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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03   

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https://dejure.org/2004,27943
OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03 (https://dejure.org/2004,27943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.08.2004 - 2 M 154/03 (https://dejure.org/2004,27943)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. August 2004 - 2 M 154/03 (https://dejure.org/2004,27943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 I 1; ; LSA-KAG § 6 VI 1; ; LSA-KAG § 6 VIa; ; LSA-KAG § 13 I Nr. 2 b; ; LSA-KAG § 13 I Nr. 4 b; ; AO § 38; ; AO § 170 I; ; BGB § 242; ; GG Art. 20 III; ; GG Art. 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Beitragssetzung nach Beendigung einer Ausbaumaßnahme; Verwirkung einer Beitragsschuld

Verfahrensgang

  • VG Halle - 2 B 60/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 2 S 2097/89

    Beitrag; Kostenschätzung und genaue Ermittlung; Nacherhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Da ein Recht grundsätzlich erst verwirkt werden kann, wenn es entstanden ist, scheidet eine Verwirkung in aller Regel aus, solange es an einem Recht der Gemeinde fehlt, einen Beitrag zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1975 - BVerwG IV C 73.73 -, BVerwGE 48, 247 [250]; VGH BW, Beschl. v. 27.11.1989 - 2 S 2097/89 -, VBlBW 1990, 306 [307]).

    Allein der Umstand, dass die Antragsgegnerin bei Durchführung der streitigen Ausbaumaßnahme im Jahr 1992 noch über keine Straßenausbaubeitragssatzung verfügte, konnte kein schutzwürdiges Vertrauen dahin gehend entstehen lassen, die Antragsgegnerin werde für bereits begonnene oder abgeschlossene Ausbaumaßnahmen keine Beiträge mehr erheben (vgl. VGH BW, Beschl. v. 27.11.1989, a. a. O.).

    Allenfalls ein ausdrücklicher und wirksam erklärter Vorausverzicht könnte eine Gemeinde daran hindern, von ihrem Beitragserhebungsrecht aufgrund einer nachträglich erlassenen gültigen Beitragssatzung Gebrauch zu machen (BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - BVerwG 8 C 174.81 -, NJW 1984, 2113; VGH BW, Beschl. v .27.11.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Da ein Recht grundsätzlich erst verwirkt werden kann, wenn es entstanden ist, scheidet eine Verwirkung in aller Regel aus, solange es an einem Recht der Gemeinde fehlt, einen Beitrag zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1975 - BVerwG IV C 73.73 -, BVerwGE 48, 247 [250]; VGH BW, Beschl. v. 27.11.1989 - 2 S 2097/89 -, VBlBW 1990, 306 [307]).

    Zwar mögen schon vor Entstehen des Rechts im Einzelfall besondere Umstände eintreten können, die nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben einem Beitragsanspruch entgegengesetzt werden können; derartige Umstände mögen in einem bestimmten Verhalten der Gemeinde - etwa der Abgabe einschlägiger Erklärungen - begründet sein, die den Abgabepflichtigen in einer Zeit, zu der die Gemeinde einen Beitragsbescheid noch nicht erlassen darf, gleichwohl berechtigten Anlass gibt, auf die spätere Nichterhebung von Beiträgen zu vertrauen (BVerwG, Urt. v. 23.05.1975, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 2 L 153/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Auf den vorliegenden Fall findet diese Neuregelung aber keine Anwendung, weil sie nur mit Wirkung für die Zukunft gilt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999, a. a. O.; Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103; Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -).

    War also - wie hier - die Ausbaumaßnahme bereits vor dem 22.04.1999 beendet und lag zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Beitragssatzung vor, hindert § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 nicht das Entstehen der Beitragspflicht (OVG LSA, Beschl. v. 12.04.2002, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR MO 2000, 26), entstand im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt nach der bis zum 21.04.1999 geltenden Rechtslage die sachliche Beitragspflicht, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet war, der Aufwand festgestellt werden konnte und eine wirksame Beitragssatzung ermöglichte, den Aufwand auf die bevorteilten Grundstücke umzulegen; dabei war es unerheblich, ob die maßgebliche Satzung vor oder nach Beendigung der Ausbaumaßnahme wirksam geworden war, weil der Gesetzgeber keine bestimmte Reihenfolge zwischen der Beendigung des technischen Ausbaus und dem In-Kraft-Treten der Satzung vorgeschrieben hatte.

    Auf den vorliegenden Fall findet diese Neuregelung aber keine Anwendung, weil sie nur mit Wirkung für die Zukunft gilt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999, a. a. O.; Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103; Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -).

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Allenfalls ein ausdrücklicher und wirksam erklärter Vorausverzicht könnte eine Gemeinde daran hindern, von ihrem Beitragserhebungsrecht aufgrund einer nachträglich erlassenen gültigen Beitragssatzung Gebrauch zu machen (BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - BVerwG 8 C 174.81 -, NJW 1984, 2113; VGH BW, Beschl. v .27.11.1989, a. a. O.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Die in § 6 Abs. 6a des Änderungsgesetzes vom 15.08.2000 (LSA-GVBl., S. 526) - KAG LSA 2000 - vorgenommene "authentische Interpretation" hat hieran im Ergebnis nichts geändert, nachdem das Landesverfassungsgericht diese Regelung für nichtig erklärt hat (vgl. Urt. v. 15.01.2002 - LVG 3, 5/01 -, LKV 2002, 328 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03
    Auf den vorliegenden Fall findet diese Neuregelung aber keine Anwendung, weil sie nur mit Wirkung für die Zukunft gilt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999, a. a. O.; Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103; Beschl. v. 12.04.2002 - 2 L 153/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschl. v. 13. Oktober 2008 - 4 L 408/06 - Beschl. v. 22. Juni 2007 - 4 L 106/05 - Urt. v. 23. November 2005 - 4 L 645/04 - Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 11. August 2004 - 2 M 154/03 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 30. Mai 2000 - A 2 S 745/99 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 434/99 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 30 Rdnr. 4, 10 m. w. N.) entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich erst mit dem In-Kraft-Treten einer wirksamen Satzung, die sich auch keine Rückwirkung beimessen muss.
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