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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11 (https://dejure.org/2012,2342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 (https://dejure.org/2012,2342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 (https://dejure.org/2012,2342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 21 Abs. 1 S. 1 LSA
    Anforderungen an den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderungskonkurrenz - grundsätzlich zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 485
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Aus der allgemeinen wie auch aus der in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA (juris: BG ST) normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen (Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -).(Rn.9).

    Für die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt folgt dies überdies aus § 21 Abs. 1 LBG LSA ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris ).

    Eine solche Vorgehensweise ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011, a. a. O. ), da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002, 594; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris ).

    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 -, juris [m. w. N.]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 M 84/09 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ), zumal vorliegend dienstliche Beurteilungen als Auswahlgrundlage zu erstellen bzw. wertend heranzuziehen sind.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Soweit selbst das Fehlen wirksamer dienstlicher Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung die Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens nicht zu hindern vermag und insofern von der Behörde die eignungs-, leistungs- und befähigungsrelevanten Merkmale des Bewerbers zu ermitteln sind, die einen Vergleich nach den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ermöglichen ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ), ist dies nach den vorstehenden Ausführungen allenfalls auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, etwa in denen der Dienstherr schon keine eigene rechtliche Handhabe in Bezug auf die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung besitzt (dienstherren- oder geschäftsbereichsübergreifende Bewerbungen) oder spezialgesetzliche Normen Ausnahmen von einer (Regel-)Beur-teilungspflicht versehen ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. April 2997 - 2 C 38.95 -, Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 ).

    Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird ( BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung innehat, stellt indes kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium dar ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 M 25/08 -, juris [m. w. N.] ).

    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Eine solche Vorgehensweise ist mit dem von § 21 LBG LSA intendierten Zweck nicht zu vereinbaren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011, a. a. O. ), da damit Regelbeurteilungen als wesentliches Mittel der Personalauslese (weitgehend) entwertet werden und Anlassbeurteilungen ein ihnen nicht zustehendes, unverhältnismäßig großes Gewicht erhalten ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002, 594; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( etwa: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2 ) muss der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungenvorgenommen werden.

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( etwa: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2 ) muss der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungenvorgenommen werden.

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Da der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch nach alledem durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt ist, kann der Antragsteller vorliegend eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, weil nach den vorstehenden Ausführungen sich nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" ( so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401 ) ist.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

  • VG Arnsberg, 14.09.2016 - 2 L 1159/16

    Unzulässigkeit der Besetzung einer Beamtenstelle bis zur Neuentscheidung über die

    Zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14 - jeweils zur Frage der potentiellen Kausalität eines Auswahlfehlers für das Auswahlergebnis -.

    Soweit der Antragsgegner dagegen eingewandt hat, dass der Antragsteller bei einer Auswahlentscheidung nach der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 bestanden habe, zum 1. August 2016 nicht ausgewählt worden wäre, ist dem das hierzu bereits oben zur Frage der Antragsbefugnis Ausgeführte entgegenzuhalten: Zum einen lässt sich gegenwärtig schon nicht hinreichend zuverlässig absehen, wie die Konkurrenz- und Stellensituation im Zeitpunkt einer neuen Auswahlentscheidung beschaffen sein wird, zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002- 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
  • VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15

    Dienstpostenbesetzung: Anspruch auf erneute Bescheidung der Bewerbung auf einen

    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).

    Überdies entspricht es der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, dass bei der Auswahlentscheidung nicht nur die jeweils "aktuell(st)e" Anlassbeurteilung (Bedarfsbeurteilung) zu berücksichtigen ist, sondern auch die letzte Regelbeurteilung (vgl. etwa Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt aber zwingend erforderlich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).

  • VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz

    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuellsten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).

    Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    § 21 Abs. 2 LBG LSA gibt den obersten Dienstbehörden hierzu zwingend auf, das Nähere für die Beamten ihres Geschäftsbereiches durch allgemeine Anordnung bestimmen ( OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris Rn. 12, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12

    Recht der Landesbeamten

    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass Inhaber höherwertiger Dienstposten leistungsstärker sind als Inhaber niedriger bewerteter Dienstposten (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach Juris, mw.N).

    Eine Regelbeurteilungspflicht, nach der anlassunabhängig in regelmäßigen Zeitabständen zu beurteilen ist, könnte sich zudem nicht nur aus einfachgesetzlichen Vorschriften - wie etwa aus § 21 BBG, dessen Regelung im § 19 LBG Bbg keine Entsprechung gefunden hat - sondern darüber hinaus auch aus dem Verfassungsrecht ergeben (so: OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 - zitiert nach Juris).

  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12

    Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen

    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).

    Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19

    Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in

  • VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16

    Begründung einer Auswahlentscheidung für eine Beförderung

  • VG Magdeburg, 08.07.2013 - 5 B 81/13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Stellenbesetzung im Polizeidienst; zur

  • VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15

    Beförderungen im Bereich der Polizei; Konkurrentenstreit; Fortentwicklungsgebot

  • VG Halle, 26.01.2021 - 5 B 320/20

    Konkurrentenstreit um die Stelle eines Generalstaatsanwalts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

  • VG Halle, 29.09.2020 - 5 B 222/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 1 O 115/12

    Streitwertbemessung bei einem auf zwei Beförderungsdienstposten bezogenen

  • VG Halle, 08.07.2014 - 5 B 29/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gestoppt

  • VG Magdeburg, 25.09.2012 - 5 A 278/11

    Beamtenbeförderung: Sachlicher Grund für den Abbruch eines

  • VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12

    Unzulässigkeit der Dienstpostenbündelung beim Bundeskriminalamt

  • VG Saarlouis, 18.06.2012 - 2 L 304/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Vorläufige Untersagung der Beförderung

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 5 A 211/11

    Innehaben eine Dienstpostens als Auswahlkriterium

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 1 O 15/12

    Voraussetzung für eine Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 GKG bei Besetzung

  • VG Saarlouis, 29.06.2012 - 2 L 265/12

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren einer Mitbewerberin wegen Beförderung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12

    Bundesbeamter; Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10);

  • VG Halle, 21.12.2015 - 5 B 175/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Beförderung

  • VG Halle, 15.03.2016 - 5 B 280/15

    Konkurrentenstreit

  • VG Magdeburg, 03.06.2013 - 5 B 157/13

    Einstweilige Anordnung gegen eine Beförderungsentscheidung wegen fehlerhafter

  • VG Halle, 29.05.2013 - 5 A 101/12

    Erneute Auswahlentscheidung wegen Zugrundelegung einer fehlerhaften dienstlichen

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