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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01   

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https://dejure.org/2003,29168
OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01 (https://dejure.org/2003,29168)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 L 264/01 (https://dejure.org/2003,29168)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 L 264/01 (https://dejure.org/2003,29168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 42 II; ; VwGO § 113 I; ; VwGO § 117 II Nr. 5; ; VwGO § 124 II Nr. 5; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; LSA-BauO § 53 I; ; LSA-BauO § 53 VII; ; GG Art. 28 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung notwendiger Stellplätze als Aufgabe staatlicher Verwaltung und übertragenen Wirkungskreis der Kommunen; Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit; Erfordernis der Urteilsbegründung

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - A 4 K 519/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
    Die Tatsache, dass die Gemeinde verlangen kann, dass der zur Herstellung Verpflichtete statt dessen an sie einen Geldbetrag zahlt (§ 53 Abs. 7 Satz 1 BauO LSA) bzw. nach der alten Rechtslage die Bauaufsichtsbehörde hierzu das Einverständnis der Gemeinde benötigte (§ 52 Abs. 6 Satz 1 BauO LSA), hat nicht zur Folge, dass der Klägerin - über den Weg hier möglicherweise anzustellender planerischer Erwägungen - ein durchsetzungsfähiges Recht auf Errichtung von Stellplätzen aus Gründen gemeindlicher Planungshoheit zusteht (vgl. u. a. hierzu BayVGH, Urt. v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 -, BRS 59 Nr. 132, S. 415).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 A 11339/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
    Die Klägerin vermag schon keine eigenen Rechte aus der bauordnungsrechtlichen Regelung des § 53 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BauO LSA - vom 09.02.2001 (LSA-GVBl., S. 50), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.08.2002 (LSA-GVBl., S. 358) - entsprechend § 52 Abs. 1 BauO LSA 1994 - herzuleiten; denn das Bauordnungsrecht gehört nicht zum "eigenen" gemeindlichen Wirkungskreis, sondern ist dem staatlichen Recht zuzuordnen (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.04.2001 - 1 A 11339/00 -, BRS Nr. 139 S. 569).
  • OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00

    Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
    Weshalb die ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung nicht beantragte Verbindung (§ 93 VwGO) mit dem Verfahren 4 A 168/00 MD zu einem Verfahrensfehler führt, hat die Antragsschrift bereits nicht dargelegt.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 2.90

    Bauaufsichtsbehördliche Anerkennung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
    Da die Regelung des Straßenverkehrs - wozu namentlich die Abwehr von Gefahren gehört, die dem Straßenverkehr selbst drohen oder von diesem ausgehen - seit jeher nicht zum eigenen, durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Wirkungskreis der Gemeinden, sondern zu den staatlichen Aufgaben gehört, spricht auch wenig dafür, dass diese die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs betreffende landesrechtliche Vorschrift ausnahmsweise eigene Rechtspositionen der Gemeinden begründen soll (so BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - BVerwG 4 C 2.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 65 Nr. 109).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 9 B 419.99

    Fehlende Begründung des Berufungsurteils - Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend sind (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 13.07.1999 - BVerwG 9 B 419.99 -, Buchholz 310 [VwGO] § 138 Nr. 6, Nr. 35 [S. 2]).
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