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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18 (https://dejure.org/2019,11963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.2019 - 2 R 123/18 (https://dejure.org/2019,11963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 2019 - 2 R 123/18 (https://dejure.org/2019,11963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO
    Gültigkeit einer Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellungsbeschluss; Bekanntmachung; Einberufung: Gemeinderat; Feinsteuerung; Planungsziel; Veränderungssperre; Gültigkeit einer Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Veränderungssperre?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Soweit satzungsrechtlich nichts anderes geregelt ist, ist im Fall der Bekanntmachung durch Aushang die Veröffentlichung eines Aufstellungsbeschlusses nach Ablauf der in der Hauptsatzung vorgeschriebenen Aushängefrist bewirkt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.01.2015 - 1 KN 10/14 -, juris, RdNr. 28; Urt. v. 14.08.2009 - 1 KN 219/07 - juris, RdNr. 29 ff., m.w.N).

    Ist für eine Bekanntmachung durch Aushang ohne irgendwelche Beifügungen eine bestimmte Aushangfrist bestimmt, kann dies nur dahin verstanden werden, dass gerade auch dem Fristende rechtliche Wirkung zukommen sollte (vgl. NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 44).

    Zur Wahrung der rechtsstaatlich gebotenen Mindestfrist des Aushangs für die Bewirkung der ortsüblichen Bekanntmachung erscheint es nicht ausgeschlossen, dass in einer kleinen Gemeinde sogar der Tag des Aushangs ausreicht, wenn dieser seinerseits vorher bekannt ist, etwa eine derart verlässliche zeitliche Verknüpfung der maßgeblichen Hauptsatzung zu entnehmen ist (zum Ganzen: NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 45 ff.).

    Eine "sonstige" Bekanntmachung muss lediglich sicherstellen, dass die Gemeindebürger - soweit sie interessiert sind - zuverlässig Kenntnis von dem bekanntzugebenden Ereignis erhalten können (vgl. NdsOVG, Urt. v. 14.08.2009, a.a.O., RdNr. 45, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12

    Baunachbarstreit, Solarpark, Rücksichtnahmegebot, Gebietswahrungsanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Eine solche Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 04.09.2012 - 1 B 254/12 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Mit der Festsetzung einer Grundflächenzahl soll eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes vermieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.06.2012 - BVerwG 4 CN 5.10 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschl. v. 15.03.2012 - BVerwG 4 BN 9.12 -, juris, RdNr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 8 S 994/92

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre im Falle einer Änderungsplanung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Für eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Änderungsplanung fehlt vielmehr ebenso wie für eine Veränderungssperre zur Sicherung eines Verfahrens zur (erstmaligen) Aufstellung eines Bebauungsplans ein Sicherungsbedürfnis dann, aber auch nur dann, wenn sich der Inhalt der jeweiligen Planung noch in keiner Weise absehen lässt; dagegen genügt für das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses in beiden Fällen, wenn die Planung einen Stand erreicht hat, der wenigstens in groben Zügen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (VGH BW, Urt. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 -, juris, RdNr. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 B 202/12

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids bzgl. eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Der Umstand, dass die Gemeinde einen Genehmigungsantrag zum Anlass für die Planaufstellung genommen hat, nimmt der Planung ihre positive Ausrichtung für sich genommen noch nicht (vgl. Urt. d. Senats v. 21.02.2018 - 2 K 87/16 -, juris, RdNr. 115; OVG NW, Beschl. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12 -, juris, RdNr. 16 in juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 78/15

    Recht aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei Geltendmachung der Unwirksamkeit ihres

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Der Begriff der Biogasanlage ist als bauplanungsrechtlicher Begriff § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zu entnehmen; danach handelt es sich bei Biomasseanlagen um Betriebe zur energetischen Nutzung von Biomasse (vgl. OVG MV, Beschl. v. 06.01.2016 - 3 M 78/15 -, juris, RdNr. 21).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 4 BN 22.16

    Zum Begriff der Negativplanung (hier: Verhinderung einer Stätte der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Eine unzulässige Negativplanung liegt nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt; das gilt auch, wenn es sich um Nutzungen handelt, denen aufgrund bauplanerischer Vorschriften nach Verfassungsrecht besonderes Gewicht zukommt (BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - BVerwG 4 BN 22.16 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 2 K 87/16

    Bekanntmachungsfehler bei Erlass einer Veränderungssperre; Erreichbarkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Der Umstand, dass die Gemeinde einen Genehmigungsantrag zum Anlass für die Planaufstellung genommen hat, nimmt der Planung ihre positive Ausrichtung für sich genommen noch nicht (vgl. Urt. d. Senats v. 21.02.2018 - 2 K 87/16 -, juris, RdNr. 115; OVG NW, Beschl. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12 -, juris, RdNr. 16 in juris).
  • OVG Sachsen, 25.05.2012 - 4 B 237/11

    Anspruch eines Gemeinderates zur Vorlage des Gutachtens "Beihilfenrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18
    Nach Sinn und Zweck der Regelungen des § 53 Abs. 4 Satz 3 KVG LSA und des § 1 Abs. 2 Satz 1 GeschO ist bei der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind, auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.05.2012 - 4 B 237/11 -, juris, RdNr. 4).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 4 BN 61.05

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach Bedindungen für den Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 5 S 3120/87

    Satzungsbeschluß über Veränderungssperre; Unterlagen bei Einberufung des

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 10/14

    Zulässigkeit der Bekanntmachung einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 2 D 65/14

    Erteilungsbegehren bzgl. eines Bauvorbescheids für eine Moschee; Verhinderung der

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2016 - 2 R 86/16

    Veränderungssperre - einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren -

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2019 - 1 KN 46/18

    Aufstellungsbeschluss; Bekanntmachung; hinreichend konkrete Planungsabsichten;

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Es müssen Mängel bestehen, die offensichtlich zu einem nicht heilbaren, zur Unwirksamkeit führenden Rechtsverstoß führen; also Mängel, die schlechterdings nicht mehr behebbar sind (vgl. zu baurechtlichen Sicherungsmitteln: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, Rn. 3 m.w.N., juris; VGH München, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 ZB 19.189 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 19. Dezember 2019 - 1 N 17.1236 -, Rn. 24, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 ME 18/19 -, Rn. 19, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. April 2019 - 2 R 123/18 -, Rn. 58, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 5 S 1398/18 -, Rn. 42, juris; OVG Weimar, Urteil vom 4. Januar 2017 - 1 N 252/14 -, Rn. 64, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10493/12 -, Rn. 34, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Die Unwirksamkeit führt jedoch nur zur Teilunwirksamkeit der Bekanntmachungsregelung für andere Angelegenheiten in § 13 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HS, nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Regelungen über die Bekanntmachung von Satzungen etc. in § 13 Abs. 3 HS (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9.4.2019 - 2 R 123/18 - juris Rn. 45; BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 10 C CN 2.05 - juris Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 1 MR 2/21

    Normenkontrolleilverfahren; Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre;

    Dieser Prüfungsmaßstab findet auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung (vgl. ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 B 118/21 -, Rn. 39, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 NE 20.333 -, Rn. 8, juris; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09.04.2019 - 2 R 123/18 -, Rn. 28, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23

    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen eine Veränderungssperre zu einem Bebauungsplan

    Dieser Prüfungsmaßstab findet auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, juris, Rn. 21; vgl. ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 B 118/21 -, juris, Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 NE 20.333 -, juris, Rn. 8; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09.04.2019 - 2 R 123/18 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 6/22

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre bei (unzulässiger) Negativplanung

    Dieser Prüfungsmaßstab findet auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, Rn. 21, juris; vgl. ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 B 118/21 -, Rn. 39, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 NE 20.333 -, Rn. 8, juris; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09.04.2019 - 2 R 123/18 -, Rn. 28, juris).
  • VG Magdeburg, 28.07.2020 - 9 B 165/20

    Beschluss eines Kreistages über die Feststellung der Neubesetzung eines

    Nach Sinn und Zweck der Regelungen des § 53 Abs. 4 S. 3 KVG LSA ist bei der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind, auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (OVG LSA, B. v. 09.04.2019 - 2 R 123/18 -, juris, 1. Leitsatz).
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