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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8; FeV § 13
    Entziehung der Fahrerlaubnis: Alkoholabhängigkeit; Alkoholmissbrauch; Anforderung; Gutachten; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretener Alkoholauffälligkeit; Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verhältnismäßigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1829
  • NZV 2009, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Vielmehr bedarf es insoweit grundsätzlich an den fachlichen Standards orientierter Feststellungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - 12 ME 377/07 - juris).

    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entschieden, dass sich die Anforderung eines Gutachtens nur auf solche Mängel beziehen kann, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69); mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - 16 E 515/08

    Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; Bedenken gegen die Eignung zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Werden bei Gelegenheiten ohne "Verkehrsberührung" hohe Alkoholkonzentrationen erreicht, lässt sich mangels gefestigter wissenschaftlicher Nachweise in diesen Fällen derzeit nicht der zwingende Schluss auf eine mögliche Gefahr von Fahrten unter Alkoholeinfluss belegen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.06.2008 - 16 E 515/08 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 05.06.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Auch der Verweis des Verwaltungsgerichts in der Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1988 (nicht 5. Juli 1988) ist als Beleg für die dort vertretene Auffassung nicht geeignet, da sich das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung ausdrücklich nur mit Eignungszweifeln bei einer Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und mit dem damit verbundenen Schluss auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Trennungsproblematik befasst (Az.: 7 C 46.87, BVerwGE 80, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Diesen Fallkonstellationen ist jeweils gemein, dass ein Fahrerlaubnisinhaber betroffen ist, der wie z. B. ein Berufskraftfahrer in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität eines (unkontrollierten) Alkoholkonsums nur eine Frage der Zeit ist, dass er sich mit einer Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Voraussetzung in diesem Fall ist aber stets, dass die vorangegangene Anordnung ihrerseits rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Abs. 2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und im Sinne des Zusatzes zu Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV das nicht hinreichend sichere Trennenkönnen des Führens eines Kraftfahrzeuges und eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 - NJW 2008, 2601).
  • OVG Sachsen, 15.04.2008 - 5 BS 239/07

    Beschwerdebegründungsfrist; Neue Sach- und Rechtslage; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 11 CS 05.1139
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Von daher vermag auch eine außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretene Alkoholauffälligkeit eine solche Maßnahme jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer Weise zutage getreten ist, die zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der Betreffende werde angesichts der bei ihm erkennbar gewordenen Alkoholgewohnheiten voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 8]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829, 1830 = juris [Rdnr. 6]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern unter besonderen Umständen auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten gestattet (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19; Senatsbeschlüsse vom 01.04.2010 - 10 S 2074/09 - vom 10.11.2011 - 10 S 2779/11 - vom 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - VBlBW 2002, 493; vom 24.06.2002 - a.a.O.; ähnlich OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 - NJW 2009, 1829; a.A. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.09.2000 - 9 W 5/00 - juris; HessVGH, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 - juris).
  • VG Minden, 08.09.2011 - 9 L 352/11

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = Juris, Rn. 20; OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, Juris, Rn. 36; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829 = Juris, Rn. 6; Dauer, a.a.O., § 13 FeV Rn. 21 m.w.N.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, a.a.O.; OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, a.a.O., Rn. 35; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, a.a.O., Rn. 6 f.; VG Augsburg, Beschluss vom 9.3.2005 - Au 3 S 05.167 -, DAR 2005, 711 = Juris, Rn. 19; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.1.2001 - 2 K 59/01 -, NVwZ-RR 2002, 116 = Juris, Rn. 15; Dauer, a.a.O. Offengelassen von OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2004 - 19 A 94/03 -, Juris, Rn. 17.

    vgl. OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, a.a.O.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, a.a.O., Rn. 7.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. April 2013- 16 A 2704/12 - und vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnr. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, juris, Rdnr. 16 ff. (= NJW 2012, 473); OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, juris, Rdnr. 6 f. (= NJW 2009, 1829); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, juris, Rdnr. 35 (= ZfSch 2007, 656); VG Minden, Beschluss vom 8. September 2011 - 9 L 352/11 -, juris, Rdnr. 15 ff., 19 (= DAR 2011, 720); VG Augsburg, Beschluss vom 9. März 2005 - Au 3 S 05.167 -, juris, Rdnr. 18 ff. (= DAR 2005, 711); Dauer, a. a. O., § 13 FeV Rdnr. 21.
  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1624

    Trunkenheitsfahrt im Ausland mit einem mitgeteilten Blutalkoholwert von 3,10 g/l;

    Die dagegen von der Fahrerlaubnisbehörde zur Begründung der Beibringungsaufforderung herangezogene Vorschrift stellt eine Auffangregelung für Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch dar, die nicht unter § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bis e FeV subsumierbar sind (OVG Saarlouis vom 18.09.2000 ZfS 2001, 92; VGH Mannheim vom 24.06.2002 NZV 2002, 580; OVG Koblenz vom 11.09.2006 ZfS 2006, 713; OVG Magdeburg vom 12.11.2008 NJW 2009, 1829; BayVGH vom 09.02.2009 SVR 2009, 113).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 11 CS 09.1968

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch; 1,48 mg/l Atemalkoholkonzentration; ungesichertes

    Hiervon geht nach dem Verständnis des beschließenden Senats auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt in dem in der Beschwerdebegründung erwähnten Beschluss vom 12. November 2008 (NJW 2009, 1829) aus.
  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
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