Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19404
OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09 (https://dejure.org/2010,19404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.2010 - 2 L 94/09 (https://dejure.org/2010,19404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 2010 - 2 L 94/09 (https://dejure.org/2010,19404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 1 ApoBetrO 1987, § 23 Abs 2 ApoBetrO 1987, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 4 Abs 2 LadSchlG
    Fortsetzungsfeststellung im Rahmen des Berufungsverfahrens; Dienstbereitschaft für Apotheken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Zulassung der Berufung im Fall der Erledigung eines Verwaltungsakts; Zulässigkeit der Anordnung einer wechselnden Dienstbereitschaft von Apotheken in Sachsen-Anhalt; Befreiung von der Dienstbereitschaft zugunsten der Apothekeninhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Dienstbereitschaft für Apotheken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beantragung der Zulassung der Berufung im Fall der Erledigung eines Verwaltungsakts; Zulässigkeit der Anordnung einer wechselnden Dienstbereitschaft von Apotheken in Sachsen-Anhalt; Befreiung von der Dienstbereitschaft zugunsten der Apothekeninhaber

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Sinn, Zweck und Maßstab einer Notdienstanordnung sprechen dafür, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt, dem seiner Natur nach die Widerruflichkeit immanent ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, NJW 1991, 766).

    Eine auch hiergegen gerichtete Klage wäre nicht deshalb von vornherein aussichtslos gewesen, weil eine auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 LadSchlG erlassene Notdienstregelung mit täglichem Wechsel der Dienstbereitschaft den Adressaten insoweit begünstigte, als mit ihr die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO bestehende ständige Dienstbereitschaft eingeschränkt wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1989, a. a. O.).

  • VG Potsdam, 23.02.2010 - 3 K 1579/04

    Aufstellung eines Dienstbereitschaftsplans für Apotheken während der allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Dass die Klägerin auch gegen künftige Verwaltungsakte gleicher Art Klage erheben könnte bzw. kann, steht der Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht entgegen, da sie mit einer rechtskräftigen Entscheidung vor Ablauf der Geltungsdauer der jeweils angegriffenen Anordnung angesichts der Dauer eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens ggf. über mehrere Instanzen aller Voraussicht nach nicht rechnen kann (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 23.02.2005 - 3 K 1579/04 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 2 LA 53/03

    Berufungsvorbringen; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Erledigt sich der Verwaltungsakt - wie hier - erst nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), kann die Darlegung des Feststellungsinteresses auch noch nach Ablauf dieser Frist erfolgen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 08.07.2004 - 2 LA 53/03 -, NVwZ-RR 2004, 912).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 2 LA 1192/04

    Anfechtung einer innerbehördlichen Umsetzung; Erledigung der Klage wegen Eintritt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Dazu muss der Kläger im Berufungszulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der begehrten Feststellung darlegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.08.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67; OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorb § 124 RdNr. 43, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 4 L 563/04

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Zulassungsverfahren bei Aufhebung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Dazu muss der Kläger im Berufungszulassungsverfahren ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der begehrten Feststellung darlegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.08.2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67; OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2007 - 4 L 563/04 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorb § 124 RdNr. 43, m. w. Nachw.).
  • VG Saarlouis, 23.01.2007 - 3 K 365/06

    Änderung einer Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken und Befreiung von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Unabhängig davon, dass in einer solchen Anordnung auch belastende Elemente gesehen werden können, weil die Verteilung der Notdienste auf die beteiligten Apotheken im Einzelfall für diese auch eine Belastung darstellen kann (vgl. VG Saarland, Urt. v. 23.01.2007 - 3 K 365/06 -, APR 2007, 94), hätte die hier im Bescheid vom 12.12.2008 angeordnete Dienstbereitschaft jedenfalls dann für die Klägerin belastende Wirkung, wenn man ihrer Rechtsauffassung folgt, dass § 23 Abs. 1 ApBetrO in Sachsen-Anhalt nicht mehr anwendbar ist und deshalb die darin angeordnete ständige Dienstbereitschaft für sie keine Geltung mehr hat.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Eintritt der Erledigung in tatsächlicher Hinsicht offenkundig ist (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 21.08.1995 - 8 B 43.95 -, NVwZ-RR 1996, 122).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) ist u. a. dann zu bejahen, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Urt.. v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 - Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 27.12.1985 - 22 B 81 A.117
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09
    Auch wenn ihr darin zu folgen sein sollte, dass wegen des Zusammenspiels von § 23 Abs. 1 ApBetrO mit § 4 Abs. 2 LadSchlG, der nicht als eine allein ladenschlussrechtliche, sondern auch apothekenrechtliche Regelung angesehen wurde (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 -, NJW 1986, 1564 [1565]; Cyran/Rotta, ApBetrO, § 23 RdNr. 10, Stand: Januar 2005), § 23 Abs. 1 ApBetrO in Sachsen-Anhalt nicht mehr anwendbar ist und der Beklagte eine Anordnung über die Dienstbereitschaft der Apotheken in Sachsen-Anhalt nicht mehr treffen durfte, weil § 4 Nr. 1 LÖffZeitG LSA zwar die "Einrichtung" einer Dienstbereitschaft voraussetzt, im Gegensatz zu § 4 Abs. 2 LadSchlG aber keine Ermächtigung zum Erlass einer Schließungsanordnung für einen Teil der Apotheken enthält und auch die Richtlinie der Beklagten vom 09.11.1996 keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt, würde dies die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Befreiung nicht in Frage stellen.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 3 Kart 15/10

    Zulässigkeit der zeitlichen Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets;

    Denn auch der Widerrufsvorbehalt schafft keine Widerrufsmöglichkeit nach Willkür, sondern besteht nur, wenn und soweit der Widerruf zur Wahrung der Belange erforderlich ist, die durch das Gesetz, das die Behörde zum Erlass des unter Widerrufsvorbehalt gestellten Verwaltungsakts ermächtigt, geschützt sind (VGH München, NJW 1986, 1564, 1566; OVG Magdeburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 2 L 94/09, BeckRS 2010, 48743; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 36 RN 28; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 36 RN 79).
  • VG Halle, 18.08.2010 - 1 A 47/09

    Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken

    Dadurch ist allerdings die in § 4 Abs. 2 LadSchlG enthaltene Ermächtigungsnorm als Rechtsgrundlage zur Anordnung der Schließung der Apotheke entfallen (so OEufach0000000014, Beschluss vom 9. April 2010 - 2 L 94/09 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht