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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02   

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https://dejure.org/2002,27999
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02 (https://dejure.org/2002,27999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 K 198/02 (https://dejure.org/2002,27999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 K 198/02 (https://dejure.org/2002,27999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenz einer gesetzlichen Grundlage für die steuerliche Anknüpfung an Hunderassen in der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden; Unterschiedliche Anknüpfung der Gefahrenabwehrverordnung des Ordnungsrechts; Behandlung von Gefährlichkeiten im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.12.2002)

    Magdeburg: Gericht hebt Kampfhundeverordnung auf // Verdacht der Gefährlichkeit einer Rasse genügt nicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
    Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage.
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
    Aus diesem Grund ist die Anwendung des § 94 Abs. 1 Nr. 4 SOG LSA als Grundlage sicherheitsbehördlicher Verordnungen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, insbesondere im Hinblick auf Art. 20 Abs. 1 und 3 , Art. 28 Abs. 1 GG ; Art. 2 Abs. 1 und 4 , Art. 79 Abs. 1 Verf LSA , unbedenklich, weil sie in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt ist ( BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 [144]).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
    Da aus der nur potenziellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen könne, sei es sachgerecht, "bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzu-knüpfen" (a.a.O. S. 275; vgl. auch den erläuternden Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 12 f.).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
    Richtig ist, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt: die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf umso kleiner sein, je schwerer der etwa eintretende Schaden wiegt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348, 351).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 ( BVerwG 6 CN 8.01 ) bezogen auf die Gefahrtier-Verordnung des Landes Niedersachsen (GefTVO) folgendes festgestellt:.
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