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OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03 |
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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2003 - 2 P 422/03 (https://dejure.org/2003,29521)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03
Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (…vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 - BFHE 92, 314 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03
Beitragsrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03
Daran fehlt es; insoweit verweist der Senat zur Begründung auf seine heutige Entscheidung in dem Verfahren zur Hauptsache (2 L 195/03), mit dem der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2001 - 2 M 451/00
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen nämlich nur dann, wenn die geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes so gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -). - BFH, 24.04.1967 - VI B 3/66
Rechtsmittel bei der Ablehnung eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 P 422/03
Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (…vgl. Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 - BFHE 92, 314 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04
"Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt
Bestehen - wie hier - keine Zweifel, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg mehr, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht mehr zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (Beschl. d. Sen. v. 10.09.2003 - 2 P 422/03 - Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zu VwGO, § 80 RdNr. 55;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, Stand: Januar 2001, § 80 RdNr. 203; BFH, Beschl. v. 19.04.1968 - VI B 3/66 -, BFHE 92, 314 ff.).