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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18 (https://dejure.org/2018,32418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2018 - 2 M 53/18 (https://dejure.org/2018,32418)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 (https://dejure.org/2018,32418)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 13
    Augenarztpraxis; Baugenehmigung; Eigenart; Fremdkörper; Gebietserhaltungsanspruch; Teilbarkeit; nähere Umgebung; faktisches allgemeines Wohngebiet; Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung

  • rechtsportal.de

    Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete nach der BauNVO als Voraussetzung für einen Gebietserhaltungsanspruch; Fallen der Arztpraxen unter den Begriff der "Anlagen für gesundheitliche Zwecke"; Beschränkung der Berufsausübung freiberuflich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztpraxen sind keine "Anlagen für gesundheitliche Zwecke"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete nach der BauNVO als Voraussetzung für einen Gebietserhaltungsanspruch; Fallen der Arztpraxen unter den Begriff der "Anlagen für gesundheitliche Zwecke"; Beschränkung der Berufsausübung freiberuflich ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baunutzungsrechtliche Zulässigkeit von Arztpraxen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 02.11.2018)

    Enge Grenzen für Praxen und MVZ in Wohngebieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 179
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Arztpraxen fallen nicht unter den Begriff der "Anlagen für gesundheitliche Zwecke" i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO; ihre Zulässigkeit richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, juris RdNr. 23 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 13 BauNVO RdNr. 82).

    Zum Ausgleich der genannten unterschiedlichen Ziele trifft § 13 BauNVO eine sachgerechte Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, a.a.O. RdNr. 27).

    Im Übrigen würde die Erstreckung des Begriffs der Anlagen für gesundheitliche Zwecke i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO auf Arztpraxen dazu führen, dass die Ärzte - und eventuell auch die Apotheker - gegenüber sonstigen freiberuflich oder gewerblich Tätigen eine Privilegierung erfahren, für die ein städtebaulicher rechtfertigender Grund nicht ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, a.a.O. RdNr. 28).

    Sie gewährt dem Nachbarn innerhalb des Baugebietes ein subjektives Abwehrrecht gegen unzulässige freiberufliche und vergleichbare gewerbliche Nutzungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, a.a.O. RdNr. 34; OVG NW, Urt. v. 25.08.2011 - 2 A 38/10 -, juris Rdnr. 61; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 13 BauNVO RdNr. 88).

  • VG Halle, 11.05.2018 - 2 B 23/18

    Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Mit Beschluss vom 11.05.2018 - 2 B 23/18 HAL - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 02.02.2018 gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 24.01.2018 angeordnet.

    Die Nutzung des im Eigentum der Antragsteller im vorliegenden Verfahren 2 B 23/18 HAL (2 M 53/18) stehenden Objekts A-Straße durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) war bereits im Jahr 2011 beendet und spielt im vorliegenden Verfahren keine Rolle.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 7 A 3700/91

    Freiberufliche Tätigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Nachbarlicher Abwehranspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Der Nachbar hat deshalb auch dort einen Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, juris RdNr. 30; Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13 -, juris RdNr. 3; OVG NW, Urt. v. 22.03.1995 - 7 A 3700/91 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris Rdnr. 54).

    Der Charakter eines Wohngebäudes geht aber verloren, wenn in ihm Büros vorhanden sind, die größer sind als die für Wohnhäuser typische Nutzungseinheit, die Wohnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 8.00 -, juris Rdnr. 17; OVG NW, Urt. v. 22.03.1995 - 7 A 3700/91 -, a.a.O. RdNr.21; BremOVG, Beschl. v. 25.02.2005 - 1 B 41/05 -, juris RdNr. 16; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 13 BauNVO RdNr. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 7 A 1777/13

    Erteilung eines planungsrechtlichen Bauvorbescheids für die Errichtung eines in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris RdNr. 7; OVG NW, Urt. v. 06.03.2015 - 7 A 1777/13 -, juris Rdnr. 25; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 RdNr. 36).

    Auch das Bestehen von Sichtbeziehungen kann für die gegenseitige Prägung von Grundstücken als ein möglicher Aspekt der Abgrenzung von näherer und fernerer Umgebung zu berücksichtigen sein (vgl. OVG NW, Urt. v. 06.03.2015 - 7 A 1777/13 -, a.a.O. Rdnr. 37; Beschl. v. 31.07.2018 - 10 A 793/17 -, juris RdNr. 7).

  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837

    Nachbarrechtstreit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Sind die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, juris RdNr. 38; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., RdNr. 964).

    Im Beschwerdeverfahren ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgeblich (vgl. OVG MV, Beschl. v. 31.05.1994 - 3 M 11/94 -, juris Rdnr. 2; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, a.a.O. RdNr. 38; SächsOVG, Beschl. v. 10.03.2015 - 1 B 298/14 -, juris Rdnr. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 RdNr. 147).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, juris RdNr. 33; Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, juris RdNr. 7; OVG NW, Urt. v. 06.03.2015 - 7 A 1777/13 -, juris Rdnr. 25; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 RdNr. 36).

    Dabei kann die für § 34 Abs. 2 BauGB kennzeichnende wechselseitige Beeinflussung auch über ein den optischen Zusammenhang unterbrechendes Hindernis noch eintreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2014 - 4 B 38.13 -, a.a.O. RdNr. 13).

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Eine auf einen Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung rechtlich und tatsächlich teilbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Der Charakter eines Wohngebäudes geht aber verloren, wenn in ihm Büros vorhanden sind, die größer sind als die für Wohnhäuser typische Nutzungseinheit, die Wohnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 8.00 -, juris Rdnr. 17; OVG NW, Urt. v. 22.03.1995 - 7 A 3700/91 -, a.a.O. RdNr.21; BremOVG, Beschl. v. 25.02.2005 - 1 B 41/05 -, juris RdNr. 16; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 13 BauNVO RdNr. 43).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 54/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Bei der Nutzung des Objekts E-Straße 11 durch den Antragsteller im Verfahren 2 B 24/18 HAL (2 M 54/18) als "Mietzentrale K." dürfte es sich entweder um einen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb oder um eine gemäß § 13 BauNVO zulässige Nutzung für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben, handeln.
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
    Sie gewährt dem Nachbarn innerhalb des Baugebietes ein subjektives Abwehrrecht gegen unzulässige freiberufliche und vergleichbare gewerbliche Nutzungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, a.a.O. RdNr. 34; OVG NW, Urt. v. 25.08.2011 - 2 A 38/10 -, juris Rdnr. 61; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 13 BauNVO RdNr. 88).
  • VG Halle, 11.05.2018 - 2 B 24/18

    Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie,

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VGH Hessen, 09.08.2007 - 3 UE 684/07

    Umfang des nachbarlichen Gebietserhaltungsanspruchs

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12

    Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.1994 - 3 M 11/94

    Baugenehmigung; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der sofortigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 4 A 1922/17

    STRAßENGEVIERT; WETTBÜRO; NÄHERE UMGEBUNG; NUTZUNGSÄNDERUNG; VERGNÜGUNGSSTÄTTE;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - 10 A 793/17
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen

  • VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301

    Abgewiesene Klage im Streit um Einbau eines Schaustellerzimmers (Übertragung von

  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 B 298/14

    Baunachbarschutz, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Befreiung, Nutzungsart,

  • OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1461/10

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Das gilt unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht, denn die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan hat grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet (Beschl. d. Senats v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris, RdNr. 13, m.w.N.).

    Da geplante und faktische Baugebiete hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB gleichgestellt sind, lässt sich der Grundsatz, dass sich ein Nachbar im Plangebiet auch dann gegen die Zulassung einer gebietswidrigen Nutzung wenden kann, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, auf den Nachbarschutz im faktischen Baugebiet übertragen (Beschl. d. Senats v. 10.10.2018, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 10 S 4.18

    Gebietserhaltungsanspruch im unbeplanten Innenbereich

    Ist das nicht der Fall, sondern stellt sich die Struktur der näheren Umgebung des Vorhabens insbesondere als eine sog. Gemengelage dar, die nicht nach § 34 Abs. 2 BauGB, sondern nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, kommt ein Anspruch auf Abwehr gebietsfremder Vorhaben über § 34 Abs. 2 BauGB nicht in Betracht (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 13 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 8 B 225/12 -, juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau eines

    Ist das nicht der Fall, sondern stellt sich die Struktur der näheren Umgebung des Vorhabens als Gemengelage dar, kommt ein Anspruch auf Abwehr gebietsfremder Vorhaben über § 34 Abs. 2 BauGB nicht in Betracht (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 L 100/21

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von zwei Wohnungen zu Terminwohnungen

    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 33; Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 17; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2023, § 34 BauGB Rn. 36).

    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die nähere Umgebung ausschließlich bauliche Elemente enthält, die nur einem der in der BauNVO geregelten Baugebiete zuzuordnen sind (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - a.a.O. Rn. 22; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 BauGB Rn. 79).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen

    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die nähere Umgebung ausschließlich bauliche Elemente enthält, die nur einem der in der BauNVO geregelten Baugebiete zuzuordnen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - a.a.O. Rn. 22; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2018, § 34 BauGB Rn. 79).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 L 63/19

    Baurecht: Baugenehmigung für eine Spielhalle und ein Sportcafé

    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 33; Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 17).

    Für den Gebietscharakter sind darüber hinaus die Auswirkungen, die von den anderen Nutzungsarten ausgehen, ihre Häufung und ihre Größe von Bedeutung (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

    Von einer Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist mithin auszugehen, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (jedenfalls insofern nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 -, juris Rn. 46; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 56).
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Eine Teilbarkeit einer Baugenehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, sich ein abtrennbarer rechtmäßiger Teil feststellen lässt und auch ohne den abzutrennenden Teil ein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und

    Sind die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris RdNr. 10; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, juris RdNr. 38; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., RdNr. 964).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Es darf jedoch nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 33; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 9; Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 17; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2021, § 34 Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 K 49/18

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans der Innenentwicklung; großflächiger

  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19

    Nutzungsuntersagung eines betrieblich genutzten KFZ-Stellplatzes - keine formelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 L 71/19

    Baugenehmigung für eine Außengastronomie

  • VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 K 20.00708

    Nachbarklage gegen Umbau und Erweiterung einer Physiotherapiepraxis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20

    Nachbarklage gegen eine Werbeanlage

  • VG Mainz, 09.12.2022 - 3 L 675/22

    Metallbaubetrieb neben Wohnen

  • VG München, 04.04.2022 - M 8 K 20.2028

    Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtetes Premium, Billboard mit

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2020 - 9 L 39/20

    Baugenehmigung Grenzbebauung Länge Gesamtlänge Winkel Grundstücksgrenze

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