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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14   

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https://dejure.org/2015,9197
OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14 (https://dejure.org/2015,9197)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2015 - 2 L 2/14 (https://dejure.org/2015,9197)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2015 - 2 L 2/14 (https://dejure.org/2015,9197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 311 Abs 2 BGB, § 7a FStrG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 17a Abs 5 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die Anpassung von Aus- und Einfädelspuren an einer Bundesstraße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für die Anpassung von Ausfädelspuren und Einfädelspuren an einer Bundesstraße zu einer Tankstelle; Anpassung oder Kündigung des Vertrages bei einer wesentlichen Kostensteigerung nach Vertragsschluss i.R.e. Bauvorhabens (hier: Erneuerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kostenerstattung für die Anpassung von Aus- und Einfädelspuren an einer Bundesstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Kosten für die Anpassung von Ausfädelspuren und Einfädelspuren an einer Bundesstraße zu einer Tankstelle; Anpassung oder Kündigung des Vertrages bei einer wesentlichen Kostensteigerung nach Vertragsschluss i.R.e. Bauvorhabens (hier: Erneuerung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 04.07.2005 - 9 B 6.05

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einer Kommune und einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Die Anlegung eines besonderen Abbiegestreifens wird als Anwendungsfall von § 7a FStrG angesehen (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005 - BVerwG 9 B 6.05 -, juris RdNr. 9).

    Bei der Regelung des § 7a FStrG handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Kostenausgleich und spezialgesetzlichen Fall eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005, a.a.O.).

    Möglich ist aber auch eine vertragliche Regelung, die im Ergebnis eine Zahlungspflicht festschreibt, welche sich aus § 7a FStrG ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.2005, a.a.O., RdNr. 9 in juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 B 31.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Nebenpflichten; Schriftformerfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Die in §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB kodifizierten Grundsätze über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) sind auch auf die Anbahnung von öffentlich-rechtlichen Verträgen anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 20.01.2010 - BVerwG 9 B 31.09 -, Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 8, RdNr. 5 in juris, m.w.N.).(Rn.36).

    Die in §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB kodifizierten Grundsätze über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) sind auch auf die Anbahnung von öffentlich-rechtlichen Verträgen anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 20.01.2010 - BVerwG 9 B 31.09 -, Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 8, RdNr. 5 in juris, m.w.N.).

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Das Gericht muss vorab nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG entscheiden, wenn die Zulässigkeit des Rechtsweges nach § 282 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der gemäß § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend gilt (vgl. Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 41 § 17a GVG RdNr. 25; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 17a GVG RdNr. 25), vor der Verhandlung zur Hauptsache gerügt wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1998 - VIII ZR 269/97 -, NJW 1999, 651, RdNr. 7 in juris).

    Die Nichtzulassung der Beschwerde durch das Oberverwaltungsgericht kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden; eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (BVerwG, Beschl. v. 06.07.2005 - BVerwG 3 B 77/05 -, NVwZ 2005, 1201; BGH, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O., RdNr. 14 in juris).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 54.83

    Unselbständige Gehwege - Fernstraße - Anlieger - Mehrkosten - Erneute Zufahrt -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    § 7a FStrG regelt nicht nur den Fall, dass jemand anlässlich des Straßenbaus oder auch später aus eigener Initiative bestimmte zusätzliche Aufwendungen (z.B. für eine Gehwegüberfahrt) ausdrücklich begehrt; die Vorschrift zielt vielmehr allgemein darauf ab, die während der Dauer des Bestehens der Straße durch Sonderwünsche des Anliegers erschwerte Straßenbaulast in jedem Fall finanziell auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987 - BVerwG 4 C 54-55.83 -, BVerwGE 78, 79 [82], RdNr. 15 in juris, m.w.N.).

    Eine solche Erschwernis ist nicht nur dann gegeben, wenn der Anlieger die erstmalige Herstellung einer Zufahrt begehrt, sondern auch dann, wenn er nach der Umgestaltung der Straße den Fortbestand seiner bisherigen Zufahrtsmöglichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) beansprucht und insofern dafür Aufwendungen veranlasst; auch in dem letzteren Fall wird die Straße "wegen der Art des Gebrauchs durch einen anderen" aufwendiger hergestellt (BVerwG, Urt. v. 28.08.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02

    Vertragsanpassung; clausula rebus sic stantibus; Anpassungsverlangen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Indes hat auch das Verwaltungsgericht die Kostenschätzung nicht als bedeutungslos angesehen, sondern geprüft, ob dem Erfüllungsanspruch der Klägerin wegen der im Verhältnis zur Kostenschätzung erheblichen Kostensteigerung die rechtsvernichtende Einrede eines Anspruchs auf Vertragsanpassung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.09.1997 - BVerwG 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1975; Beschl. v. 19.02.2003 - BVerwG 9 B 85.02 -, DVBl 2003, 750) entgegensteht.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 62/13

    Franchisevertrag, Aufklärungspflicht des FG, Rentabilität des angebotenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Da für einen Anspruch aus §§ 311 Abs. 2, 249 BGB jedes Verschulden genügt, besteht auch bei einer "fahrlässigen Täuschung" regelmäßig für den getäuschten Vertragspartner die Möglichkeit, als Schadensersatz (Naturalrestitution) die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2003 - 22 U 62/13 -, juris, RdNr. 77, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Indes hat auch das Verwaltungsgericht die Kostenschätzung nicht als bedeutungslos angesehen, sondern geprüft, ob dem Erfüllungsanspruch der Klägerin wegen der im Verhältnis zur Kostenschätzung erheblichen Kostensteigerung die rechtsvernichtende Einrede eines Anspruchs auf Vertragsanpassung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.09.1997 - BVerwG 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1975; Beschl. v. 19.02.2003 - BVerwG 9 B 85.02 -, DVBl 2003, 750) entgegensteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z.B. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
    Eine Aufklärungspflicht einer Vertragspartei besteht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf den Vertragsgegenstand, die - für die andere Vertragsparte erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.2004 - XII ZR 21/02 -, NJW 2004, 2674, RdNr. 21 in juris; Emmerich, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 311 RdNr. 75).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BGH, 20.05.2009 - XII ZB 166/08

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei öffentlichrechtlichem

  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 12 BV 06.808

    Sozialhilfe, Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Bejahung des

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • OLG Düsseldorf, 02.01.1996 - 10 W 249/95

    Erstellung eines Kostenansatzes und eine Kostenrechnung; Beginn der mündlichen

  • BVerwG, 22.11.1997 - 2 B 104.97

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Parteirüge - Rechtsmittelverfahren

  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

  • BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05

    Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; Beschwerde; weitere Beschwerde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 15 E 16/21

    Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einem Rechtsstreit wegen eines zwischen

    Da die in §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB kodifizierten Grundsätze über eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) auch auf die Anbahnung von öffentlich-rechtlichen Verträgen anwendbar sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 9 B 31.09 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015 - 2 L 2/14 -, juris Rn. 36, Sächs. OVG, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 5 B 178/07 -, juris Rn. 32, ist es jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass ein öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch auch dann besteht, wenn in der Phase der Anbahnung eines Kanalbenutzungsverhältnisses eine hierauf bezogene Pflicht von einem der Beteiligten verletzt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2015 - L 15 P 21/15
    Die Bejahung seiner Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht, die vorliegend allenfalls konkludent getroffen worden ist, entfaltet jedoch generell keine Bindungswirkung, wenn sie entgegen § 98 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 3 S. 2 GVG nicht "vorab", sondern erst im Rahmen der die Instanz abschließenden Entscheidung erfolgt (Lückemann in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, Rn. 5 und 6; Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 10.03.2015, Az. 2 L 2/14, Rn. 17 bei juris; Bayer. LSG, Urteil v. 30.09.2013, Az. L 1 SV 2/12, Rn. 25 bei juris; BSG, Beschluss v. 03.08.2011, Az. B 11 SF 1/10 R, Rn. 14 bei juris).
  • AG Stolzenau, 08.01.2015 - 3 C 316/14

    Zwangsverwaltung: Inbesitznahme gegenüber der Ehefrau des Mieters ausreichend!

    Der Kläger ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stolzenau vom 14.05.2014 (2 L 2/14) als Zwangsverwalter für die vom Beklagten bewohnte Wohnung bestellt worden.
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