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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13   

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https://dejure.org/2014,41575
OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13 (https://dejure.org/2014,41575)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.11.2014 - 2 L 37/13 (https://dejure.org/2014,41575)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. November 2014 - 2 L 37/13 (https://dejure.org/2014,41575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II LSA-BauO 57
    Gefahr; Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung mit dem Zusatz der Abhängigkeit der Durchführung der Berufung von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an eine Aufklärungsrüge i.R.e. bauordnungsrechtlichen Verfügung zur Sicherung von absturzgefährdeten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bauaufsichtlicher Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung mit dem Zusatz der Abhängigkeit der Durchführung der Berufung von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an eine Aufklärungsrüge i.R.e. bauordnungsrechtlichen Verfügung zur Sicherung von absturzgefährdeten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt worden ist, ist nur dann unerheblich, wenn aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 25.06.2012 - BVerwG 7 BN 6.11 -, Juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2005 - 2 L 272/02 -, Juris RdNr. 18).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, Juris RdNr. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 6 A 3293/06

    Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Kommen nach der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung mehrere Zulassungsgründe in Betracht, ist aber keiner ausdrücklich benannt, sind die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht erfüllt, wenn eine zweifelsfreie Zuordnung nicht möglich ist (OVG NW, Beschl. v. 26.10.2007 - 6 A 3293/06 -, Juris RdNr. 4).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, Juris RdNr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - 1 L 122/08

    Zur Anforderung des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO an die Bezeichnung und Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, Juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, Juris RdNr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, Juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, Juris RdNr. 2).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2009 - BVerwG 9 B 23.09 -, Juris RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02

    Zur Erhaltungspflicht eines Kulturdenkmals

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt worden ist, ist nur dann unerheblich, wenn aufgezeigt wird, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 25.06.2012 - BVerwG 7 BN 6.11 -, Juris RdNr. 7; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2005 - 2 L 272/02 -, Juris RdNr. 18).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 3 CB 35.84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13
    Ein von der Gewährung von Prozesskostenhilfe abhängig gemachter Antrag auf Zulassung der Berufung wäre zudem unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1985 - BVerwG 3 CB 35.84 -, Juris RdNr. 2; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, vor § 124 RdNr. 35; Mayer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, vor § 124 RdNr. 45).
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