten verursacht worden ist (vgl. zur Beseitigung von Verunreinigungen des Wassers mit Öl: OVG NW, a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 25.03.1992 - 5 UE 3288/88 -, NVwZ-RR 1992, 624).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1985 - 2 A 3119/83
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Der Klägerin ist zwar zuzustimmen, dass das Abpumpen des Quecksilbers aus dem M-Bach durch die Feuerwehr der Stadt H. auch eine Hilfeleistung bei einem Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 1 BrSchG sein kann; denn unter einem Unglücksfall ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht (OVG NW, Urt. v. 05.09.1985 - 2 A 3119/83 -, DÖV 1986, 120).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.1995 - 2 L 54/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2003 - 2 L 28/01
    Auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann sich aber nur berufen, wer darlegt, zunächst selbst alles ihm Mögliche versucht zu haben, um sich Gehör zu verschaffen (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 138 RdNr. 19 [m. w. Nachw.]; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 138 RdNr. 48 [m. w. Nachw.]; vgl. auch: OVG LSA, Beschl. v. 16.01.1995 - 2 L 10/95 - Beschl. v. 04.05.1995 - 2 L 54/95 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15

    Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall

    Unter einem Unglücksfall im Sinne von § 1 Abs. 1 BrSchG LSA ist nach ständiger Rechtsprechung jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintrifft und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 8. Dezember 2003 - 2 L 28/01 -, juri s).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21

    Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch

    Die Zustandsverantwortlichkeit beruht auf der durch die tatsächliche und/oder rechtliche Sachherrschaft vermittelten spezifischen Verbindung zur Gefahrenquelle, die den Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Lage versetzt, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 4 C 76.82 - juris Rn. 20; OVG LSA, Beschluss vom 8. Dezember 2003 - 2 L 28/01 - juris Rn. 12; Bäcker, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, Kap. D Rn. 174).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 M 2/17

    Bodenschutzrechtliche Anordnung - Antragstellung im Rahmen von § 146 Abs. 4 S. 3

    Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt wird wegen seiner spezifischen Verbindung zu der Gefahrenquelle in Anspruch genommen, die es ihm ermöglicht, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken (BVerwG, Urt. v. 04.10.1985 - BVerwG 4 C 76.82 -, juris, RdNr. 20; Beschl. d. Senats v. 08.12.2003 - 2 L 28/01 -, juris, RdNr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2003 - 2 L 43/03

    Zustandsstörung für Fässer mit umweltgefährdendem Inhalt

    Für die Zustandsverantwortlichkeit kommt es allein auf ihre rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft über die auf ihrem Grundstück gelagerten Fässer und die sich daraus ergebende Pflicht an, für die Störungsfreiheit zu sorgen (OVG LSA, Beschl. v. 08.12.2003 - 2 L 28/01 - OVG NW, Urt. v. 30.05.1996 - 20 A 2640/94 -, NVwZ 1997, 507).
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