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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7283
OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12 (https://dejure.org/2013,7283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 L 83/12 (https://dejure.org/2013,7283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 L 83/12 (https://dejure.org/2013,7283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 StUG, § 20 Abs 1 Nr 9 StUG
    Verwertbarkeit von BStU-Unterlagen und Sekundärinformationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StUG § 20 Abs. 1 Nr. 9; BeamtVG § 14a
    Auslegung der Formulierung "Anerkennung von Beschäftigungszeiten" in § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG im Hinblick auf die Anrechnung von Beschäftigungzeiten während einer erzwungenen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung der Formulierung "Anerkennung von Beschäftigungszeiten" in § 20 Abs. 1 Nr. 9 StUG im Hinblick auf die Anrechnung von Beschäftigungzeiten während einer erzwungenen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09

    Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Die nach § 12a BeamtVG, § 30 BBesG bzw. § 26 LBesG LSA nicht berücksichtigungsfähigen Zeiten führen auch nicht zu einer lebenslangen Bemakelung des Klägers, sondern verhindern lediglich, dass ein Beamter von Zeiten einer rechtsstaatswidrigen Betätigung nicht auch noch profitiert, indem diese sich besoldungs- und versorgungssteigernd auswirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat dem Grundsatz der Rechtssicherheit mit vernünftigen Gründen den Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit in jedem Einzelfall gegeben und von einer widerlegbaren Vermutungsreglung wie sie § 30 Abs. 2 Satz 2 BbesG (§ 26 Abs. 2 Satz 2 LBesG LSA) enthält, abgesehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris sowie BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris, zur Anwendbarkeit der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch für den Bereich des Versorgungsrechtes).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 70/11

    Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG für Stasi-IM

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Auf das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (Az.: 1 L 70/11) werde verwiesen.

    Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente beurteilt sich nach § 55 BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung (vgl. Senatsbeschluss v. 19.07.2012 - 1 L 70/11 -).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Die nach § 12a BeamtVG, § 30 BBesG bzw. § 26 LBesG LSA nicht berücksichtigungsfähigen Zeiten führen auch nicht zu einer lebenslangen Bemakelung des Klägers, sondern verhindern lediglich, dass ein Beamter von Zeiten einer rechtsstaatswidrigen Betätigung nicht auch noch profitiert, indem diese sich besoldungs- und versorgungssteigernd auswirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris).

    Der Gesetzgeber hat dem Grundsatz der Rechtssicherheit mit vernünftigen Gründen den Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit in jedem Einzelfall gegeben und von einer widerlegbaren Vermutungsreglung wie sie § 30 Abs. 2 Satz 2 BbesG (§ 26 Abs. 2 Satz 2 LBesG LSA) enthält, abgesehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, juris sowie BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 2 B 109.09 -, juris, zur Anwendbarkeit der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch für den Bereich des Versorgungsrechtes).

  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 2 A 88/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes, Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Dabei kann auf sich beruhen, ob § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG (§ 26 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA) nur eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS/AfNS betrifft oder auch eine Zuarbeitung aufgrund dienstlicher Verpflichtungen erfasst wird, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde oder ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. Thüringer OVG, Urteil v. 27.08.2009 - 2 KO 885/07 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.02.2010 - 2 A 88/09 -, juris; BVerwG, Urteil v. 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, juris RdNr. 25).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Dabei kann auf sich beruhen, ob § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG (§ 26 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA) nur eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS/AfNS betrifft oder auch eine Zuarbeitung aufgrund dienstlicher Verpflichtungen erfasst wird, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde oder ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. Thüringer OVG, Urteil v. 27.08.2009 - 2 KO 885/07 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.02.2010 - 2 A 88/09 -, juris; BVerwG, Urteil v. 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, juris RdNr. 25).
  • OVG Thüringen, 27.08.2009 - 2 KO 885/07

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht: Tätigkeit für das MfS und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 - 1 L 83/12
    Dabei kann auf sich beruhen, ob § 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG (§ 26 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA) nur eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS/AfNS betrifft oder auch eine Zuarbeitung aufgrund dienstlicher Verpflichtungen erfasst wird, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde oder ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. Thüringer OVG, Urteil v. 27.08.2009 - 2 KO 885/07 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.02.2010 - 2 A 88/09 -, juris; BVerwG, Urteil v. 03.12.1998 - 2 C 26.97 -, juris RdNr. 25).
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