Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2014 - 1 K 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41464
OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2014 - 1 K 17/14 (https://dejure.org/2014,41464)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2014 - 1 K 17/14 (https://dejure.org/2014,41464)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 1 K 17/14 (https://dejure.org/2014,41464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 160 VwGO, § 161 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO
    Kostenregelung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen und außergerichtlich geschlossenem Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    III VwGO § 162; VwGO § 160; VwGO § 161 I
    Erledigungserklärung, übereinstimmende; Kostenregelung; Vergleich, außergerichtlicher; Kostenregelung nach übereinstimmende Erledigungserklärungen und außergerichtlich geschlossenem Vergleich

  • rechtsportal.de

    VwGO § 160 ; VwGO § 161 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen sowie aus einem außergerichtlich geschlossenem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kostenregelung nach übereinstimmende Erledigungserklärungen und außergerichtlich geschlossenem Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen sowie aus einem außergerichtlich geschlossenem Vergleich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 22.09.2004 - 25 NE 04.2003
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2014 - 1 K 17/14
    Das mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Mai 2014 gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 251 ZPO zum Ruhen gebrachte Verfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 4. November 2014 rechtswirksam wieder aufgenommen; ausreichend war insoweit der einseitige Antrag eines Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. August 2002 - 4 WF 74/02 -, juris; Bayr. VGH, Beschluss vom 22. September 2004 - 25 NE 04.2003 -, juris).
  • OLG Köln, 06.08.2002 - 4 WF 74/02

    Wiederaufnahme des Scheidungs-(verbunds-)verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2014 - 1 K 17/14
    Das mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Mai 2014 gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 251 ZPO zum Ruhen gebrachte Verfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 4. November 2014 rechtswirksam wieder aufgenommen; ausreichend war insoweit der einseitige Antrag eines Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. August 2002 - 4 WF 74/02 -, juris; Bayr. VGH, Beschluss vom 22. September 2004 - 25 NE 04.2003 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - 6 A 580/21

    Außergerichtlicher Vergleich; Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung;

    Dabei kann letztlich auf sich beruhen, ob sich dies aus § 160 VwGO ergibt, weil diese Vorschrift auf außergerichtliche Vergleiche entsprechende Anwendung findet und der Regelung des § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO jedenfalls dann als speziellere Norm vorgeht, wenn sich die Beteiligten hierauf berufen und dies nicht zu einem offenkundig unbilligen Ergebnis führt, so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 B 05.2879 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 17/14 -, juris Rn. 2; Brandt in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, d) Entbehrlichkeit bei Verfahrensbeendigung durch Vergleich Rn. 25 ff.; Hartung/ Zimmermann-Kreher in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 56. Edition Stand: 01.01.2021, § 160 Rn. 6; Olbertz in Schoch/Schneider, VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 160 Rn. 10 f. m. w. N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 160 Rn. 7 f., oder ob von der Anwendbarkeit des § 161 Abs. 2 VwGO für den Fall auszugehen ist, dass das Verfahren nach Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht