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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03 (https://dejure.org/2005,18775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2005 - 2 L 535/03 (https://dejure.org/2005,18775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 2 L 535/03 (https://dejure.org/2005,18775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 108; ; GG Art. 14 I 2; ; BauGB § 34 II; ; BauGB § 34 IV; ; BauNVO § 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Baugenehmigung: Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung des Vorhabens einer Nachbarklage; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung; Verteidigung des Verwaltungsakts aus Gründen des Bestandsschutzes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht aber im Urteil vom 12.03.1998 (BVerwG - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228) ausdrücklich aufgegeben.

    Im übrigen wird auf die oben dargelegte Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 12.03.1998 (a. a. O.) verwiesen.

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fungiere in diesem Zusammenhang ausschließlich als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, an dem das einfache Recht zu messen sei, nicht aber als eigenständige Anspruchsgrundlage, die sich als Mittel dafür benutzen lasse, die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Gesetzgebers fachgerichtlich anzureichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.1997 - BVerwG 4 C 7.97 -, nach juris).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    In Abkehr von der früheren Rechtsprechung, die von der Vorstellung geprägt war, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Anspruchspositionen ableiten lassen, wird klargestellt, dass es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gebe (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 23.84 -, BVerwGE 84, 322, und v. 16.05.1991 - BVerwG 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17.01.1986 (- BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362) die Ansicht vertreten, der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genieße, berechtige nicht nur dazu, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen, sondern auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Wie der Senat bereits in anderen Verfahren deutlich gemacht hat (OVG LSA, Beschl. v. 18.08.1995 - 2 L 216/95 - Beschl. v. 01.08.1996 - A 2 S 302/96 - Beschl. v. 03.03.1997 - A 2 S 122/97 -), kann zwar eine Abweichung "stillschweigend" geschehen (Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, NJW-Schriftenreihe, Heft 14, RdNr. 114); es muss sich jedoch auch dann um eine abweichende "Entscheidung" handeln; eine angeblich nur unrichtige Anwendung eines in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den Einzelfall stellt keine Abweichung i. S. des Zulassungsrechts dar (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 294; OVG LSA, a.a.O. Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - BVerwG 5 B 68.91 -, Buchholz 310 § 132 Nr. 302).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Um den für die Frage der "Divergenz" notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss ferner dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat (BVerfG, [Kammer-] Beschl. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, DVBl. 1995, 36).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Maßgeblich ist, wieweit eine aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandenen Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang angehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - BVerwG 4 C 2.66 -, BVerwGE 31, 20; v. 19.09.1986 - BVerwG 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, und v. 14.11.1991 - BVerwG 4 C 1.91 -, Buchholz 310 [VwGO] § 86 Abs. 1 Nr. 236).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Weise eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Defizite auf, die sich weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie beheben ließen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 15.06.1988 - 1 BvL 9/83 -, BVerfGE 78, 306 {319], und v. 12.02.1992 - 1 BvL 21/88 -, BVerfGE 85, 329 [333]), sei es den Fachgerichten verwehrt, unter Umgehung des einfachen Rechts unmittelbar auf der Grundlage der Verfassung Ansprüche zu gewähren, die von der Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebers nicht gedeckt würden.
  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    Vielmehr bedarf es einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1967 - BVerwG 4 C 94.66 -, BVerwG, Beschl. v. 27.05.1988 - BVerwG 4 B 71.88 -, Buchholz 406.11 [BBauG/BauGB] § 34 Nr. 127, und vom 01.04.1997 - BVerwG 4 B 11.97 -, Buchholz 406.11 § 35 Nr. 328).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
    In Abkehr von der früheren Rechtsprechung, die von der Vorstellung geprägt war, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Anspruchspositionen ableiten lassen, wird klargestellt, dass es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gebe (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 23.84 -, BVerwGE 84, 322, und v. 16.05.1991 - BVerwG 4 C 17.90 -, BVerwGE 88, 191).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • LG Waldshut-Tiengen, 17.02.2000 - 2 S 27/99
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

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