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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06 (https://dejure.org/2006,10969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.07.2006 - 1 M 73/06 (https://dejure.org/2006,10969)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 1 M 73/06 (https://dejure.org/2006,10969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • Judicialis

    EWGRL 91/439 Art. 1 II; ; EWGRL 91/439 Art. 8 II; ; FeV § 28 I 1; ; FeV § 28 IV 3; ; FeV § 28 V; ; FeV § 47 I; ; FeV § 47 II 1; ; VwGO § 80 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der Überprüfung auf nachträglich begründete Eignungsmängel im Rahmen des Zuerkennungsverfahrens; Entziehung des Rechts auf Gebrauchmachung von einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis im Inland ; Rechtsfolgen des rechtskräftigen Entzugs der Fahrerlaubnis ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    So dürfte es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.; Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05 - "Halbritter") nicht zulässig sein, die Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis deshalb zu versagen, weil sich der Betroffene nicht einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat oder weil er seinen Wohnsitz zurzeit der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte (vgl. nunmehr auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).

    Soweit ersichtlich, besteht in der Rechtsprechung auch Einigkeit, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die Mitgliedstaaten ermächtigt, die nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (so EuGH, Beschluss vom 06.04.2006, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.03.2006 - 1 W 12/06, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschlüsse vom 30.01.2006 - 10 B 10013/06 - und vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 2338).

    Da nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 (a. a. O.) eine generelle Eignungsüberprüfung im Hinblick auf vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis festgestellte Mängel nicht zulässig sein dürfte, ist auch in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ein schnelles und einfaches Zuerkennungsverfahren gewährleistet, das sich auf die Überprüfung nachträglich begründeter Eignungsmängel zu beschränken hat.

    Nach dem Beschluss vom 06.04.2006 (a. a. O.) darf die Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen nicht deshalb versagt werden, weil sich der Fahrerlaubnisinhaber nach dem Entzug der Fahrerlaubnis im Inland nicht der dort erforderlichen Eignungsprüfung unterzogen hat.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Die Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klar definierte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01 - "Kapper", DAR 2004, 333).

    Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung darf durch die Berufung auf nationale Vorschriften nicht unterlaufen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.).

    So dürfte es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.; Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05 - "Halbritter") nicht zulässig sein, die Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis deshalb zu versagen, weil sich der Betroffene nicht einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat oder weil er seinen Wohnsitz zurzeit der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte (vgl. nunmehr auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Sind die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV erfüllt, etwa weil dem Betroffenen die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde, bedarf es für die Berechtigung, als Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, gemäß § 28 Abs. 5 FeV einer besonderen Zuerkennung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 54.04 - , NJW 2006, 1151).

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).

    Soweit ersichtlich, besteht in der Rechtsprechung auch Einigkeit, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die Mitgliedstaaten ermächtigt, die nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (so EuGH, Beschluss vom 06.04.2006, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.03.2006 - 1 W 12/06, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschlüsse vom 30.01.2006 - 10 B 10013/06 - und vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 2338).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 S 1777/05

    EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Soweit ersichtlich, besteht in der Rechtsprechung auch Einigkeit, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die Mitgliedstaaten ermächtigt, die nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (so EuGH, Beschluss vom 06.04.2006, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.03.2006 - 1 W 12/06, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschlüsse vom 30.01.2006 - 10 B 10013/06 - und vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 2338).
  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    So dürfte es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.; Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05 - "Halbritter") nicht zulässig sein, die Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis deshalb zu versagen, weil sich der Betroffene nicht einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat oder weil er seinen Wohnsitz zurzeit der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte (vgl. nunmehr auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -).
  • OVG Hamburg, 20.06.2005 - 3 Bs 72/05

    Zur Untersagung, wegen gelegentlichen Cannabiskonsums ein erlaubnisfreies

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Im Übrigen ist es nicht zu beanstanden, wenn - wie hier - das Interesse an einer sofortigen Vollziehung mit Gefahren für die Gesundheit und das Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer begründet wird (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 20.06.2005 - 3 Bs 72/05 -, VRS 2005, 210).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
    Soweit ersichtlich, besteht in der Rechtsprechung auch Einigkeit, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die Mitgliedstaaten ermächtigt, die nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (so EuGH, Beschluss vom 06.04.2006, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.03.2006 - 1 W 12/06, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschlüsse vom 30.01.2006 - 10 B 10013/06 - und vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 2338).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • VGH Bayern, 20.10.2005 - 11 CS 05.2088
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier:

    Die Teilnahme eines Kraftfahrers am Straßenverkehr, der Zweifel an seiner Fahreignung nicht ausgeräumt bzw. aufgrund eines Drogenkonsums seine Fahreignung verloren hat, führt zu erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer und ein solcher Verkehrsteilnehmer ist deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheides schnellstmöglich von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.10.2006 - 11 CS 06.1724 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06 -).
  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Daraus folgt zugleich, dass sich die Frage der Vereinbarkeit des in § 4 Abs. 4 IntKfzVO normierten Zuerkennungsaktes mit den vorgenannten höherrangigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall nicht stellt (ebenfalls offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 54/04-; siehe im weiteren OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.07.2006 -1 M 73/06-, wonach das antragsgebundene Zuerkennungsverfahren jedenfalls in den Fällen der Entziehung oder der Versagung der Fahrerlaubnis nach dem - mit § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO im wesentlichen gleich lautenden - § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Ein solcher Verkehrsteilnehmer ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheides schnellstmöglich von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    v. 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 - zitiert nach JURIS; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.7.2006 - 1 M 73/06 - zitiert nach JURIS; OVG Schl.-H., Beschl. v. 20.6.2006 - 4 MB 44/06; offen: OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 B 310/06 - zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.9.2006, ZfSch 2006, 713: offen lassend, ob an der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 15.8.2005, DAR 2005, 3228 festgehalten wird).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 3 M 407/10

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Konsum von Betäubungsmitteln

    Ein solcher Verkehrsteilnehmer ist deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheides schnellstmöglich von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06 - BayVGH, Beschl. v. 25.05.2010 - 11 CS 10.227 - juris).
  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
    v. 22.11.2006 - 3 Bs 257/06 - zitiert nach JURIS; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.7.2006 - 1 M 73/06 - zitiert nach JURIS; OVG Schl.-H., Beschl. v. 20.6.2006 - 4 MB 44/06; offen: OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 B 310/06 - zitiert nach JURIS; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 11.9.2006, ZfSch 2006, 713: offen lassend, ob an der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OVG Rh.-Pf. v. 15.8.2005, DAR 2005, 3228 festgehalten wird).
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