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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18   

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https://dejure.org/2019,470
OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18 (https://dejure.org/2019,470)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.01.2019 - 2 M 114/18 (https://dejure.org/2019,470)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 (https://dejure.org/2019,470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 Abs 1 BNatSchG, § 17 Abs 8 BNatSchG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Sofortige Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Anordnung betreffend Ersatzpflanzungen

  • Wolters Kluwer

    Gerechtfertigtes behördliches Eingreifen bei illegalen Eingriffen in die Natur durch Beseitigung von Bäumen; Erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts; Beseitigung von Bäumen und Strauchreihen als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bäume; Eingriff; Gefahr; Sofortvollzug; Anordnung von Ersatzpflanzungen

  • rechtsportal.de

    BNatSchG § 14 Abs. 1 ; BNatSchG § 17 Abs. 8
    Gerechtfertigtes behördliches Eingreifen bei illegalen Eingriffen in die Natur durch Beseitigung von Bäumen; Erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts; Beseitigung von Bäumen und Strauchreihen als Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bäume und Sträucher dürfen nicht einfach entfernt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - 2 L 56/16

    Naturschutzrecht: Anordnung zur Wiederherstellung von Grünland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Auch wenn die biologische Vielfalt als nach der neu formulierten Zielstellung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einen eigenen Schutzgegenstand darstellt, während sie früher gemäß § 2 Nr. 8 BNatSchG a.F. als Bestandteil zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gehörte, bleibt sie im Hinblick auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht außer Betracht; eine gewisse Einschränkung der Eingriffsdefinition ergibt sich allerdings daraus, dass die Veränderung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts beeinträchtigen können muss (zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 31.01.2018 - 2 L 56/16 -, juris, RdNr. 70, m.w.N).

    Die Intensitätsschwelle ist im Hinblick auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts umso eher überschritten, je empfindlicher das jeweilige Ökosystem und je schutzwürdiger die betroffenen Bestandteile des Naturhaushalts sind (zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 31.01.2018, a.a.O., RdNr. 71, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 2 M 93/15

    Wiederherstellung einer Streuobstwiese

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Zudem kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Maßnahme generalpräventiv auf die Gefahr einer unerwünschten Nachahmungswirkung gestützt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.04.2016 - 2 M 93/15 -, juris, RdNr. 20, m.w.N.).(Rn.29).

    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn wirklich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Verfügung bestehen (zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 21.04.2016 - 2 M 93/15 -, juris, RdNr. 20, m.w.N.).

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 3 TH 1789/92
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Soweit Kleintiere und Vögel in einem Baumbestand günstigere Lebensbedingungen als auf einer Fläche ohne Baumbestand vorfinden, ist seine Bedeutung für die Tierwelt umso höher zu veranschlagen, je weniger Bäume und Sträucher in Folge intensiv betriebener Landwirtschaft in seiner Nähe sind (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.11.1992 - 3 TH 1789/92 -, juris, RdNr. 17).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324

    Steitwertkatalog als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Streitwerts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Die mit der Grundverfügung verbundene und im Beschwerdeverfahren noch streitgegenständliche (unselbständige) Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 ? hinsichtlich der Ziffer 3 der Anordnung bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, da auch die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes nicht höher ist als der für die Grundverfügung selbst zu bemessende Streitwert (vgl. Nr. 1.7.2 des Streitwertkataloges; BayVGH, Beschl. v. 16.03.2017 - 9 C 17.324 - juris, RdNr. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 B 163/92 -, juris, RdNr. 4).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 L 32/10

    Anordnung von Ersatzpflanzungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bemisst der Senat hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 des angefochtenen Bescheids nach den voraussichtlichen Kosten für die Pflanzung von 48 Bäumen und 4 Strauchreihen sowie für die Anwuchs- und Entwicklungspflege (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.02.2011 - 2 L 32/10 -, juris, RdNr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1993 - 11 A 2122/90

    Landschaftsbild; Schutzgut des Bundesnaturschutzgesetzes; Optischer Eindruck;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 3329/01

    Verunstaltung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356

    Windkraftanlage; Naturpark Bayerischer Wald; Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Ob durch die vom Antragsteller vorgenommene Veränderung des Baum- und Strauchbestandes auf seinen Grundstücken das Landschaftsbild in Anbetracht der die Umgebung prägenden Flächennutzung erheblich beeinträchtigt werden kann, d.h. die Veränderung bei der gebotenen großräumigen Betrachtungsweise (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, juris, RdNr. 46; Urt. v. 05.07.1993 - 11 A 2122/90 -, NVwZ-RR 1994, 260; BayVGH, Urt. v. 01.10.2007 - 15 B 06.2356 -, juris, RdNr. 22; Gellermann, a.a.O. RdNr. 18; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg [Hrsg.], BNatSchG, § 14 RdNr. 48; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, § 14 RdNr. 20) von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2016 - BVerwG 4 A 5.14 -, juris, RdNr. 146, m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 01.09.1992 - 1 B 163.92

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
    Die mit der Grundverfügung verbundene und im Beschwerdeverfahren noch streitgegenständliche (unselbständige) Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 ? hinsichtlich der Ziffer 3 der Anordnung bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, da auch die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes nicht höher ist als der für die Grundverfügung selbst zu bemessende Streitwert (vgl. Nr. 1.7.2 des Streitwertkataloges; BayVGH, Beschl. v. 16.03.2017 - 9 C 17.324 - juris, RdNr. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 B 163/92 -, juris, RdNr. 4).
  • VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19

    Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz

    Die Beseitigung des Baumbestands dürfte eine Eingriffshandlung darstellen, denn sie bewirkt zumindest eine Veränderung der Gestalt von Grundflächen i.S.v. § 14 Abs. 1 BNatSchG, worunter auch die Beseitigung von Pflanzenbeständen, sowohl von Wald als auch von Einzelbäumen, fällt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. August 2019 - 8 A 11472/18.OVG - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, BeckRS 2019, 117).

    Da schon die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung ausreicht, um den Tatbestand des § 14 Abs. 1 BNatSchG zu erfüllen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, BeckRS 2019, 117), dürfte hier unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem Umweltbericht der Pröll-Miltner GmbH vom 27. März 2019 (s. dort Seite 13 ff.) auch von einer Eingriffswirkung in dem Sinne auszugehen sein, dass die Fällung der Winterlinden am J-Platz die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18

    Beseitigung eines Walnussbaumbestandes zum Zwecke der Umwandlung in Ackerland als

    Im Berufungsverfahren hat der Kläger im Übrigen seine erstinstanzlich (nur unsubstantiiert) geäußerten Zweifel an der Biotopeigenschaft und der Trittsteinfunktion nicht wieder aufgegriffen (zur erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts durch die Beseitigung von 50 Bäumen und Strauchreihen s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, NuR 2019, 413 und juris, Rn. 17 ff.; zum "Auf-den-Stock-Setzen" von Bäumen als Eingriff vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 8 A 2206/15 -, NuR 2017, 350 und juris, Rn. 5 ff.).
  • VG Mainz, 14.03.2019 - 1 K 508/18

    Anordnung einer Ersatzpflanzung; Nachholung eines Obstbaumbestandes

    Da die Anzahl der Tier- und Pflanzenarten für das ungestörte Funktionieren des Ökosystems und seine Stabilität von entscheidender Bedeutung ist, kann eine Beeinträchtigung insbesondere dann angenommen werden, wenn Populationen von Tier- und Pflanzenarten die Lebensgrundlage entzogen wird, die Artenvielfalt abnimmt oder sich die Individuenzahl der Arten verringert (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, juris, Rn. 18).

    Erheblich sind Beeinträchtigungen des Naturhaushalts dann, wenn sie nicht von geringer Bedeutung und mit den in § 1 BNatSchG bezeichneten Zielen unvereinbar sind.Die Intensitätsschwelle ist im Hinblick auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts umso eher überschritten, je empfindlicher das jeweilige Ökosystem und je schutzwürdiger die betroffenen Bestandteile des Naturhaushalts sind (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, juris, Rn. 19).

  • VG Stade, 01.12.2021 - 1 A 4064/17

    Bauausführendes Unternehmen; Eingriffsverursacher; Ermessensausfall;

    Eine Beeinträchtigung kann insbesondere angenommen werden, wenn Populationen von Tier- und Pflanzenarten die Lebensgrundlage entzogen wird, die Artenvielfalt abnimmt oder sich die Individuenzahl der Arten verringert (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 M 114/18 -, Rn. 18, juris).
  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 11 K 18.02442

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Ersatzpflanzungsauflage

    Die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bemisst die Kammer nach den voraussichtlichen Kosten für die geforderte Ersatzpflanzung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.1.2019 - 2 M 114/18 - juris Rn. 32; VG Ansbach, U.v. 20.3.2013 - AN 11 K 12.02077 - juris Rn. 35).
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