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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16   

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https://dejure.org/2017,44800
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16 (https://dejure.org/2017,44800)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2017 - 2 L 19/16 (https://dejure.org/2017,44800)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2017 - 2 L 19/16 (https://dejure.org/2017,44800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsmaßnahme; Denkmal; Entschädigung; Inhaltsbestimmung; Schrankenbestimmung; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Sozialbindung; Zumutbarkeit; Denkmalschutzrechtliche Entschädigung

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer entschädigungspflichtigen Überschreitung der Sozialbindung des Eigentums bei unzumutbarer Belastung der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch den Verpflichteten; Gewährung einer denkmalschutzrechtlichen Entschädigung; Abbruch des Denkmals als Eingriff ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann besteht Anspruch auf eine eine denkmalschutzrechtliche Entschädigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer entschädigungspflichtigen Überschreitung der Sozialbindung des Eigentums bei unzumutbarer Belastung der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch den Verpflichteten; Gewährung einer denkmalschutzrechtlichen Entschädigung; Abbruch des Denkmals als Eingriff ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung einer denkmalschutzrechtlichen Entschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Denkmalschutzes sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die verfassungsrechtlich grundsätzlich ohne Entschädigung hinzunehmen sind, da der Eigentümer eines Denkmals einer gesteigerten Sozialbindung unterliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, juris RdNr. 81 ff.).

    Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann grundsätzlich nicht mehr zumutbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O. RdNr. 85).

    Soweit das Allgemeinwohl dennoch die Erhaltung des geschützten Kulturdenkmals erfordert, wie es bei Bauwerken hoher kulturhistorischer Bedeutung denkbar ist, kann dies grundsätzlich nur auf dem Wege der Enteignung erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O.).

    Durch einen solchen Ausgleich kann in bestimmten Fallgruppen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer sonst unverhältnismäßigen oder gleichheitswidrigen Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG herbeigeführt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O. RdNr. 88 f.).

    Aufgrund des Vorrangs des Primärrechtsschutzes muss der Verpflichtete den ihn in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG beeinträchtigenden Verwaltungsakt, den er für unverhältnismäßig hält, im Verwaltungsrechtsweg anfechten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O. RdNr. 96; Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2006 - 2 L 39/04

    Denkmalschutzrechtliche Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    § 19 Abs. 4 DenkmSchG LSA muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 - 5 DenkmSchG LSA gesehen werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, juris RdNr. 12).

    Auch § 19 Abs. 4 S. 1 DenkmSchG LSA ist eine solche Regelung (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, juris RdNr. 13).

    Aufgrund des Vorrangs des Primärrechtsschutzes muss der Verpflichtete den ihn in seinem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG beeinträchtigenden Verwaltungsakt, den er für unverhältnismäßig hält, im Verwaltungsrechtsweg anfechten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, a.a.O. RdNr. 96; Beschl. d. Senats v. 02.05.2006 - 2 L 39/04 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • BayObLG, 08.12.1998 - 2Z RR 363/97

    Ausgleichsanspruch bei Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Denkmalschutzes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Salvatorische Entschädigungsklauseln im Denkmalschutzrecht sind danach als Ausgleichsregelungen im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auszulegen (vgl. BayObLG, Urt. v. 08.12.1998 - 2Z RR 363/97 -, juris RdNr. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, juris RdNr. 2).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Diese Vorschrift ermächtigt das Gericht nicht, dasjenige, was der Kläger auch noch nach Erörterung des sachdienlichen Klageantrags unmissverständlich wollte, durch etwas zu ersetzen, was er zur Vermeidung eines Anspruchsverlustes nach Meinung des Gerichts wollen sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.1989 - BVerwG 8 B 9.89 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.03.1998 - BVerwG 7 B 325.97 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 88 RdNr. 3).
  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Die Vorschrift dient der Wahrung der Verfassungsmäßigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Maßnahme in den Fällen, in denen der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes im Einzelfall die Sozialbindung des Eigentums überschreitet und damit - in der Terminologie des BVerfG (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08 -, juris RdNr. 43) - eine ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 325.97

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Diese Vorschrift ermächtigt das Gericht nicht, dasjenige, was der Kläger auch noch nach Erörterung des sachdienlichen Klageantrags unmissverständlich wollte, durch etwas zu ersetzen, was er zur Vermeidung eines Anspruchsverlustes nach Meinung des Gerichts wollen sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.1989 - BVerwG 8 B 9.89 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.03.1998 - BVerwG 7 B 325.97 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 88 RdNr. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - 1 L 122/08

    Zur Anforderung des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO an die Bezeichnung und Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des über einen Zulassungsantrag entscheidenden Gerichts, aus einer Reihe von ohne Bezug zu einem bestimmten Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO erhobenen Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegung herauszusuchen, die einen der im Gesetz bezeichneten Zulassungsgründe betreffen könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 L 122/08 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.05.2010 - 1 L 55/10 -, juris RdNr. 2).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris RdNr. 15).
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