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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10 (https://dejure.org/2011,9508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2011 - 2 L 11/10 (https://dejure.org/2011,9508)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2011 - 2 L 11/10 (https://dejure.org/2011,9508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Regionalentwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg; Planung der Errichtung einer Windkraftanlage unmittelbar angrenzend an ein Vorranggebiet als atypischer Fall gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Regionalentwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg; Planung der Errichtung einer Windkraftanlage unmittelbar angrenzend an ein Vorranggebiet als atypischer Fall gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Auf das Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06), in dem dieser die Wirksamkeit des REP M. bejaht hatte, könne sich die angegriffene Entscheidung nicht stützen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06 -, ZNER 2009, 310) den Regionalplan der Beigeladenen auf etwaige Abwägungsmängel untersucht und u. a. festgestellt, dass der REP M. der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft und auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht.

    Diese Konzentrationsflächen schaffen - wie der Senat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) festgestellt hat - der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum.

    Denn der Ausschluss dieser Flächen beruht - wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) festgestellt hat - auf einem schlüssigen Gesamtkonzept, das die Antragsgegnerin in Anwendung ihres Kriterienkatalogs angewandt hat.".

    Ohne Erfolg bleibt auch der Einwand der Klägerin, die in dem angegriffenen Urteil zitierte Entscheidung des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) sei ihrerseits deshalb fehlerhaft und könne für die Frage, ob der REP M. abwägungsfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht herangezogen werden, da hierin durch das Abstellen auf den Bundesdurchschnitt erstmalig und unzulässigerweise ein allgemeiner Maßstab zugrunde gelegt worden sei.

    Die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Frage, ob der im Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) und danach auch im angegriffenen Urteil zugrunde gelegte Maßstab für den Begriff der substantiellen Verschaffung von Raum für die Nutzung von Windenergie Bundesrecht entspricht, ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die u.a. mit dieser als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage erhobene Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senates vom 14.05.2009 unter Hinweis darauf zurückgewiesen hat, dass diese Frage nicht klärungsbedürftig sei und das OVG mit dieser Rechtsansicht auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes abweiche (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09, a.a.O.).

    Der Senat hat hierzu bereits im Urteil vom 14.05.2009 (2 L 255/06) ausgeführt, die Beigeladene habe die von den betroffenen Gemeinden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen ihrer Abwägung berücksichtigt.

    Soweit die Klägerin schließlich geltend macht, das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichtes weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ab, indem es sich zur Begründung der Wirksamkeit des REP M. 2006 ausschließlich auf das Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) berufen und damit den dort erstmals aufgestellten allgemeinen Maßstab angewandt habe, wonach ein Raumordnungsplan der Nutzung der Windenergie im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in substantieller Weise Raum verschaffen (kann), wenn die darin für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesenen Konzentrationsflächen nach ihrer Anzahl und Energiemenge auch mit Blick auf den Bundesdurchschnitt geeignet sind, einen den energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich widersprechenden Beitrag zur Erhöhung des Anteils regenerativer Energien an der Gesamtenergienutzung zu leisten, führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Berufung.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Die Atypik kann sich daraus ergeben, dass die Windkraftanlage wegen ihrer Größe oder wegen ihrer Funktion z.B. als einem anderen privilegierten Vorhaben zugeordnete Nebenanlage besondere Merkmale aufweist, die sie aus dem Kreis der Anlagen herausheben, deren Zulassung der Planungsträger hat steuern wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117/287).

    Ist in der Nähe des vorgesehen Standorts bereits eine zulässigerweise errichtete Windenergieanlage vorhanden, so kann dies bei der Interessenbewertung ebenfalls zum Vorteil des Antragstellers ausschlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss über die Zurückweisung der gegen dieses Urteil gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (Beschl. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09 -, BauR 2010, 2074) ausgeführt:.

    Die von der Klägerin sinngemäß aufgeworfene Frage, ob der im Urteil des Senates vom 14.05.2009 (2 L 255/06) und danach auch im angegriffenen Urteil zugrunde gelegte Maßstab für den Begriff der substantiellen Verschaffung von Raum für die Nutzung von Windenergie Bundesrecht entspricht, ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die u.a. mit dieser als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage erhobene Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senates vom 14.05.2009 unter Hinweis darauf zurückgewiesen hat, dass diese Frage nicht klärungsbedürftig sei und das OVG mit dieser Rechtsansicht auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes abweiche (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2010 - 4 BN 65/09, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Darüber hinausgehende individuelle Betroffenheiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind (vgl. erk. Sen., Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399; Nds.OVG, Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2002 - 2 L 242/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschl. v. 04.02.2002 - 2 L 242/00 -, Juris), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2; 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Darüber hinausgehende individuelle Betroffenheiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind (vgl. erk. Sen., Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399; Nds.OVG, Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 O 91/07

    Streitwert bei Klage betreffend Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    In Verfahren wegen der Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windenergieanlagen nimmt der Senat als Streitwert regelmäßig 10 vom Hundert der Herstellungskosten an (vgl. Beschl. v. 07.05.2007 - 2 O 91/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10
    Er muss sich dabei bewusst sein, dass die Betreiber solcher Anlagen ein Interesse daran haben, solche Anlagen durch neue, leistungsstärkere zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2008 - 4 CN 2.07, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08

    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschl. v. 09.08.2011 - 2 L 11/10 -, Juris), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2; 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Auch der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Vorranggebiete für Landwirtschaft nicht generell, sondern nur aufgrund einer Einzelfallabwägung von Windkraftanlagen freizuhalten sind (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 - a.a.O. RdNr. 20; Beschl. v. 09.09.2011 - 2 L 11/10 -, juris RdNr. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 19/14

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Auch der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Vorranggebiete für Landwirtschaft nicht generell, sondern nur aufgrund einer Einzelfallabwägung von Windkraftanlagen freizuhalten sind (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, a.a.O. RdNr. 20; Beschl. v. 09.09.2011 - 2 L 11/10 -, juris RdNr. 16).
  • VG Schleswig, 11.05.2020 - 6 A 620/17

    Kein 50m hohes Windrad ohne immisonsschutzrechtliche Genehmigung!

    Es entspricht vielmehr dem Regelfall, dass sich in unmittelbarer Nähe von Vorrang- und Eignungsgebieten weitere Flächen befinden, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden könnten (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. August 2011 - 2 L 11/10 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Hamburg, 24.03.2015 - 1 So 117/14

    Streitwert bei Drittanfechtungsklage gegen Genehmigung zur Errichtung einer

    Ausgehend von diesem Interesse der Klägerin ist es angemessen, im Ausgangspunkt 10 % der Herstellungskosten der Streitwertberechnung zu Grunde zu legen, soweit nicht - was vorliegend allerdings nicht erfolgt ist - im Einzelfall eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird, die einen konkreten wirtschaftlichen Nutzwert der Windenergieanlagen ergibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 12.7.2010, 5 Bf 348/09, S. 3 BA; ebenso OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.5.2007, 2 O 91/07, juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschl. v. 9.8.2011, 2 L 11/10, juris Rn. 35; vgl. auch für Baugenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen BVerwG, Urt. v. 13.12.2001, 4 C 3/01, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12, juris Rn. 27).
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