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OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96 |
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Volltextveröffentlichung
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Einstweilige Anordnung; Sonstiges Ausländerrecht
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- BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96
Dem liegt zugrunde, daß sich das mit dem Sichtvermerksverfahren verfolgte Interesse an der Steuerung des Zuzugs von Ausländern ins Bundesgebiet nur verwirklichen läßt, wenn der durch die illegale Einreise begründete Aufenthalt nicht anschließend durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis legalisiert wird (BVerwG, Urt. v. 30.1.1979, BVerwGE 57, 252 [258]). - BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96
Es ist vielmehr mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995, InfAuslR 1996, 137 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 31.8.1984, BVerwGE 70, 54 ; das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt, vgl. dazu Beschl. v. 7.11.1984, NVwZ 1985, 260 ) Auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist der Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freigestellt, die einfach-gesetzlich vorgeschriebenen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten. - BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96
Es ist vielmehr mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995, InfAuslR 1996, 137 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 31.8.1984, BVerwGE 70, 54 ; das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt, vgl. dazu Beschl. v. 7.11.1984, NVwZ 1985, 260 ) Auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist der Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freigestellt, die einfach-gesetzlich vorgeschriebenen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten. - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96
(vgl. dazu HessVGH, Beschl. v. 18.2.1993, NVwZ 1993, 666 m.w.N.). - BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95
Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96
Es ist vielmehr mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1995, InfAuslR 1996, 137 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 31.8.1984, BVerwGE 70, 54 ; das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt, vgl. dazu Beschl. v. 7.11.1984, NVwZ 1985, 260 ) Auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ist der Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freigestellt, die einfach-gesetzlich vorgeschriebenen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten.