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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 M 881/03   

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https://dejure.org/2004,30816
OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 M 881/03 (https://dejure.org/2004,30816)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2004 - 2 M 881/03 (https://dejure.org/2004,30816)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 2 M 881/03 (https://dejure.org/2004,30816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 2 II; ; GG Art. 12 I; ; GG Art. 20 III; ; LSA-HSG § 34 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch Zulassung zum zahnmedizinischen Kurs "Prothetik"; Normative Rechtsgrundlage für die Zuteilung von Ausbildungsmöglichkeiten; Normative Regelung der zusätzlichen Qualifikationsvoraussetzungen in Form von Vorpraktikum oder studiengangsspezifischen Fähigkeiten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gießen, 07.08.1995 - 6 G 1053/95

    Kurszulassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 M 881/03
    Entgegen der Auffassung der hessischen Verwaltungsgerichte (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 07.08.1995 - 6 G 1053/95 (3) -, KKM-HSchR/NF 03C Nr. 4; HessVGH Beschl. v. 09.11.1989 - 6 TG 3286/89 -, nach juris) kann die Zulassungsbeschränkung auch nicht auf die Gesichtspunkte des Patientenschutzes oder der Funktionsfähigkeit des Lehrbetriebes gestützt werden.
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 6 TG 3286/89

    Teilnahmerecht an Lehrveranstaltung "Zahnersatzkunde"; Auswahl per Losentscheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 M 881/03
    Entgegen der Auffassung der hessischen Verwaltungsgerichte (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 07.08.1995 - 6 G 1053/95 (3) -, KKM-HSchR/NF 03C Nr. 4; HessVGH Beschl. v. 09.11.1989 - 6 TG 3286/89 -, nach juris) kann die Zulassungsbeschränkung auch nicht auf die Gesichtspunkte des Patientenschutzes oder der Funktionsfähigkeit des Lehrbetriebes gestützt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19

    Zulassung zu einer Lehrveranstaltung im zahnmedizinischen Studium

    Denn zum einen ist diese Kursordnung keine normative Regelung, sondern eine reine Verwaltungsbestimmung, weshalb sich die Antragsgegnerin hierauf nicht zu stützen vermag (hierzu bereits OVG LSA, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 2 M 881/03 -, juris).
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